RAT 27.02.2004

Strafanzeige wegen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht - Veröffentlichung des Gutachtens zur Krankenhausfusion

Warum Strafanzeige? Immer wieder werden Gutachten, Dokumente und vieles mehr an die Medien weitergeleitet. Auf kommunaler Ebene ist es nicht anderes, als im Bund und im Land. Spiegel, Focus, Stern, Monitor, Panorama um nur einige zu nennen geben das weiter, was ansonsten hinter verschlossenen Türen beschlossen werden sollte. Die Sensibilisierung der Bevölkerung für bestimmte Themen kann nur mit Hilfe der Medien erreicht werden. Nur so ist es manchmal möglich, dass sich die Bürger rechtzeitig mit einer Sache auseinandersetzen, bevor sie vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

Allerdings gibt es auch Themen, die sorgfältig vorbereitet werden müssen. Gespräche und Verhandlungen sind zu führen – entsprechende Positionen im Vorfeld aufzubauen. Das Gutachten zur Krankenhausfusion fällt in diesen Bereich. Öffentlichkeit bei einem Thema, dass uns alle angeht, muss gewährleistet sein – die Frage ist nur zu welchem Zeitpunkt. Die Veröffentlichung erfolgte zu früh – doch wer der „Übeltäter“. Wer hatte ein Interesse, wer konnte davon profitieren? Wir können es nicht ermitteln, wir sind keine Detektive. Es muss auch nicht immer die Politik sein, die vertrauliche Informationen weitergibt. Der Kreis ist nicht so klein, wie manche immer wieder glauben wollen. In Verl lagen die Dokumente offen auf dem Schreintisch einer Ratsfrau – der Schwiegersohn, ein Immobilenmakler, solls gewesen sein.

Also, wir können es nicht ermitteln, aber wir können mit der Beauftragung der Staatsanwalt-schaft Zeichen setzen. Ein Signal an diejenigen, die Informationen weitergeben, darauf zu achten, dass nicht alles und auch sofort an die Medien weitergeleitet werden muss. Das Thema Krankenhausfusion gehört dazu.

Die BfGT vertritt die Ansicht, Rats- und Ausschussarbeit so transparent wie möglich zu gestalten, um die Bürgerschaft in die laufenden Prozesse mit einzubeziehen. Wir haben mehr-mals in den Sitzungen Anträge gestellt, um Tagesordnungspunkte öffentlich zu erörtern. Auch im Krankenhausausschuss stellten wir einen entsprechenden Antrag, der jedoch von Herrn Dr. Wigginghaus sowie vom Vorsitzenden als „rechtswidrig“ bezeichnet wurde. Am nächsten Tag lud die Verwaltung zu einem öffentlichen Pressegespräch ein, die Fraktionen mussten jedoch schweigen. Prüfbericht der GPA – Einen Tag vor der Veröffentlichung kündigte ein Ratsmitglied, dass dem WB entsprechende Unterlagen vorliegen. Am nächsten Morgen duften diejenigen, die nicht im Besitz des Gutachtens waren, Passagen in der Zeitung nachlesen. Die Verwaltung sah sich gezwungen, gegenzusteuern und lud erneut zu einem Pressegespräch ein. Der Präsident der GPA sollte die im Bericht aufgeführten und teilweise veröffentlichten Fakten relativieren und abschwächen. Auch hier soll die Politik erneut schweigen. Wenn die Verwaltung sich erlaubt, öffentlich Stellung zu nehmen, soll gleiches Recht auch für alle gelten. Allein schon aus diesem Grund kündigen wir einen Antrag für den kommenden RPA an, um den Bericht in öffentlicher Sitzung zu erörtern.

Zitat aus einem Antrag vom Oktober 2000, dessen Inhalt heute genauso aktuell ist:

NEUREGELUNG NICHTÖFFENTLICHER SITZUNGEN

Zu diesem Tagesordnungspunkt beantragt die BfGTFraktion folgenden Beschluss:

  • Der Rat möge beschliessen, § 5 Abs. 2 der GESCHÄFTSORDNUNG des RATES der STADT GÜTERSLOH vom 17.12.1999 aufzuheben oder neu zu regeln.
  • Speziell die Punkte e) Auftragsvergaben und g) Bauangelegenheiten bedürfen einer Bearbeitung bzw. Neuformulierung.

Begründung:

Seit Jahren wird gegen § 5 Abs. 3 "Die Beratungen in nicht öffentlicher Sitzung unterliegen der Verschwiegenheit" verstoßen, wobei sich die Informanten vielleicht an dem folgenden Wortlaut orientieren:

" Dieses gilt für Beratungsergebnisse nur, wenn die Geheimhaltung besonders vorge-schrieben, ihrer Natur erforderlich oder vom Rat beschlossen ist."

Immer wieder gelangen nicht nur Ergebnisse sondern ganze Protokolle und Aktenauszüge aus nichtöffentlichen Sitzungen innerhalb kürzester Zeit bei den Medien.

Die Auszüge aus dem Gutachten zu einem eventuellen RATHAUSNEUBAU, dass erst im Dezember der Politik vorgestellt werden sollte, die Ergebnisse der letzten und auch zur Zeit aktuellen Beigeordneten-Vorstellung, die Absage des noch nicht gewählten neuen Kranken-hausleiters und... und.. .und..

Nicht nur dass, Bürgerinnen und Bürger ein Anrecht auf mehr Information haben und z.B. über Auftragsvergaben (auch ohne Namensnennung) in größerem Stil genauso informiert werden wollen wie die Entscheidungsträger selbst, sondern auch die Gewissensentscheidung der Informanten könnte bei einer Abschaffung bzw. Neuregelung der Geschäftsordnung zu diesem Punkt erleichtert werden. Die unendlichen Verdächtigungen und Schuldzuweisungen nach den Veröffentlichungen würden dann der Vergangenheit angehören und die Mitglieder des Rates sowie der Ausschüsse hätten wieder mehr Zeit, um sich der Sachlichkeit zu widmen.

Last but not least könnten sogar den Medienvertretern umfangreiche Recherchen erspart bleiben und das geschickte Ausfragen ad acta gelegt werden.

Die BfGTFraktion bezieht sich bei ihrem Antrag auf die GO § 48 Abs. 2:

" Die Sitzungen des Rates sind öffentlich – durch die Geschäftsordnung kann die Öffentlich-keit für Angelegenheiten einer bestimmten Art ausgeschlossen werden."

Hier verweisen wir auf das Wort KANN – eine GO-Vorschrift zur Durchführung von nicht öffentlichen Sitzungen (Ausnahme Abs. 3 – schützenswerte Interessen einzelner) besteht aus Sicht der BfGT Fraktion nicht!

Eine Geschäftsordnung erfüllt nur dann Sinn und Zweck, wenn sie von allen Beteiligten eingehalten wird. § 5, insbesondere Abs. 2, scheint diesen Zweck bedauerlicherweise kaum zu erfüllen und kann somit – besonders in den Punkten e und g – gestrichen oder neu überarbeitet werden.

Die BfGTFraktion beabischtigt, diesen Antrag in leicht abgeänderter Form, erneut in den Rat einzu-bringen.

BfGTRatsfraktion
Bürger für Gütersloh

27.02.2004