GEBIETSENTWICKLUNGSPLAN (GEP) PAVENSTÄDT, SPEXARD und HÜTTENBRINK vorerst nicht akzeptiert

Auf Anfrage der BfGT teilte die Stadtverwaltung Gütersloh am 15.05. mit:

Die Bezirksregierung Detmold hat zum GEP eine erste Stellungnahme übermittelt. Als wichtigstes Ergebnis kann festgehalten werden:

Die Gewerbegebiete Flughafen (Pavenstädt), Spexard und Hüttenbrink werden nicht aktzeptiert, stattdessen soll es bei dem Standort "Blankenhagen" verbleiben.Die Erweiterung des Siedlungsgebietes in Richung Westen ("Stadterweiterung West") wird ebenfalls nicht akzeptiert, wohl aber die von uns angeregte Streichung der Erweiterung des Siedlungsggebietes Blankenhagen in Richtung Osten, d.h. jetzt entsteht ein erhebliches Defizit an ASB-Flächen.

Der Planungsausschuss soll in der Sitzung vom 23. Mai näher informiert werden. Das Erörterungsverfahren der Bezirksregierung ist für Oktober geplant. Sobald wir nähere Einzelheiten erfahren, werden diese veröffentlichten.Durch unserern BfGT-Newsletter wurden die Medien, Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine in Blankenhagen, Pavenstädt und Spexard kurz nach Eingang der Antwort informiert. Die Medien werden in den Donnerstagsausgaben ausführlich berichten.


GEBIETSENTWICKLUNGSPLAN (GEP)

Die Verwaltung informierte über die 1. Stellungnahme der Bezirksregierung Detmold.

Hinweise / Stellungnahmen der Bezirksregierung zu folgenden Flächen / Gebieten:

Stadterweiterung West (Pavenstädt)

Stellungnahme der Stadt Gütersloh vom 04.07.2001:

Dafür Neudarstellung einer Entwicklungsfläche im Allgemeinen Siedlungsbereich / ASB am westlichen Sied
lungsrand der Kernstadt. südlich der B 513 ca. 65 ha (Fläche A) + nördlich der B 513 ca. 6 ha (Fläche B)

Hinweis der Bezirksregierung Detmold vom 30.04.2002:

Aus regionalplanerischer Betrachtung bestehen gegen diese Darstellung Bedenken. Teile dieses neuen ASB-Vorschlags liegen innerhalb der Lärmschutzzone C des LEP IV "Schutz gegen Fluglärm". Die Stadt hat damit im Bedarfsfall bezüglich der Umsetzung in den Flächennutzungsplan gem. dem o.g. LEP zu begründen, dass diese Flächen für eine Besiedlung notwendig sind. Des Weiteren sind Biotopstrukturen betroffen, die im Biotopkataster NRW erfasst sind. Der Bereich wird mittig durch ein Fließgewässer durchzogen und durch zahlreiche Feldgehölze strukturiert. Der Anregung wird nicht gefolgt.

Gewerbegebiet nördlich B 513 (Blankenhagen)

Stellungnahme der Stadt Gütersloh vom 04.07.2001:

Es wird beantragt, den im Gebietsentwicklungsplan vorgesehenen Standort für einen Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB) von 100 ha zu streichen.

Hinweis der Bezirksregierung Detmold vom 30.04.2002:

Im Jahr 1992 hat die Stadt Gütersloh aus Gründen der Stadtentwicklungsplanung einen 'Fachplan Gewerbe" erarbeitet. In diesem Plan wurden mehrere neue gewerblich-industrielle Entwicklungsstandorte in die Diskussion gebracht. Eine Untersuchung der Standorte hat ergeben, dass der im GEP-Entwurf dargestellte' GIB am Flugplatz am geeignetsten ist. Das ist auch aus regionalplanerischen Gesichtspunkten der Fall. Der Standort hat einen Bahnanschluss, ist an die baulich genutzten Bereiche des Flugplatzes angelehnt und eignet sich für die Zukunft als interkommunale Entwicklung. Erforderlich ist die Verbesserung der verkehrlichen Erschließung bezüglich des Straßenverkehrs als die direktere Anbindung der B 513 an die Autobahn über einen Zubringer. Der Anregung wird nicht gefolgt. Das bedeutetet, dass Detmold ein in Blankenhagen ausgewiesenes Gewerbegebiet befürwortet / favorisiert.

Gewerbegebiet "Flughafen" (Pavenstädt)

Stellungnahme der Stadt Gütersloh vom 04.07.2001:

Es wird beantragt, eine Fläche von 40 ha südlich der Marienfelder Straße / B 513 direkt im Anschluss an den Flughafen darzustellen. Die Erschließung erfolgt über die B 513 (Marienfelder Straße).

Hinweis der Bezirksregierung Detmold vom 30.04.2002:

Es handelt sich hier um einen von insgesamt drei neuen Standorten, die als Ersatz für den im GEP- Entwurf dargestellten GIB Entwicklungsstandort am Flughafen (Blankenhagen) dienen sollen. Dieser Standort ist nicht erweiterungsfähig und in seiner Abgrenzung an den von Bebauung weitestgehend freigehaltenen Teil des Flugplatzes angelehnt. Er ist eine Darstellung, die zu einer weiteren Zersiedlung eines der am stärksten zersiedelten Räume der Bundesrepublik beiträgt. Der Anregung wird nicht gefolgt.

Gewerbegebiet "Lupinenweg" (Spexard)

Stellungnahme der Stadt Gütersloh vom 04.07.2001:

Es wird beantragt, eine Fläche von ca. 10 ha am Lupinenweg, westlich der TWE-Trasse in das angrenzende Gewerbegebiet einzubeziehen. Die Erschließung erfolgt über den Lupinenweg zur Verler Straße/Autobahn.

Hinweis der Bezirksregierung Detmold vom 30.04.2002:

Der Standort liegt in einem Bereich, der als Puffer zwischen der vorhandenen, im GEP-Entwurf nicht dargestellten Siedlung Determeyer und dem GIB-Bertelsmann Distribution liegt. Unter der Voraussetzung, dass der im GEP-Entwurf dargestellte GIB am Flugplatz (Blankenhagen) nicht gestrichen wird, ist der Bedarf für die Stadt Gütersloh bis 2015 gedeckt. Der Anregung wird nicht gefolgt.

Gewerbegebiet "Am Hüttenbrink" (Spexard)

Stellungnahme der Stadt Gütersloh vom 04.07.2001:

Es wird beantragt, eine Fläche von 30 ha parallel und nördlich der Autobahn bis zur Straße Am Hüttenbrink für die GIB-Darstellung zu reservieren. Eine Erschließung zum benachbarten Gewerbegebiet südlich der Autobahn muss noch erstellt werden.

Hinweis der Bezirksregierung Detmold vom 30.04.2002:

Unter der Voraussetzung, dass der im GEP-Entwurf dargestellte GIB am Flugplatz (Blankenhagen) nicht gestrichen wird, ist der Bedarf für die Stadt Gütersloh bis 2015 gedeckt. Der Anregung wird nicht gefolgt.

Die Stellungnahmen der Bezirksregierung werden wie folgt weiterberaten:

11.07. - Ersteinschätzung und Beratung im Planungsausschuss der Stadt Gütersloh

12.09.
oder - Beschluss zur Stellungnahme der Bezirksregierung
10.10.

23.10. - Anhörungstermin in Detmold

29.10. - 1. Erörterungstermin in Detmold

Mitte 2003 - Beschluss des Regionalrates

Ende 2003 - Genehmigung durch NRW-Landesregierung (6 Monate-Frist)


GEP (GebietsEntwicklungsPlan)
antworten der BfGT auf die fragen der BÜRGERGEMEINSCHAFT SPEXARD


1. Sollte nicht eine Bürgerbeteiligung für die weitere Planung vorgesehen werden ?
(auch wenn das Planverfahren dies rechtlich nicht vorsieht, hat die Bezirksregierung dies befürwortet (Zitat) : ....die Mitwirkung der Bürger an der Fortentwicklung des direkten Wohnumfeldes ist ein wertvoller Beitrag."

JA! über den BfGT -vorschlag, eine gemeinschaftliche veranstaltung zusammen mit den initiativen durchzuführen und somit ein forum zu schaffen, wird in der verwaltung nachgedacht. bereits in der gemeinsamen sitzung des planungs- und umweltausschusses am 28.05.2001 beantragte die BfGT die einsetzung einer kommission, bestehend aus vertretern der bürgerschaft in blankenhagen, pavenstädt und spexard sowie vertretern der parteien und verwaltung. der antrag wurde - mit ausnahme der GRÜNEN - von allen anderen fraktionen abgelehnt.

2. Sollten Stadtverwaltung und Politik an den bisherigen Plänen, entgegen den Empfehlungen der Bezirksregierung wirklich weiterhin festhalten ?

NEIN! wir bleiben bei unserer einstellung und lehnen eine ansiedlung von gewerbegebieten weiterhin ab. ausführliche begründung unter: http://www.bfgt.de/bfgtratsfraktion/index.htm (stellungnahmen)

3. Stellt der Verzicht auf Ausweisung neuer Gewerbeflächen unter gleichzeitiger Nutzung bereits vorhandener, nicht genutzter Flächen eine sinnvolle Alternative dar?

IM PRINZIP JA, doch werden die vorhandenen flächen für die zukunft nicht ausreichen, sodass wir neue gebiete ausweisen müssen. die BfGT vertritt jedoch die meinung, dass die ausweisung von 80ha gewerbeflächen nicht nötig ist und setzt sich dafür ein, dass bereits ausgewiesene flächen (z.b. osnabrücker land str.) überprüft und verdichtet werden müssen. ebenso sind vorhandene industriebrachen zu untersuchen und auf weiternutzung zu überprüfen

4. Ist im Rahmen der Neuplanung die Erstellung einer verkehrlichen Machbarkeitsstudie, einer Umweltverträglichkeitsstudie und einer Sozialverträglichkeitsstudie für den Standort Spexard vorgesehen?

JEIN, für die planung "anbindung gewerbegebiet spexard" sind 30.000.- € im haushalt eingestellt. nach unserer kenntnis ist weder eine umweltverträglichkeitsstudie noch eine sozialverträglichkeitsstudie geplant.

die BfGT beantragte im rahmen des nachtragshaushaltes die streichung der eingestellten mittel, da die bezirksregierung detmold den vorschlag der verwaltung zur ausweisung weiterer gewerbeflächen in einer ersten stellungnahme abgelehnt hatte. unser antrag wurde -mit ausnahme der GRÜNEN - von allen anderen fraktionen abgelehnt.

5. Welche sachlichen Gründe, im Einzelnen, lassen Spexard für eine Ausweisung ideal erscheinen ?

KEINE, zumal in spexard bereits überdurchschnittlich gewerbestandorte vorhanden sind und somit erhebliche vorbelastungen durch vekehrsimmissione bestehen.

6. Ist anstelle eines GIB-Gebietes am Hüttenbrink, ein ASB - Gebiet und damit verbunden, ein effektiver Schutz, aller Anwohner des Gebietes, vor der Autobahn, nicht die planerisch sinnvollere Lösung?

JA! aufgrund der in den bürgerversammlungen immer wieder geäußerten wünsche / vorschläge, die ortsteile blankenhagen und spexard durch wohnbesiedlung weiter auszubauen bzw. aufzuwerten, stellte die BfGTfraktion bereits im planungsausschuss am 02.07.2001 den antrag, die ca. 70ha große fläche nördlich und westlich der marienfelder str. (pavenstädt) im ALLGEMEINEN SIEDLUNGSBEREICH in dieser größenordnung nicht auszuweisen. stattdessen soll die fläche auf die ortsteile BLANKEN HAGEN (zwischen kahlerstr. und blankenhagener weg) sowie SPEXARD (determeyersiedlung + hüttenbrink) und PAVENSTÄDT (südlich der marienfelder str.) verteilt werden. der antrag wurde jedoch von allen anderen fraktionen abgelehnt.

7. Ist die angedachte Erschließung eines eventuellen GIB - Gebietes am Hüttenbrink über den Berensweg, d.h. über die Autobahn, ökonomisch sinnvoll ?

SORRY, es gibt fragen, die fachleute besser beantworten können - hier passen wir.

8. Sollte die Pufferzone am Lupinenweg zugunsten eines Gewerbegebietes wegfallen, wie sollen die Menschen in der Determeyersiedlung vor den, damit verbundenen Emissionen ausreichend geschützt werden ?

da wir uns nach intensiven gesprächen mit direkt betroffenen auch in diesem areal gegen eine ausweisung ausgesprochen haben, sollte die frage von denjenigen beantwortet werden, die für eine ausweisung gestimmt haben.

9. Kann man den Anwohnern der Determeyersiedlung die verkehrliche Erschließung des Gebietes Lupinenweg" über die Determeyerstraße, bei der Höhe des zu erwartenden Verkehrsauf kommens, wirklich zumuten ?

NEIN, zumal nicht nur die determeyerstr. sondern auch die strasse "auf'm reck" bereits jetzt übermässig belastet ist. die BfGT kümmert sich zur zeit um die geschwindigkeitsprobleme in der siedlung "auf'm reck"

stand: 25.06.2002