Innenministerium Nordrhein-Westfalen
232 Bürgerbegehren seit 1994 in Nordrhein-Westfalen - Behrens: Aus
kommunaler Praxis nicht mehr wegzudenken - Jede Kommune sollte dafür
Satzung beschließen
Düsseldorf, 11.02.2003 Innenminister Dr. Fritz Behrens hat heute in
Düsseldorf alle Kommunen aufgefordert, eine Satzung für die Durchführung
von Bürgerentscheiden zu beschließen. “Eine ganze Reihe
von Städten
und Gemeinden hat das bereits getan. Diesen lobenswerten Beispielen
sollten
nun alle Kommunen folgen. Das schafft Rechtssicherheit für die Menschen
und für die Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden”,
erklärte Behrens. “Über so wichtige Punkte wie Briefwahl oder
die Zahl der Wahllokale sollten die Ratsmitglieder nicht erst dann streiten,
wenn
sie
ein konkretes Bürgerbegehren auf dem Tisch liegen haben. Sie sollten dies
vorher verbindlich klären.” Er wies darauf hin, dass der
nordrhein-westfälische Städte- und Gemeindebund dazu eine Mustersatzung
veröffentlicht habe. Diese ist auch über das Internetangebot
des Innenministeriums abrufbar (www.im.nrw.de/bue/doks/mustersatzung.pdf).
Seit Einführung der neuen Kommunalverfassung in Nordrhein-Westfalen
am 17.10.1994 wurden insgesamt 232 Bürgerbegehren auf den Weg
gebracht. In 45
Fällen wurde dem Bürgerbegehren entsprochen. In 76 Fällen
ist es zu einem Bürgerentscheid gekommen. “Bürgerbegehren
und Bürgerentscheid
sind ein wichtiges Instrument unmittelbarer Demokratie und aus der kommunalen
Praxis nicht mehr wegzudenken”, erklärte Innenminister Dr. Fritz
Behrens heute anlässlich der Bekanntgabe der aktuellen Statistik in
Düsseldorf.
“ Die Menschen wollen auch außerhalb von Wahltagen
in ihren eigenen Angelegenheiten mitbestimmen. Dazu haben wir ihnen ein
gutes
Werkzeug in
die Hand gegeben”, meinte Behrens. Insgesamt setzten die Bürgerinnen
und Bürger ihr Anliegen in rund 35 Prozent der erfassten Fälle
ganz oder teilweise durch. “Die Initiatoren eines Bürgerbegehrens
haben also durchaus eine reelle Chance, Einfluss auf die Kommunalverwaltung
und
-politik zu nehmen”, sagte der Innenminister. Die Bürgerbegehren
und Bürgerentscheide befassten sich mit fast allen Themen der örtlichen
Gemeinschaft. Die meisten Fälle bezogen sich auf Entscheidungen über
- Verkehrsangelegenheiten (49)
- Erholungs-, Freizeit-, Sportangelegenheiten (49)
- Wohnungs-, Bau- und Grundstücksangelegenheiten (48)
- Schulangelegenheiten (25) und
- Umwelt-, insbesondere Abfallentsorgungsangelegenheiten (24).
Durch den Bürgerentscheid können Bürgerinnen und Bürger
in kommunalen Angelegenheiten an Stelle des Rates oder des Kreistages
selbst
entscheiden. Für den Erfolg eines Bürgerentscheids ist die Zustimmung von
mindestens 20 % der Bürger erforderlich. Voraussetzung für einen
Bürgerentscheid ist ein zulässiges Bürgerbegehren, also ein
Antrag der Bürger an den Rat, dieser möge eine Abstimmung durch
einen Bürgerentscheid
zulassen. Ein Bürgerbegehren muss von 3 % (Städte über 500.000
Einwohner) bis zu 10% (Gemeinden bis zu 10.000 Einwohner) der Bürger
unterschrieben sein.
“ Der Erfolg und die Akzeptanz von Bürgerbegehren setzt voraus, dass
die Menschen, die sich an der Selbstverwaltung ihrer Stadt oder Gemeinde
beteiligen wollen, dessen Möglichkeiten kennen und beurteilen können”,
erklärte Behrens weiter. Deshalb hat das Innenministerium jetzt die
bisher bekannte “Rechtssprechung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid” veröffentlicht.
“Dieses Wissen hilft, in der Vergangenheit gemachte Fehler zu vermeiden.
Damit steigen die Aussichten, ein zulässiges Bürgerbegehren
auf den Weg zu bringen, das nicht an Formalitäten scheitert. Das
ist im Interesse der Demokratie und der Menschen”, betonte Behrens. Die
Broschüre
richtet sich nicht nur an alle Interessierten Bürgerinnen und Bürger,
sondern kann auch von den Kommunen für die Beratung der Initiatoren eines
Bürgerbegehrens herangezogen werden.
Mit der Reform der Gemeindeordnung von 1994 waren Bürgerbegehren und
Bürgerentscheid als Instrumente der direkten Einflussnahme der Bürger
auf das kommunale Geschehen eingeführt worden. Die Verwaltungsgerichte
haben durch ihre Entscheidungen schnell Rechtssicherheit geschaffen.
Die
Broschüre baut auf diesem Erkenntnisprozess auf und stellt die
Möglichkeiten von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid dar.
“Um Enttäuschungen zu vermeiden, ist die Rechtsprechung auch zu den Grenzen
der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide dargestellt”, erklärte
Behrens.
Die Broschüre “Rechtsprechung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid” ist
ebenso wie die aktualisierte Statistik zu diesem Thema unter www.im.nrw.de/aktuell abrufbar.
Die Seite bietet auch nähere Informationen zu Rechtsgrundlagen und
Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden.
Übersicht
Pressemeldungen 2001-03
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