Hauptausschuss

 

15 stimmberechtigte Mitglieder: 6 CDU / 4 SPD / 2 BfGT / 2 GRÜNE / 1 UWG - Vorsitz: Henning Schulz (CDU)

Aktuelle Besetzung  Termine/Protokolle

Der Hauptausschuss ist zuständig für den Fachbereich Personal, Organisation, Referat des Rates und der Bürgermeisterin, Organisationseinheit Zentrale Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation, Gleichstellungsstelle für Frau und Mann, Personalrat

Besondere Zuständigkeiten des Hauptausschusses: Der Hauptausschuss hat die Arbeiten aller Ausschüsse aufeinander abzustimmen. Er entscheidet in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist. Die Entscheidung ist dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Im Rahmen der vom Rat festgelegten allgemeinen Richtlinien entscheidet der Hauptausschuss über die Planung der Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung. Neben seinen gesetzlichen Aufgaben hat der Hauptausschuss folgende besondere Entscheidungsbefugnisse:

1. Entscheidungen nach §§ 68 Satz 1 Ziffer 2 und 69 Abs. 6 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW), soweit sie sich auf Personalangelegenheiten beziehen, die in der Zuständigkeit der Bürgermeisterin liegen - 2. Erledigung von Anregungen und Beschwerden gemäß § 6 der Hauptsatzung. Die Entscheidungsbefugnisse des Rates, der Ausschüsse und der Bürgermeisterin bleiben unberührt. Sofern wegen der besonderen Bedeutung nicht der Rat zuständig ist, entscheidet der Hauptausschuss in Zweifelsfällen über die Zuständigkeit - 3. Entscheidungen in Fragen der Haushaltskonsolidierung bzw. Aufgabenkritik, sofern nicht der Rat, ein anderer Ausschuss oder die Bürgermeisterin zuständig ist - 4. Der Hauptausschuss entscheidet im Zweifelsfall, welcher Ausschuss für eine Entscheidung zuständig ist. Sind mehrere Ausschüsse zuständig und weichen deren Entscheidungen voneinander ab, entscheidet der Hauptausschuss - 5. Der Hauptausschuss berät und entscheidet, sofern nicht der Rat zuständig ist, in Angelegenheiten der Konversion anstelle der Ausschüsse, die vom Rat nach dieser Zuständigkeitsordnung Aufgaben zur Entscheidung übertragen erhalten haben - 6 Entscheidungen im Zusammenhang mit der leistungsorientierten Bezahlung für Beamte vorbehaltlich der Zurverfügungstellung von Haushaltsmitteln durch den Rat.

Durch eine neue Version sowie ständigen Veränderungen des Ratsinformationssystems gehen die von uns in den letzten Jahren eingepflegten Links leider immer wieder ins Leere. Folgende Fehlermeldungen werden für Links "Die aufgerufene Funktion konnte nicht gefunden werden". Transparenz ist uns wichtig und damit Sie weiterhin verfolgen können, wie sich die BfGT-Fraktion im Rat und in den Ausschüssen verhält, welche Anträge und Anfragen wir stellen, bitten wir Sie, direkt das Ratsinformationssystem aufzurufen, in dem die Termine, Tagesordnungspunkte und Sitzungsprotokolle für den Beirat für Behinderte veröffentlicht werden. Vielen Dank.