9 stimmberechtigte Mitglieder - 4 CDU / 3 SPD / 1 BfGT / 1 GRÜNE - Vorsitz: Monika Paskarbies (CDU) - 1. Stellvertreter: Heiner Kollmeyer (CDU)
Gemäß § 1 des Gesetzes über die Prüfung der Kommunalwahlen des Landes Nordrhein-Westfalen - Wahlprüfungsgesetz NW
- findet eine Prüfung der Gültigkeit der Wahlen durch
diesen Ausschuss nur auf Einspruch statt. Zur Vorbereitung einer Entscheidung über
die Einsprüche zur Wahl hat der Rat einen Wahlprüfungsausschuss einzurichten.
Der Rat hat zur Vorbereitung
seiner Entscheidungen einen Ausschuss einzusetzen, der einen Vorschlag
mit einem schriftlichen Bericht vorlegt." Damit ist auch die einzige
Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses gekennzeichnet: nämlich über die
Einsprüche zur Kommunalwahl zu befinden und dem Rat hierüber einen
schriftlichen Bericht zur Entscheidungserleichterung vorzulegen.
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