Bürgerbegehren

Auf dieser Seite informieren wir Sie über Bürgeranliegen und Bürgerbegehren in unserer Stadt.

Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung:

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 8.Dezember 2011 mit den Stimmen von SPD, Grünen, und Linken beschlossen, die Hürden für kommunale Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu senken. CDU und FDP stimmten dagegen. Die Anforderungen an das erforderliche Quorum für einen Bürgerentscheid wurden gesenkt: Bislang war die Zustimmung von 20 Prozent der Stimmberechtigten erforderlich. Künftig ist das Quorum nach Größe der Städte gestaffelt. In Gütersloh müssten demnach nur noch 15% der Stimmberechtigten (ca. 11.600) zustimmen. Beim Bürgerentscheid gegen den Theaterneubau waren es über 18.500, die den Neubau ablehnten. Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren, dass als Vorstufe des Bürgerentscheides gilt, werden Unterschriften von mindest 6% der Wahlberechtigten (ca. 4.700) benötigt.

Ebenfalls wurden die Themen, zu denen ein Bürgerbegehren bisher unzulässig war, bereinigt und gestrafft. Eine wichtige Änderung dabei, dass in Zukunft auch über Bauleitplanverfahren abgestimmt werden kann. Die Bürger können eine erwünschte Planung anstoßen, haben aber auch die Möglichkeit, eine nicht konsensfähige Planung zu verhindern. Dadurch besteht die Möglichkeit in wesentlichen Fragen der städtischen Entwicklung mit zu entscheiden. Der Einfluss der Bürger zu Beginn von Planungsprozessen wird somit zweifelsfrei gestärkt.

Auch der bisher erforderliche Vorschlag zur Deckung der Kosten eines Bürgerbegehrens entfällt. An seine Stelle tritt eine Kostenschätzung der Verwaltung. Sie ist verpflichtet, die nötigen Informationen über den Aufwand des geplanten Vorhabens zu liefern.

Nobby Morkes, Fraktions- und zugleich Vereinsvorsitzender der BfGT Bürger für Gütersloh: „Durch die Gesetzesänderung, wird es wesentlich einfacher, die Bürger wieder mit ins Boot zu holen und an den für unsere Stadt wichtigen Entscheidungen zu beteiligen. Die zur Zeit kontrovers diskutierten Themen wie z. B. Sanierung oder Abriss und Neubau des Hallenbades, Bäderpreise, Bau eines Einkaufszentrums, die Millionenschwere Reaktivierung der TWE, die Millionen-Beteiligung am Gewerbegebiet Ravenna Park in Halle oder auch die Privatisierung der Kulturräume könnten zu Themen zukünftiger Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden“.

Datum
   Link
09.12.2011
Landtag: Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung
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05.12.2011
Beschlussempfehlung und Bericht
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08.07.2011
Gesetzentwurf der Landesregierung am 30.06. einstimmig an der Ausschuss für Kommunalpolitik überwiesen - Beratungsvorgang + Protokolle 
 
08.06.2011

Pressemitteilung vom 08. Juni 2011 des

 

 

Ausführliche Informationen  zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden:

Mehr Demokratie Bundesverband

 
 

Mehr Demokratie NRW 

 

Ministerium für Inneres und Kommunales