Ausschuss für Haushaltskonsolidierung u. Aufgabenkritik1. Sitzung 07.04.2005 Vorgehen im Ausschuss für Haushaltskonsolidierung und Aufgabenkritik - Beschlussvorschlag: Dem vorgeschlagenen Vorgehen wird zugestimmt / wird mit folgenden Ergänzungen und Festlegungen zugestimmt: Sachverhalt: Der Ausschuss für Haushaltskonsolidierung und Aufgabenkritik soll "bestehende Aufgaben daraufhin überprüfen, ob sie als öffentliche Aufgaben der Stadt Gütersloh anerkannt und wahrgenommen werden sollen und ob und wie sie im einzelnen richtig gestaltet und wahrgenommen werden sollen" (Beschlussvorlage 14/2005). Die im Folgenden vorgestellten Überlegungen des Verwaltungsvorstands zum praktischen Vorgehen im Ausschus, gründen sich auf Erfahrungen im Haushaltskonsolidierungs/Aufgabenkritik-Projekt des Jahres 2003. Hier hatte sich gezeigt, dass eine unstrukturierte Vorgehensweise bei der Aufgabenkritik weitgehend erfolglos bleibt und in jedem Falle zu einem unvertretbaren Zeitaufwand für alle Beteiligten führt. Der Verwaltungsvorstand hält folgendes Vorgehen für geeignet, dem Auftrag des Ausschusses zu entsprechen 1. Bildung von Themenkomplexen und Erteilung von Arbeitsaufträgen an Verwaltung und Politik Es erscheint sinnvoll, die aufgabenkritischen Ansätze in bestimmte Themenkomplexe zu gliedern. Für jeden dieser Themenkomplexe sind Thesen formulierbar, aus denen sich die Aufgaben bzw. Arbeitsaufträge für Verwaltung und Politik ableiten lassen. Die Themenkomplexe und die ihnen zugeschriebenen Thesen und Arbeitsaufgaben könnten sein:
These 1: Verwaltungsdienstleistungen können in vielen Bereichen sowohl von Mitarbeitern der Verwaltung als auch von Privaten erbracht werden. In Zeiten knapper Kassen spielt neben anderen Aspekten die Frage "Wer kann die Dienstleistungen am kostengünstigsten erbringen" eine besonders wichtige Rolle. Aufgabe: Ein Kostenvergleich sollfür ausgewählte Dienstleistungen durchgeführt werden. Die Verwaltung wird in einem ersten Schritt beauftragt, eine Matrix zu erstellen, mit der die Vollkosten sowohl der Eigenerbringung als auch der Fremdbeauftragung sichtbar gemacht werden können. In einem zweiten Schritt benennen Fraktionen und Verwaltung die Leistungen, die auf diese Weise miteinander verglichen werden sollen. These 2: Durch institutionalisierte Zusammenarbeit mit öffentlichen oder privaten Dritten in Form von gemeinsamen Gesellschaften, Zweckverbänden oder Arbeitsgemeinschaften können manche Aufgaben kostengünstiger oder leistungskräftiger erbracht werden. Aufgabe: Die Fraktionen benennen Aufgaben, die diesbezüglich näher untersucht werden sollen.
These 1: Neben den Investitionskosten belasten die entstehenden Folge- und Bewirtschaftungskosten den städtischen Haushalt auf Dauer. Im Zuge stagnierender bzw. künftig sinkender Bevölkerungszahlen müssen Neuinvestitionen einer besonders kritischen Prüfung unterzogen werden. Aufgabe: Die Verwaltung wird erstens beauftragt, die aufgrund derfür Gütersloh prognostizierten Bevölkerungsentwicklung zu erwartenden Nachfrageveränderungen bei kommunalen Dienstleistungen und daraus zu ziehende Konsequenzenftir das Investitionsverhalten der Stadt aufzuzeigen. Zweitens sollen beabsichtigte oder in der Diskussion befindliche Neuinvestitionen jeweils einzeln unter dem demografischen Aspekt nach zu bestimmenden Kriterien durch die Verwaltung bewertet werden. These 2: Bei Hoch-, Tief- und Grünflächenmaßnahmen wird immer wieder behauptet, in Gütersloh würde besonders aufwändig und teuer gebaut. Aufgabe: Die Verwaltung wird beauftragt, den Standard der genannten Baumaßnahmen einem interkommunalen Vergleich zu unterziehen. In einem ersten Schritt erarbeitet die Verwaltung dazu eine Matrix, welche Aspekte in welcher Form einem interkommunalen Vergleich unterzogen werden sollen. Die Vergleichsstädte sind zu benennen.
These: Auch außerhalb des Baubereichs haben sich Bürger, Politik und Verwaltung an einen hohen Leistungsstandard und vielfältige Angebote gewöhnt, die in Zeiten knapper Kassen nicht mehr (kostenlos oder kostengünstig) aufrechterhalten werden können. Aufgabe: Bürger, Politik und Verwaltung werden gebeten, Vorschläge zur Einschränkung des städtischen Leistungsspektrums zu machen.
These: Es gibt zahlreiche Vereine, Verbände und sonstige Institutionen, die gemeinnützige Aufgaben erfüllen. Etliche davon erhalten für ihre Arbeit insgesamt oder für besondere Aufgaben offene Zuschüsse oder verdeckte Subventionen durch die Stadt. In Zeiten knapper Kassen istzu prüfen, welche Institutionen und Aufgaben noch gefördert werden sollen. Aufgabe: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Liste mit allen offenen und verdeckten Subventionenfür Dritte zu erstellen und denjeweiligen Grund der Subvention zu benennen. Die Fraktionen werden anschließend gebeten, Vorschlägefür Kürzungen oder Streichungen zu machen.
These 1: Durch Zusammenlegung von Organisationseinheiten sowie durch Schaffung flacherer Hierarchien können Leitungsstellen eingespart werden. Dadurch lassen sich mittelftistig Personal-kosten einsparen. Aufgabe:Die Verwaltung wird gebeten, die in der Verwaltungsreform 1999 entstandene Organisations-struktur erneut mit dem Ziel zu überprüfen, künftig Leitungsstellen einzusparen. Vor- und Nachteile sind aufzuzeigen. Der Umfang möglicher Kosteneinsparungen ist zu benennen. These 2: Mit manchen Aufgaben beschäftigen sich verschiedene Stellen in der Verwaltung. Dadurch entsteht erhöhter Koordinierungs- und Abstimmungsbedarf. Aufgabe: Die Verwaltung wird gebeten, diese Aufgaben zu identifizieren und - soweit sinnvoll Aufgaben und Zuständigkeiten mit dem Ziel der Effizienzsteigerung neu zuzuweisen. 2. Festlegung eines finanziellen Zieles (Konsolidierungsvolumen) Aufgabenkritik verfolgt letztlich das Ziel, Handlungsspielraum für kommunalpolitische Entscheidungen der Zukunft zu schaffen' Dieser Handlungsspielraum ist gewährleistet, wenn von einer regelmäßig verfügbaren freien Finanzmasse in einer gewissen Höhe auch bei schwankenden Einnahmen ausgegangen werden kann. Diese Situation ist seit einigen Jahren nicht mehr gegeben. Das finanzielle Ziel des aufgabenkritischen Prozesses sollte zu Beginn festgelegt werden. Die Festlegung gibt Motivation (wenn sie ein realistisches Ziel bestimmt!); außerdem gewährleistet sie, dass der aufgabenkritische Prozess nicht jedes Maß verliert. Zur Bestimmung des Ziels ist eine Analyse der Haushaltssituation durch die Verwaltung erforderlich. Ausgehend vom Ergebnis dieser Analyse sollte der Ausschuss eine Entscheidung zur finanziellen Vorgabe für den Aufgabenkritik-Prozess treffen. 3. Aufstellung eines Zeitplanes Die Aufstellung eines Terminplans für die Arbeit des Ausschusses erscheint gleichfalls notwendig. Sie dient der Straffung der Ausschussarbeit und der Entscheidungsbereitschaft aller Beteiligten. Wenn gleich Aufgabenkritik prinzipiell eine permanente Aufgabe ist, so erfordert ein Projekt doch einen terminlichen Endpunkt. Die Verwaltung empfiehlt, den aufgabenkritischen Prozess in der ersten Hälfte der Wahlperiode abzuschließen. Damit ist ausreichend Zeit vorhanden, die Entscheidungen umzusetzen und noch in der laufenden Wahlperiode auf ihre Wirksamkeit zu untersuchen. |