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VORLAGE 00305 / 2002 Planungsausschuss 12.09.02 öffentlich Beratungsgegenstand: Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den Regierungsbezirk Detmold, Neuaufstellung des Teilabschnittes (TA) Oberbereich Bielefeid Beschlussvorschlag: 1. Den Stellungnahmen der Bezirksregierung Detmold zu den Anregungen der Stadt Gütersloh zum Entwurf des Gebietseintwicklungsplanes (GEP) für den Regierungsbezirk Detmold, Neuaufstellung des Teilabschnittes (TA) Oberbereich Bielefeld wird in folgenden Bereichen zugestimmt: 202001 "Nördlich Blankenhagener Weg" (bis"Zur lkel")(Zurücknahme)
2. Den Stellungnahmen der Bezirksregierung Detmold wird nicht zugestimmt in folgenden Bereichen: 202003 "Stadterweiterung West" (Pavenstädt) 3. Es verbleiben damit die mit der Vorlage 315/2001 erörterten und durch den Planungsausschuss vom 2.7.2001 beschlossenen Entwicklungsschwerpunkte Allgemeiner Siedlungsbereich"Stadterweiterung West" sowie die Gewerbe und Industrieansiedelungsbereiche"Gewerbegebiet Flughafen", "Gewerbegebiet Lupinenweg" und"Gewerbegebiet Hüttenbrink'. Sachverhalt: 1. Die bisherige Erarbeitung des GEP - TA Oberbereich Bielefeld - lässt sich wie folgt darstellen (s. a. Vorlage 283/2002 zur Sitzung des PA am 11.7.2002): 18.09.2000 - Sitzung des Bezirksplanungsrates Sommer 2001- Bürgerversammlungen in den Ortsteilen, öffentliche Veranstaltung der Stadt Gütersloh 26.03.2001- Vorstellung des GEP im Planungsausschuss 08.05.2001- Grundstücksausschuss 06.07.2001- Zustellung an die Bezirksregierung 30.04.2002 - Stellungnahmen der Bezirksregierung zu den Anregungen der Gemeinden. 28.05.2002 - Vorstellung im Planungsausschuss 11.07.2002 - Ausführliche Erörterung und Ersteinschätzung in der Vorlage 283/2002 2. Als wohl bedeutendste Stellungnahmen der Bezirksregierung können gelten: Den Anregungen zu den drei GIB-Standorten wird nicht gefolgt Der Anregung den GIB-Standort nördlich der B 513 zu streichen, wird nicht gefolgt. Der Neudarstellung von Allgemeinen Siedlungsbereichen am westlichen Siedlungsrand (Stadterweiterung West) wird nicht gefolgt. Die weiteren Stellungnahmen ergebenn sich entweder mittelbar aus den o.g. Stellungnahmen oder sind redaktioneller Art. Der hier anstehende Beschluss des Planungsausschusses ist Grundlage für die gemäß § 15 (2) LPIG durchzuführende Erörterung mit der Bezirksregierung am 29.10.2002. Kann in diesem Termin kein Meinungsausgleich erzielt werden, entscheidet der Regionalrat des Regierungsbezirkes Detmold nach Abschluss des Erörterungsverfahrens im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses nach § 15 (3) LPIG über die nicht ausgeräumten Bedenken und Anregungen. Im weiteren Verfahren ist der Aufstellungsbeschluss durch den Regionalrat im Sommer 2003 vorgesehen. Anschließend erfolgt die verfahrensrechtliche Prüfung durch die Staatskanzlei in Düsseldorf, für die das LPIG eine Frist von sechs Monaten vorsieht. Eine inhaltliche Prüfung ist zwar nicht vorgesehen, kann aber grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. 3. Die hier anstehenden inhaltlichen Erörterungen sind im Zusammenhang mit dem Beschluss zum Stadtentwicklungskonzept "Gütersloh 2010' zu sehen. Bei einem inhaltsgleichen Beschluss zur Stadtentwicklung wird erreicht, dass die Stellungnahme der Stadt Gütersloh durch den Verweis auf den Beschluss zum Stadtentwicklungskonzept nachdrücklich bekräftigt werden kann. 4. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Bezirksregierung dem überwiegenden Teil der Anregungen folgt: Zurücknahme der Darstellungen des ASB: 202001 "Nördlich Blankenhagener Weg" (bis"Zur lkel") Redaktionelle Änderungen 202007 "Müthers Kamp" (bereits erfolgte Entwicklung) Anregung zusätzlicher Darstellungen 202018 "lsselhorst, Krullsbachniederung" (zusätzlicher
Landschaftsschutz) Den Anregungen wurden nicht gefolgt durch die Stellungnahmen zu 202022 "Große Wiese" (Regionaler Grünzug) Im Fall 202 022 "Regionaler Grünzug" kann die Stellungnahme der Bezirksregierung nachvollzogen werden. Demnach sollen Regionale Grünzüge an den Stellen dargestellt werden, in denen offensichtlicher Siedlungsdruck herrscht. Regionale Grünzüge sollen also nicht eine weitere Schutzwirkung für den Freiraum aus naturfachlicher Sicht erzeugen, sondern vor allem in Verdichtungsgebieten bedeutsame Grünverbindungen entwickeln, wiederherstellen oder vor Inanspruchnahme schützen. Hier wird vorgeschlagen, der Stellungnahme der Bezirksregierung zu folgen. Der hinreichende Schutz dieser Flächen auch ohne die Darstellung eines regionalen Grünzuges ist nachvollziehbar. 5. Deutliche Abweichungen zu den Anregungen der Stadt Güterstoh hingegen sind bei den Steilungnahmen der Bezirksregierung zu ASB- und GIB-Bereichen zu erkennen: So folgt die Bezirksregierung der Anregung der Stadt Gütersloh auf den ASB "Nördlich Blankenhagener Weg" 202 001 zu verzichten, folgt aber nicht der Anregungen, diesen Verzicht durch die Stadterweiterung West" 202 003 zu kompensieren. Das sich hieraus ergebende Defizit wird deutlich. Für eine angemessene Siedlungsentwicklung kann die Stadt Gütersloh aber auf den Umfang der hier dargestellten Siedlungserweiterung nicht verzichten, der im übrigen von der Bezirksregierung auch gar nicht bestritten wird. Bei der Betrachtung der GIB-Flächen sieht die Bezirksregierung den Standort nördlich der B 513 als den richtigen an, da er bereits in einem Fachplan "Gewerbe" der Stadt Gütersloh verzeichnet gewesen sei und lehnt die angeregten Standorte "Flughafen", "Lupinenweg" und "Hüttenbrink" ab. Nicht in Abrede gestellt hingegen wird der Bedarf an GIB-Flächen in der Größenordnung von 100 ha. Im Folgenden werden zu den angesprochenen Bereichen die Gründe dargelegt, die zu den Anregungen der Stadt Gütersloh geführt haben sowie diejenigen Erkenntnisse, die zur Ablehnung der von der Bezirksregierung Detmold vorgeschlagenen Standorte geführt haben. 6. Zu den ASB-Flächen "Blankenhagener Weg" und "Stadterweiterung West": Die seinerzeitige Entwicklung des Siedlungsteiles Blankenhagen muss vor dem Hintergrund heutiger siedlungsgeografischer Erkenntnisse sicherlich anders bewertet werden. Die Entfernung zu den zentralen Einrichtungen der Innenstadt beträgt mehr als 3 km. Des weiteren zeigt der Blick auf den Flächennutzungsplan die relativ isolierte Lage Blankenhagens. So beträgt der Abstand zwischen den Siedlungskanten im Süden Blankenhagens (etwa Blankenhagener Weg) und dem Siedlungskern von Gütersloh (etwa in Höhe der Wichernstraße) - mehr als einen Kilometer. Eine heutige Siedlungsentwicklung würde sich eine solch isolierte Entwicklung mit Sicherheit nicht mehr zum Ziel setzen. Unabhängig davon hat sich Blankenhagen in den vergangenen Jahren positiv entwickelt. Es weist gute Wohnqualitäten auf, ist über den ÖPNV gut an die Innenstadt angebunden und mit infrastrukturellen Einrichtungen angemessen ausgestattet. Eine solche Einschätzung kann in der Regel für alle Ortsteile in Gütersloh gelten. Zur Entwicklung dieser Ortsteile hat das Stadtentwicklungskonzept "Gütersloh 2010" vor dem Hintergrund des Zielbildes "Identität der Orte" vorgeschlagen, starke Ortsteile in ihrer Identität zu stützen und städtebauliche Arrondierung zu ermöglichen. Die Ortsteile dienen also nicht der allgemeinen Flächenvorsorge, sondern sollen sich aus sich heraus entwickeln, um ihre Identität zu wahren. Aus diesen Gründen lehnte die Stadt Gütersloh im Juli vorigen
Jahres den Vorschlag der Bezirksregierung einer ASB-Fläche längs
des Blankenhagener Weges ab. Die beschriebenen siedlungstrukturellen
Nachteile Blankenhagens - insbesondere die isolierte zentrumsferne Lage
- spricht sehr deutlich gegen eine Siedlungserweiterung in diesen Ausmaßen.
Die Stadt Gütersloh regte seinerzeit lediglich eine Arrondierung
bis zur Straße "Zur lkel" an, die der Wohnflächenversorgung
Blankenhagens selbst dienen soll. Ein weiteres Argument gegen den Vorschlag der Bezirksregierung ist die Geometrie der ASBFläche. Sie erstreckt sich in Ost-West-Richtung über 1,7 km, ist aber lediglich 400 m breit und widerspricht insofern landesplanerischer Überlegungen, bandartige Siedlungsentwicklungen zu vermeiden. Die jetzt noch erkennbare "Rundlingsform" von Blankenhagen mit fast quadratischem Charakter würde empfindlich gestört und zugunsten einer unharmonischen Ausstülpung in Richtung Osten aufgegeben. Auch im Rahmen einer städtebaulich-monetären Kalkulation (lange Erschließungsbänder) sind solche Siedlungsformen von Nachteil und zu vermeiden. Die auch im Stadtentwicklungskonzept "Gütersloh 2010" dargelegte Siedlungsentwicklung geht bei allen Erweiterungen immer von Arrondierungen aus, die Nischen und Buchten des Siedlungsgefüges nutzen und als"Zwiebeischalenmodell" Grundlage aller Entwicklungen sein soll. Die genannten Gründe haben letztendlich dazu geführt, die Fläche in Blankenhagen zugunsten der "Stadterweiterung West" (Pavenstädt) aufzugeben, in deren Bereich jetzt auch jene Flächenpotentiale enthalten sind, die an anderen Stellen im GEP-Entwurf aufgegeben wurden. Eine Siedlungserweiterung in Richtung Westen entspricht dem "Zwiebelschalenmodell", indem sich die neuen Siedlungsfläche harmonisch an das vorhandene Siedlungsgebiet anfügt. Vorteile liegen darüber hinaus in der Nähe zum Zentrum, das bequem auch mit dem Rad erreicht werden kann. Innerhalb des Erweiterungsgebietes befinden sich bereits Ansätze infrastruktureiler Einrichtungen, wie Schule, öffentliche Verwaltung, Polizei und Einzelhandel (Gartenmarkt). Diese Ansätze können ergänzt und erweitert werden und erfüllen damit Funktionen der zentralen Versorgung. Die "Stadterweiterung West" (Pavenstädt) fasst die an anderen Stellen aufgegebenen ASB-Bereiche an einer Stelle zusammen und entspricht damit auch den landesplanerischen Zielsetzungen der kompakten und urbanen Siedlungsentwicklung: Statt an vielen einzelnen Stellen Siedlungsteile zu entwickeln, soll an einer Stelle ein Schwerpunkt zukünftiger Entwicklungen liegen. Die weiteren Vorteile auch der monatären, Schwerpunktsetzung innerhalb der städtebaulichen Kalkulation liegen auf der Hand.: Zentrale Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulerweiterung lassen sich in solch einer Kalkulation sehr viel eher darstellen. Eine solche Siedlungsentwicklung entspricht darüber hinaus dem Stadtentwicklungskonzept "Gütersloh 2010"', das der Entwicklung innerstädtischer Lagen und der Siedlungsarrondierung den Vorrang gibt: Es liegen bereits erste Skizzen zur Gliederung der "Stadterweiterung West" (Pavenstädt) vor. Demnach sind die lärmbelasteten Bereiche an der Herzebrocker und Marienfelder Straße sowie die Flächen innerhalb der Lärmschutzzone C (Landesentwicklungsplan "Schutz vor Fluglärm") lärmresistenten Nutzungen vorbehalten, also nicht störenden Gewerbenutzungen, Dienstleistungen oder Büronutzungen. In ihrer Stellungnahme geht die Bezirksregierung auf die Fluglärmschutzproblematik ein: Teile dieses neuen ASB-Vorschlags liegen innerhalb der Lärmschutzzone C des LEP IV". Der hier zitierte LEP IV fußt auf der Luftverkehrskonzeption des Landes NRW. Innerhalb des dort dargelegten Flugplatzsystems ist der Flugplatz Gütersloh nicht enthalten. Es sind auch überhaupt keine Ansätze zu erkennen, dass das Land NRW in absehbarer Zeit den Flugplatz Gütersloh in die Landeskonzeption aufnehmen wird. Die Landeszielsetzungen werden auch deutlich dadurch, dass der Lärmschutzbereich (Grundlage Gesetz zum Schutz vor Fluglärm) für den Flugplatz Gütersloh 1994 aufgehoben wurde. Da der Flugplatz als sleeping airbase von der NATO aber weiterhin in Reserve gehalten wird, ergab sich die Notwendigkeit, die Lärrnschutzgebiete neu festzusetzen. Teile der "Stadterweiterung West" (Pavenstädt) liegen angrenzend an die Marienfelder Straße in der Schutzzone C. Im Gegensatz zu den Schutzzonen A (nur Düsseldorf) und B, die Baurechte für Wohnungen gar nicht oder nur in begründeten Ausnahmefällen zulässt, wird für die Bauleitplanung in Schutzzone C ausgeführt, dass "die Erfordernisse des Schalischutzes zu berücksichtigen sind". Wohngebiete sind sogar ausdrücklich erwähnt und können begründet werden, wenn "eine aufgelockerte Bebauung mit ausreichenden Freiflächen für eine dichte Baum- und Strauchbepflanzung zum Lärmschutz" beiträgt. Eine weitere Verbesserung könne erzielt werden, "wenn die vorgesehenen Baukörper möglichst nicht höher als zweigeschossig sind und lärmmindernd angeordnet werden." Da genau eine solche aufgelockerte Bebauung vorgesehen ist und zudem die Lärmschutzzone C nur zu einem Teil - wenn überhaupt - für eine Wohnbebauung in Anspruch genommen wird, ist ein Widerspruch zur Landesplanung - hier dem LEP IV - nicht einmal in Ansätzen zu erkennen. Schließlich ist es sehr fragwürdig, zukünftige Siedlungsentwicklungen von einem Flugplatz abhängig zu machen, dessen zukünftige Entwicklungsrichtungen im privaten wie öffentlichem Interesse weder über die vorhandenen Nutzungen noch über die Genehmigung der Landesregierung hinausragen. Darüber hinaus ist bekannt, dass die Landesgenehmigung über die Flugbewegungen nur zu einem Teil in Anspruch genommen werden. Die Bezirksregierung führt im weiteren "Biotopstrukturen" an sowie "ein Fließgewässer und zahlreiche Feldgehölze". Diese Argumentation ist genau mit ein Grund dafür gewesen, die Fläche Blankenhagener Weg aufzugeben. Der gesamte Gütersloher Norden ist - da von einer Besiedelung wegen des seinerzeitigen Fluglärmes weitgehend freigeblieben (hier zeigt sich einmal eine positive Seite der militärischen Flugplatznutzung) bis heute von einem vielgestaltigen und reich mit Landschaftselementen ausgestatteter Bereich, der in Richtung Nordwesten in die Münsterländische Parklandschaft aufgeht. Eine zukünftige Entwicklung des Stadterweiterungsgebiets wird selbstverständlich all jene Gegebenheiten berücksichtigen und sich nicht ohne Augenmaß über die genannten Strukturen hinwegsetzen. Dies findet sich bereits auch in den Darstellungen des Stadtentwicklungskonzeptes "Gütersloh 2010"', das durch eine Grünzäsur genau jenen Bereich freihält und dadurch gewährleistet, dass die Grünqualität sowohl die neuen Siedlungsbereiche durchzieht, wie auch Verbindungen zu den vorhandenen Siedlungsbereichen von Pavenstädt sicherstellt. Eine noch sehr viel feinere Durchgliederung wird der zu entwickelnde städtebauliche Rahmenplan und die sich daraus ergebenden Bauleitpläne ergeben. In einer Gesamtschau lassen sich - wie dargestellt - eine Vielzahl von städtebaulich nachvollziehbaren Gründen für eine "Siedlungserweiterung West" (Pavenstädt) erkennen, die durch die Stellungnahme der Bezirksregierung nicht konterkariert werden. 7. Zu den GIB-Flächen: Die Stadt Gütersloh hat angeregt, die GIB-Fläche nördlich der Marienfelder Straße (Blankenhagen) herauszunehmen. Gründe lagen unter anderem in dem bereits oben beschriebenen Ziel, den von der Siedlungsdynamik der letzten Jahre weitgehend verschont gebliebenen Gütersloher Norden von weiteren Besiedelungen auszunehmen. Damit war das Ziel verbunden, den leizten verbliebenen zusammenhängenden Freiraum von Gütersloh zu schonen. Dies bezieht sich etwa auf den Quadranten, der von den Linien Marienfeider Straße im Westen und der B 61 im Osten gebildet wird. Auch dieses Siedlungsziel ist in das Stadtentwicklungskonzept"Gütersloh 2010" aufgenommen worden. Zwar hat ein "Fachplan Gewerbe" der Stadt Gütersloh, der von der Bezirksregierung zitiert wird, den Bereich nördlich der B 513 als einen geeigneten erkannt. Dieser Fachplan indes ist mehr als 10 Jahre alt und eine Bewertung insbesondere aus Erschließungssicht würde heute zu anderen Ergebnissen kommen: Eine notwendige Anbindung "durch die freie Landschaft an die BAB 2 Richtung Pixel / B 64 / Autobahn ist aus heutiger Sicht weder gewünscht noch umsetzbar. Auch alle anderen Varianten müssen sich mit der großen Distanz zu Autobahn auseinandersetzen. Etwa parallel zur Marienfelder Straße verläuft der Schlangenbach, für den der Flächennutzungsplan einen Schutzstreifen als Bachniederung von beidseits jeweils 100 m darstellt. Dies führt dazu, dass die äußere Grenze eines GIB-Bereiches mindestens 300 m von der Haupterschließung B 513 entfernt liegt. Die Unwirtschaftlichkeit dieser Erschließung liegt auf der Hand. Nicht nachvollziehbar ist der Hinweis der Bezirksregierung, das Gewerbegebiet
lehne sich an die "baulich genutzten Bereiche des Flugplatzes
an". Bei den nächst gelegenen baulichen Bereichen einer
GIB-Fläche handelt es sich um einen Wohnsiedlungsbereich, der im
engsten Bereich ca. 150 m an die äußerste Kante des Gewerbegebiets
heran ' reicht. Nimmt man die von der Bezirksregierung gedachten baulichen
Bereiche des Flugplatzes heran (Schwerpunktbereich um die Einfahrt) so
beträgt die Entfernung in Luftlinie sogar rund 800 m, die Streckenentfernung
sogar 1,8 km. Deshalb sind weder bauliche Anlehnung noch Synergieeffekte
zwi- Ein möglicher Bahnanschluss ist im Rahmen der neuen Betrachtung und Bewertung ebenfalls kritisch gewürdigt worden. Zum einen ist die Zukunft der TWE-Trasse immer noch ungewiss, zum anderen lehren die bisherigen Erfahrungen, dass solche Gewerbegebiete in aller Regel weder Massengüter produzieren, noch Produkte hohen Transportgewichtes herstellen. Der Hinweis auf die denkbare interkommunale Zusammenarbeit hätte die Bezirksregierung an sich selber richten müssen und im GEP, der einen Planungszeitraum von deutlich über zehn Jahren hat, als gemeinsamen Gewerbe- und Industrieansiedelungsbereich darstellen können. Gespräche mit der Stadt Harsewinkel haben ergeben, dass dort nur sehr verhaltenes Interesse an einem interkommunalen Gewerbegebiet vorliegt, da ausreichend Flächereserven vorliegen (die bei einem interkommunale Gewerbegebiet teilweise hätten aufgegeben werden müssen) und ein gemeinsames Gewerbegebiet sich in die (Preis)Strukturen von Harsewinkei auch nur schwer einfügt. Im übrigen sind die sonst durchaus erkennbaren Vorteile interkommunaler Gewerbegebiet hier nicht zu erkennen. Die Siedlungsgeografie in Ostwestfalen ist eine deutlich andere als in den Ballungsräumen Rhein-Ruhr, in denen es häufig schlicht keine Alternativen mehr gibt. Zusammenfassend lassen sich gewichtige städtebauliche Gründe erkennen, ein Gewerbegebiet nördlich der B 513 (Blankenhagen) nicht zu entwickeln. Mit der Ablehnung dieser GIB-Fläche war als Ausgleich die Anmeldung von Flächen am Flugplatz, Hüttenbrink und Lupinenweg (Spexard) verbunden. Die Fläche am Flugplatz wurde verbunden mit einer Verkehrsuntersuchung, deren Ergebnisse nunmehr vorliegen. Demnach ist die Entwicklung dieser Fläche (in Verbindung mit der "Stadterweiterung West" Pavenstädt) möglich mit einer Spange zwischen der Marienfelder und Herzebrocker Straße. Das vorgeschlagene Gewerbegebiet am Flugplatz würde den städtebauliche Zielen einer ansprechenden Gebäudearchitektur und einem hohen Grünflächenanteil entsprechen. Es ist vor allem geeignet für technologieorientierte Unternehmen und für produzierendes Gewerbe. Der Standort weist folgende Potentiale und Qualitäten auf: Profilierung und Imagebildung Große zusammenhängende Fläche Gute OPNV-Anbindung Geringe Lärmbelastungen Agglomeration gleicher Branchen und Unternehmen Attraktive städtebauliche Gestaltung Differenzierte Parzellierung Der Standort würde sich an die vorhandene Flächennutzung "Flugplatz" anlehnen und - im Gegensatz zur Fläche nördlich der B 51 - keinen isolierten Standort bilden. Dadurch wird einer Segmentierung der Landschaft durch voneinander getrennte Nutzungen verhindert. Insofern ist der Hinweis der Bezirksregierung, es handele sich hier um eine "Darstellung, die zu einer weiteren Zersiedlung eines der am stärksten zersiedelten Räume der Bundesrepublik beiträgt." nicht nachzuvollziehen, da dies für den Standort Blankenhagen aus den oben beschriebenen Gründen sehr viel eher gelten muss. Im übrigen ist zu erkennen, dass diese eher emphatische Formulierung im Prinzip für jede Inanspruchnahme von Flächen und insofern für jeden beliebigen Standort gelten kann. Der zweite Vorschlag "Gewerbegebiet Lupinenweg" (Spexard) ist zu sehen als städtebauliche Ergänzung des Gewerbegebietes Spexard. Es ist vorgesehen für die Bereiche Logistik, kleingewerbliche Nutzungen und Service-Einrichtungen mit geringem Verkehrsaufkommen. Weitere Standortvorteile werden gesehen in Nähe zum Gewerbegebiet Spexard Anbindung an den ÖPNV Lage an der TWE-Linie Nähe zu Autobahn BAB 2 Die Bezirksregierung hat den Standort abgelehnt mit dem Hinweis, die Fläche solle als Puffer zwischen der Determeyersiedlung und dem benachbarten vorhandenen Gewerbegebiet dienen. Grundsätzlich ist diese Sicht richtig. Es muss aber berücksichtigt werden, dass die einschlägigen rechtlichen Grundlagen sowie Verordnungen und Erlasse nicht nur genügend Handhabe bieten, sondern im Rahmen der Abwägung bei Bebauungsplänen zur Klärung der immissionsrechtlichen Situation herangezogen werden müssen. Insofern ist der von der Bezirksregierung gemachte Hinweis eher auf die anschließenden bauleitplanerischen Verfahren zu werten. Der weitere Vorschlag eines Gewerbegebiets bezog sich auf eine Fläche nördlich der BAB 2 Arn Hüttenbrink". (Spexard) Sie ist geeignet für kleingewerbliche und serviceorientierte Unternehmen und Dienstleistungen sowie für Unternehmen mit geringem Verkehrsaufkommen. In den hierzu geführten Diskussionen wurde im Rahmen der verkehrlichen Erschließung immer deutlich gemacht, dass eine Erschließung über Verler Straße und Am Hüttenbrink nicht in Frage kommt, um das westlich angrenzende Wohngebiet nicht mit gebietsfremden Verkehr zu belasten. Die hier genannte Fläche ist wegen der erheblichen Lärmbelastung durch die BAB 2 für bestimmte empfindliche Nutzungen wie etwa VVohnnutzungen auszuschließen. Es 'ist deshalb konsequent, Flächen mit nur sehr begrenzten Nutzungsvarianten mit einer gewerblichen Nutzung zu versehen. Die Standortqualitäten liegen in der großen zusammenhängenden Fläche den Möglichkeiten einer Imagebildung und Standortprofilierung der guten verkehrlichen Erschließung Nähe zur Autobahn BAB 2 Zum Gewerbegebiet "Hüttenbrink" (Spexard) lässt sich die Bezirksregierung inhaltlich nicht ein, sondern bemerkt lediglich, dass unter der Voraussetzung, "dass der im GEP-Entwurf dargestellte GIB am Flugplatz nicht gestrichen wird", der Bedarf für die Stadt Gütersloh bis 2015 gedeckt sei". Zur Eignung oder Nicht-Eignung werden also überhaupt keine Ausführungen gemacht. 8. Zusammenfassend kann erkannt werden: Die Stellungnahmen der Bezirksregierung zu den Anregungen der Stadt Gütersloh enthalten keine neuen Erkenntnisse, die dazu führen, die seinerzeit durch den Beschluss des Planungsausschusses vorgebrachten Anregungen zu revidieren. Es ist vielmehr zu erkennen, dass auch bei einer erneuten Betrachtung der seinerzeit gemachten Vorschläge der Stadt Gütersloh diese einer kritischen Betrachtung standhalten. Zwar vertritt die Bezirksregierung eine andere planerische Auffassung. Es ist aber versucht worden, weiter oben darzustellen, dass diese ebenfalls in vielen Teilen Anlass zu einer kritischen Würdigung geben. Es ist nicht zu erkennen, dass die von der Stadt Gütersloh vertretene Auffassung an irgendeinem Punkt sachlich oder fachlich ohne ausreichende argumentative Unterstützung geblieben ist. 9. Die sowohl im letzten wie auch in diesem Jahr zum GEP-Entwurf geführten öffentlichen Diskussionen sind aus nachvollziehbaren und verständlichen Gründen kontrovers und emotional geführt worden. Zwar entzieht sich das Aufstellungsverfahren formal einer Bürgerbeteiligung, doch hat die Verwaltung in vielen Veranstaltungen von Bürgerinnen und Bürgern und auf eigenen Versammlungen versucht, Verständnis für ihre Vorgehensweise und für die Auswahlkriterien für die Gewerbegebiete zu wecken und zum Nachdenken anzuregen. Es wurde auch versucht, argumentativ darzulegen, dass es mit einem "Nein" zu einer Fläche nicht getan ist, sondern zeitgleich auch die anschließende Frage beantwortet werden muss, wie die Alternativen hierzu aussehen. Hier ist Überzeugungsarbeit zu leisten, dass die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Gütersloh nur durch eine langfristige sichernde Planung zu erreichen ist. Überzeugung ist auch zu leisten für das Verständnis, dass Planung nicht konfliktfrei ist und Gewerbestandorte nicht ohne Konflikte zu haben sind. Es wird deshalb vorgeschlagen, einem interessierten und betroffenen Kreis von Bürgerinnen und Bürgern in einem Gespräch die fachlichen Diskussionen vorzustellen und mit ihnen zu erörtern. In einem solchen Erörterungstermin kann und soll es nicht um die Revidierung von fachlichen oder politischen Entscheidungen gehen. Vielmehr sollen Hintergründe aufgezeigt und Fragen beantwortet werden. Es muss in einem solchen Termin nur deutlich vermittelt werden, dass es nicht um eine erneute Suche nach Flächen geht. Im Erörterungstermin ist es auch möglich, die durchaus unterschiedlichen Interessen der Bürgerinnen und Bürger aus den Stadtteilen diskursiv gegeneinander zu stellen. Der Erörterungstermin sollte extern moderiert werden. Hier bietet sich an, das Büro Baumgart / Pahl-Weber mit einzubeziehen. Dort liegen die fachlichen Voraussetzungen sowie große Ortskenntnis vor (Verfasser des Stadtentwicklungskonzeptes "Gütersloh 2010"). Darüber hinaus konnte das Büro beweisen, in den beiden Workshops zum Stadtentwicklungskonzept souverän und versiert die Moderation durchgeführt zu haben. Der Erörterungstermin sollte noch vor der abschließenden Sitzung des Planungsausschusses am 10. 10.2002 durchgeführt werden. |