Satzung

 

In der Mitgliederversammlung vom 30.11.2016 wurde die Satzung des Vereins geändert. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Aktuelle Satzung

Auszug - § 1: Name, Sitz und Zweck des Vereins

Der Verein führt den Namen BfGT Bürger für Gütersloh 

Sitz des Vereins ist Gütersloh.

Der Verein ist ein Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, die nach dem Gesetz wahlberechtigt sind und die Gewähr bieten, sich vorurteilsfrei und unabhängig mit allen öffentlichen Belangen der Stadt Gütersloh zu befassen und sich an der Gestaltung und Entwicklung der Stadt Gütersloh beteiligen.

Die BfGT setzen sich für Transparenz in allen Bereichen der Verwaltung ein und vertreten eine Politik im Sinne der Bürgerschaft unserer Stadt.

Die Mitglieder des Vereins sollten in der Stadt Gütersloh oder im Kreis Gütersloh wohnhaft sein, zumindest jedoch eine Beziehung zu Gütersloh nachweisen können.

Die BfGT werden die Bürger auf den Gebrauch ihrer demokratischen und politischen Rechte und Pflichten hinweisen und sie bei der Ausübung dieser Rechte und Pflichten unterstützen.

Der Verein beteiligt sich durch Stellung einer eigenen Wahlliste aktiv an den Kommunalwahlen in Gütersloh. Die von den BfGT nominierten und in den Rat der Stadt gewählten Vertreter üben ihr Amt unabhängig von dem Einfluss überörtlicher Parteien aus.

a)  Die Mitglieder sind hierzu berechtigt, Kandidaten für diese Wahl zu benennen. Die Kandidaten sind in geheimer Wahl mit einfacher Mehrheit auf einer Mitgliederversammlung zu wählen. Bei der Aufstellung der Kandidaten für die Kommunalwahlen soll möglichst ein breites Spektrum aller Berufsgruppen beiderlei Geschlechts berücksichtigt werden.

b.) Der Vorstand stellt die Kandidatenfolge für die Reserveliste auf. Die Kandidaten für die Reserveliste werden von einer Vertreterversammlung gewählt, der nur Mitglieder des Vorstandes sowie max. zwei weitere Vereinsmitglieder angehören. Die Bewerber für die Vertreterversammlung sind in geheimer Wahl von der Mitgliederversammlung zu wählen. Ebenfalls wird dem Vorstand gestattet, besondere Vereinbarungen zum Punkt „Ratsmandat“ mit den Kandidaten abzuschließen.

Sofern der Verein im Stadtrat der Stadt Gütersloh vertreten sind, wird der Vereinszweck insbesondere durch regelmäßige Fraktionssitzungen konkretisiert.

Die BfGT werden sich überregional nicht erweitern und weder zu Kreis-, Land- oder Bundestagswahlen antreten.

Darüber hinaus wird sich der Verein mit allen öffentlichen Belangen der Stadt Gütersloh befassen. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können sich die BfGT mit gleichgerichteten Vereinen oder Gemeinschaften zu den Wahlen oder zur Durchsetzung überörtlicher Belange zusammenschließen. 

Bei Auflösung oder Aufhebung der BfGT oder bei Wegfall des bisherigen Zweckes wird eventuell vorhandenes Vermögen anteilmässig folgenden in Gütersloh karitativ tätigen Vereinen / Institutionen übertragen:

Gütersloher Suppenküche e.V., Kinder in Not (Ulrich Franzke) + Kinderschutzzentrum Gütersloh e.V 

Sollte eine der aufgeführten Institutionen / Vereine nicht mehr tätig sein, wird der Anteil entsprechend geändert.