9 stimmberechtigte Mitglieder - 4 CDU / 3 SPD / 1 BfGT / 1 GRÜNE - Vorsitz: Monika Paskarbies (CDU) - 1. Stellvertreter: Heiner Kollmeyer (CDU)

Gemäß § 1 des Gesetzes über die Prüfung der Kommunalwahlen des Landes Nordrhein-Westfalen - Wahlprüfungsgesetz NW - findet eine Prüfung der Gültigkeit der Wahlen durch diesen Ausschuss nur auf Einspruch statt. Zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Einsprüche zur Wahl hat der Rat einen Wahlprüfungsausschuss einzurichten.

Der Rat hat zur Vorbereitung seiner Entscheidungen einen Ausschuss einzusetzen, der einen Vorschlag mit einem schriftlichen Bericht vorlegt." Damit ist auch die einzige Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses gekennzeichnet: nämlich über die Einsprüche zur Kommunalwahl zu befinden und dem Rat hierüber einen schriftlichen Bericht zur Entscheidungserleichterung vorzulegen.

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