Hauptausschuss - 06.12. / Rat 17.12.2004 - Vorlage 00327 – 2004

ÄNDERUNG DER SATZUNG ZUR DURCHFÜHRUNG VON BÜRGERENTSCHEIDEN

WORTBEITRAG der BfGT

Heute ist ein besonderer Tag. Warum? Weil die Bemühungen und Anträge der BfGT zur Satzungsänderung und somit mehr Rechten für die Bürgerschaft letztendlich doch noch zum Erfolg geführt haben.

Erster Antrag auf Briefwahl im Rat 25.07.2003. Bis auf FDP und GRÜNE äußerten sich besonders die beiden großen Fraktionen skeptisch und zurückhaltend zu unserem Antrag.

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen,

  • ob eine Verpflichtung zur Schaffung einer Briefwahlmöglichkeit besteht,
  • wie hoch die Kosten sind und
  • welche Alternativen bestehen.

Das Ergebnis ist dem Hauptausschuss im Herbst vorzulegen.

Die Verwaltung ließ sich lange Zeit mit der Erstellung der Vorlage und präsentierte nach fast 10 Monaten Wartezeit (!) und nach mehreren Anfragen seitens der BfGT eine Vorlage, die sämtliche Beteuerungen und Bekenntnisse zu einer offensiven Bürgerbeteiligung ad absurdum führte.

Zwar folgte die Verwaltung dem Antrag der BfGTFraktion, die Satzung zu ändern und die Möglichkeit zur Briefwahl aufzunehmen, wollte jedoch mit gleichem Beschluss die Wahllokale auf nur ein Einziges reduzieren und zudem die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr vorab individuell über den Bürgerentscheid informieren. Die Stimmabgabe sollte nicht mehr an nur einem Tag möglich sein, sondern auf einen Zeitraum von zwei Wochen ausgedehnt werden.

Der erweiterte Antrag der BfGT, dessen Inhalt sich im wesentlichen in der heutigen Vorlage wieder findet, wurde am 10.05.2004 in der Sitzung des Hauptausschusses von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Dem Verwaltungsvorschlag wurde jedoch einstimmig gefolgt.

Ich habe damals darauf hingewiesen, dass wir die Vorlage der Verwaltung als Entscheidungsgrundlage weder für objektiv noch für ausreichend hielten.

Nach der Ratssitzung vom 28.05. sah die Gütersloher Bürgerdemokratie wieder freundlicher aus: Verwaltung und Politik lenkten ein und folgten einstimmig dem Vertagungsantrag der BfGT Fraktion. Die Verwaltung erkundigte sich zwischenzeitlich beim Innenminister des Landes NRW, Herrn Dr. Fritz Behrens, über den Eckpunktebeschluss des Ausschusses für Kommunalpolitik zur Durchführung eines Bürgerentscheides vom 03.03.2004, auf den die BfGT vergeblich mehrmals verwiesen hatte. Das Innenministerium bestätigte, dass mit dem Erlass der Verordnung noch vor der Sommerpause zu rechnen ist.

Die Verpflichtung der Kommunen auf schriftliche Benachrichtigung, Briefabstimmung, angemessene Zahl von Abstimmungslokalen und Abstimmungsbuch ist seit dem 01.10. in Kraft.

Die mit einem Bürgerentscheid verbundenen Kosten gehören zu den notwendigen Kosten der Demokratie und heute setzen wir das um, was die BfGT Fraktion seit Juli 2003 im Sinne der Bürgerschaft gefordert hat.

BfGT Fraktion

nobby morkes