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PLANUNGSAUSSCHUSS 18.09.2003 EROS-CENTER - WERNER-von-SIEMENS-STR. Die BfGT wird der Verwaltungsvorlage zustimmen und den Antrag auf Aufstellung einer Veränderungssperre sowie den Erlass einer Sperrbezirksverordnung ablehnen. Die Verwaltung hat ausführlich darauf verwiesen, dass es keine rechtliche Handhabe gibt, das Vorhaben des Investors an dieser Stelle zu verhindern. Bereits im Mai beschlossen wir in Bezug auf die Wagenfeldstr. eine Veränderungssperre, die auf sehr wackeligen Füßen stand. Die Verwaltung hat jedoch andere Standorte vorgeschlagen, so dass der Betreiber bereit war, auf eine Klage zu verzichten. Die Immobilie in der Werner-von-Siemens-Str. erwies sich als geeignet, der Bauantrag wurde eingereicht. Doch auch hier protestierten Anwohner und direkt betroffene Unternehmen. Was tun? Die BfGT hat sich erneut mit dem Betreiber in Verbindung gesetzt und ihn ein weiteres Mal um einen Standortwechsel gebeten. Nachdem dem Betreiber mehrere Objekte angeboten wurden, hielt er die Glowienka-Halle am Stadtring für eine mögliche Variante. Dem Betreiber ist das Gebäude für sein eigentliches Vorhaben jedoch zu groß, sodass eine zusätzliche Nutzung durch einen Erotik-Shop (max. ca. 600 qm) angestrebt wird. Wie bekannt, ist nach dem B-Plan die Errichtung von Einzelhandelsgeschäften und von Vergnügungs-stätten, zu denen die Videokabinen zu zählen sind, ausgeschlossen. In der Sitzung des Planungsausschusses vom 17.07.2002 wurde einstimmig beschlossen: „Die Verwaltung wird beauftragt, im Sinne der Antragsteller eine Lösung zu erarbeiten...“ Die Verwaltung sah bzw. wollte jedoch keine andere Lösung sehen. Die BfGT jedoch bietet aufgrund des Beschlusses sowie der Bürger- und Unternehmensproteste eine Lösung an: die Befreiung von dem Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben und Vergnügungsstätten speziell auf diesem Grundstück. Der Antrag liegt Ihnen vor. Wenn es der Politik um das „Engagement und die Betroffenheit der Bürger“ geht, wie es besonders die beiden großen Fraktionen in der letzten Sitzung betonten, ist die o.a. Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit des Erotik-Shops und die Genehmigung des Eros-Center an diesem Standort die einzige Möglichkeit, die Ansiedlung des EROS-Centers in der Werner-von-Siemens Str. zu verhindern und den Protesten der direkt Betroffenen Abhilfe zu schaffen. Zur ablehnenden Haltung der Verwaltung sei folgendes angemerkt: Ein Erotik-Makt an dieser Stelle dürfte mit Sicherheit nicht "innenstadtschädlich" sein. Im Gegenteil. Was würden die Einzelhändler der Innenstadt sagen, wenn z.B. im leerstehenden Oelker-Haus ein Erotik-Markt seine Türen öffnen würde? Diese Diskussion könnten wir uns mit einer heutigen Zustimmung ersparen. Die BfGT glaubt auch nicht, dass die Stadt durch eine Befreiung "erpressbar" wird, wie Herr Löhr es formulierte. Wir sprechen die Genehmigung speziell für das betreffende Grundstück aus und was für ein Naturwarenunternehmen gilt, sollte für einen Erotik-Markt nicht ausgeschlossen werden. Widersprechen müssen wir auch der Annahme, "wertvolle Gewerbeflächen ohne Not umzuwidmen. Die Halle steht leer, der Pächter - Mieter hat Insolvenz angemeldet. Das nebenanliegende Grundstück ist zwar verkauft, liegt jedoch seit mehreren Jahren brach. Es ist nicht die einzige Immobilie, die in diesem Gewerbegebiet bzw. in Gütersloh leer steht und aufgrund der wirtschaftlichen Situation nicht zu vermarkten ist. Wem ist mit einer weiter auf unbestimmten Zeit leerstehenden Halle geholfen? Niemanden. Stimmen Sie dem BfGTAntrag jedoch zu, freut sich der Besitzer, Gütersloh weist eine leerstehende Immobilie weniger auf, die protestierenden Anwohner und Unternehmer können aufatmen, das Gewerbegebiet gilt weiterhin als "Vorzeige-Gebiet", der Investor kann seine fast 3-jährige Odysse durch Gütersloh beenden, die Innenstadt bekommt keinen größeren Erotik-Markt in die Fußgängerzonen und Herr Dr. Wigginghaus erhält zudem noch zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen, die unsere Stadt dringend nötig hat.
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