Ausschüsse der Stadt Gütersloh


Durch eine neue Version sowie ständigen Veränderungen des Ratsinformationssystems gehen die von uns in den letzten Jahren eingepflegten Links leider immer wieder ins Leere. Folgende Fehlermeldungen werden für Links "Die aufgerufene Funktion konnte nicht gefunden werden". Transparenz ist uns wichtig und damit Sie weiterhin verfolgen können, wie sich die BfGT-Fraktion im Rat und in den Ausschüssen verhält, welche Anträge und Anfragen wir stellen, bitten wir Sie, direkt das Ratsinformationssystem aufzurufen, in dem die Termine, Tages-ordnungspunkte und Sitzungsprotokolle veröffentlicht werden. Vielen Dank.

 

Der Rat beschloss am 27. Juni 2014 die Bildung der neuen Ausschüsse und Beiräte für die Ratsperiode 2014 bis 2020. Die langjährige Forderung der BfGT, einen Beirat für Behinderte zu bilden wird umgesetzt. Ein Stimmrecht für die Senioren in allen Ausschüssen konnte aus rechtlichen Gründen nicht gewährt werden. Im Ausschuss für Soziales, Familien und Senioren erhält der Seniorenbeirat jedoch einen Sitz für ein beratendes  Mitglied. Wir werden weiter an Lösungen arbeiten, um den Seniorenbeirat stärker in die seniorenrelevanten Entscheidungen einzubinden.

Wir freuen uns, dass eine langjährige Forderung der BfGT, dem Jugendparlament Stimmrecht im Jugendhilfeausschuss einzuräumen, auf "Umwegen" umgesetzt wurde. Ebenfalls erhalten Vertreter des Jugendparlamentes beratende Mitgliedschaften in noch festzulegenden Ausschüssen. Ein Vertreter des Jugendamtselternbeirates wird mit beratender Stimme einen Sitz im Jugendhilfeausschuss erhalten.

Wir setzen uns für TRANSPARENZ in allen Bereichen ein. Die Bürger sollen erfahren, wie die Politiker abstimmen und sich zu den Themen auf der Tagesordnung äußern. Tagesordnungen, Beschlüsse und Protokolle finden Sie deshalb auf den Seiten der nachfolgenden Ausschüsse mit unseren Ansprechpartnern. 

 
 
RAT der Stadt 

 

RAT + AUSSCHÜSSE

Der Rat ist für alle Angelegenheiten zuständig, soweit nicht die Entscheidung durch Gesetz, Verordnung, Satzung, diese Zuständigkeitsordnung oder durch Beschluss des Rates einem Ausschuss oder der Bürgermeisterin übertragen ist.

Die Ausschüsse haben neben ihren Entscheidungsbefugnissen aufgrund gesetzlicher Vorschriften Entscheidungsbefugnisse nach dieser Zuständigkeitsordnung oder durch besonderen Beschluss des Rates im Einzelfall.

Die Entscheidungen des Rates werden grundsätzlich durch die Ausschüsse in ihrem jeweiligen Zuständigkeits-/Aufgabenbereich (§ 4) vorberaten. In besonderen Fällen (insbesondere wenn die Angelegenheit keinen zeitlichen Aufschub duldet, bei Wahlen und Personalentscheidungen) erfolgt eine direkte Befassung durch den Rat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist. 

Die Ausschüsse sind ermächtigt, in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches die Entscheidung der Bürgermeisterin zu übertragen.

Der Rat behält sich vor, von ihm auf die Ausschüsse oder die Bürgermeisterin übertragene Zuständigkeiten im Einzelfall auf sich zurückzunehmen und ohne ausdrückliche Änderung dieser Zuständigkeitsordnung zu entscheiden.

Geschäfte der laufenden Verwaltung gelten im Namen des Rates als auf die Bürgermeisterin übertragen, soweit nicht der Rat sich oder einem Ausschuss für einen bestimmten Kreis von Geschäften oder für den Einzelfall die Entscheidung vorbehält.

 

 

Bildungsausschuss  Finanzausschuss Gestaltungsbeirat

Ausschuss für Wirtschaftsfötderung

und Immobilienwesen

 

 

 

 

 

Hauptausschuss Jugendhilfeausschuss

Jugendparlament

Kulturausschuss

 

 

 

 

Planungsausschuss Denkmalausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Seniorenbeirat

 

 

 

 

Ausschuss für Soziales, Familien

und Senioren

Sportausschuss

Ausschuss für Umwelt

und Ordnung

Wahlausschuss