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Tagesordnung zur 8. Sitzung des Sportausschusses
der Stadt Gütersloh |
| TOP | Beratungsgegenstand / Öffentliche Sitzung |
1 |
Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung |
| Keine | |
2 |
Beratung über den vom Stadtsportverband vorgelegten Entwurf "Pakt für den Sport" |
| OK - Einstimmig - Siehe TOP-Thema | |
3 |
Förderung von Vereinssportbauten aus der Sportpauschale des Landes NW |
| OK - Einstimmig. Die GRÜNEN äusserten edoch Bedenken gegen die Förderungswürdigkeit der Bogenschießbahn sowie des Billiard- und Tanzsportes. | |
4 |
Mitteilungen der Verwaltung |
| Keine | |
| 5 |
Verschiedenes |
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| Die Top's der NICHTÖFFENTLICHEN Sitzung sind aus verständlichen Gründen nicht aufgeführt. SIE möchten mehr über die o.a. Sitzung erfahren? Kein Problem! Selbstverständlich stellt Ihnen die BfGT auch die Vorlagen, Berichte und Informationen aus der o.a. Sitzung zur Verfügung. Ebenfalls können Sie das Protokoll bei uns anfordern. Sollten SIE Vorschläge und Anregungen zu diesen Themen haben - schicken SIE uns eine e-Mail oder rufen SIE uns an. Schreiben SIE uns, worum sich die BfGT kümmern soll und welches Thema wir in IHREM Interesse anpacken sollen. Alles können wir schließlich auch nicht wissen... Wir sind für SIE da, wenn SIE uns brauchen! |
| Das war die letzte Sitzung des Sportausschusses in dieser Ratsperiode. |
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Beratung über den vom Stadtsportverband vorgelegten Entwurf "Pakt für den Sport" |
Nach ausführlicher Erörterung empfiehlt der Ausschuss dem Rat (16.07. - letzte Sitzung vor der Sommerpause) einstimmig die Annahme.
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Pakt für den Sport zwischen der Stadt Gütersloh, vertreten durch die Bürgermeisterin Maria Unger und den Beigeordneten Ansgar Wimmer und dem Stadtsportverband Gütersloh e. V. als Repräsentanten der Sportvereine im Stadtgebiet Präambel Die Vertragsschließenden sind darüber einig, dass der Sport wesentliche soziale und gesundheitspolitische Funktionen in unserer Gesellschaft erfüllt. Breitensport fördert das gesundheitliche Wohlbefinden und beugt zivilisationsbedingten Krankheiten vor. Sport im Verein ermöglicht soziales Miteinander, er stärkt die Integrationskraft und die Verantwortung für die Gemeinschaft. Sekundär hat Sport auch eine wirtschaftliche Funktion. Ein breit gefächertes sportliches Angebot und sportliche Leistungsträger als ldentifikationsobjekt der Stadt zählen zu den weichen Standortfaktoren für Wirtschaftsunternehmen und können Einfluss haben auf die Entscheidung zur Ansiedlung neuer Unternehmen und den Zuzug neuer Einwohner. Die Vertragsschließenden wollen mit diesem PAKT FOR DEN SPORT ihre gemeinsamen Ziele und Aufgeben in der Sportentwicklung der Stadt Gütersloh definieren und aufeinander abstimmen, Grundlagen der Sportpolitik und der Sportförderung festschreiben und die Funktionen der jeweiligen Organe definieren. Die in diesem PAKT FÜR DEN SPORT niedergelegten Vereinbarungen werden von den Vertragsschließenden als verbindliche Absichtserklärungen angesehen, deren Erfüllung sie im Rahmen der politischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Stadt Gütersloh der jeweils anderen Partei zusagen. I. Ziele der Sportförderung und Sportpolitik Die Vertragsschließenden sind darüber einig, dass die Förderung und Fortentwicklung des Sports insbesondere des Breitensports - eine gesellschaftliche Aufgabe von hohem Rang ist, die sie gemeinsamen nach Kräften verwirklichen wollen. Sie legen mit diesem PAKT FÜR DEN SPORT Ziele der Sportförderung für die kommenden Jahre fest und schaffend die notwendige Planungs- und Handlungssicherheit für eine positive Sportentwicklung in der Stadt Gütersloh. Grundsätzliches Ziel der Sportpolitik ist es, allen Einwohnern der Stadt Gütersloh einen möglichst unkomplizierten Zugang zu sportlicher Betätigung zu ermöglichen. Es sollen für noch nicht Aktive Anreize geschaffen werden, um sie für die Teilnahme am Sport zu gewinnen. Das gilt insbesondere für Bevölkerungsgruppen, die bisher noch keinen ausreichenden Zugang zum Sport gefunden haben. Spezielle Angebote, die auf die Eigenarten und Bedürfnisse solcher Gruppen zugeschnitten sind, verdienen besondere Beachtung und Förderung. Gesamtgesellschaftliche Entwicklungen, wie der Trend zur Individualisierung im Sport und die Entwicklung neuer Sportarten, sollen respektiert und angemessen gefördert werden. Ziel soll es dabei sein, diese Entwicklung in die bestehende Struktur der Sportvereine in Gütersloh einzubinden. Die vertrauensvolle und fruchtbare Zusammenarbeit des Stadtsportverbandes Gütersloh und seiner Vereine mit dem Rat der Stadt Gütersloh und seinem Sportausschuss sowie den zuständigen Organen der Stadtverwaltung soll fortgesetzt und intensiviert werden. Die Vertragschließenden sind darüber einig, dass die zentralen Angelegenheiten des Sports kompetent nur in einem eigenständigen Sportausschuss des Rates behandelt werden können, in den der Stadtsportverband sachkundige Bürger mit einem beratenden Sitz entsenden sollte. Soweit Fragen des Sports in anderen kommunalen Gremien behandelt werden, wird der Stadtsportverband angemessen beteiligt. Dazu gehört die frühzeitige Information durch die Stadtverwaltung und die Möglichkeit, gegenüber den zuständigen Gremien eine Stellungnahme abzugeben, die bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt wird. Unverzichtbare Grundlage für sportliche Aktivitäten ist der Zugang der Sportvereine zu den kommunalen Sportstätten. Die Vertragschließenden vereinbaren deshalb, dass die kostenlose Nutzung der kommunalen Sportstätten für alle im Stadtsportverband organisierten Sportvereine möglichst erhalten bleibt.. Die Übertragung der Schlüsselgewalt für kommunale Sportstätten an die Sportvereine soll weiter entwickelt und intensiviert werden. Die Sportvereine werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten über die bisherigen Vereinbarungen hinaus weitere Verantwortung für die Sportanlagen und ihre Pflege übernehmen und die Stadt auf diesem Weg von Kosten zu entlasten versuchen. Es wird eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem organisierten Sport und den für Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Institutionen der Stadt Gütersloh angestrebt mit dem Ziel, einerseits den Sportvereinen weitere Foren für ihre Öffentlichkeitsdarstellung zu bieten und andererseits das in Gütersloh vorhandene Sportangebot nach außen darzustellen. Die Vertragschließenden sind sich weiterhin darüber einig, dass die städtische Sportförderung neben dem Freizeit- und Breitensport auch den Leistungssport erfasst. II. Kinder und Jugendliche im Sport Sportvereine erfüllen neben Schule und Elternhaus eine wichtige Aufgabe bei der Sozialisation der jüngeren Generation. Neben dem gesundheitlichen Aspekt (Steigerung der Leistungsfähigkeit und Fainess, Ausgleich von Bewegungsdefiziten, Förderung der Körperbeherrschung und Koordinierungsfähigkeiten) erfüllt der Sport wichtige Funktionen bei dem Erlernen des sozialen Miteinanders, des Einstehens für andere, der Verantwortung für eine Gemeinschaft und des FairPlay. Die Förderung des Kinder- und Jugendsports wird von den Vertragschließenden deshalb als vordringlichste Aufgabe der Sportförderung angesehen. Neben der Unterstützung von entsprechend ausgerichteten Vereinsangeboten gehört hierzu insbesondere eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen den Sportvereinen und Jugendverbänden einerseits und den Schulen und kommunalen Jugendeinrichtungen andererseits. Die Sportvereine werden aus diesem Grund eine angemessene Beteiligung an den nachmittäglichen Angeboten der offenen Ganztagsgrundschule anstreben, mit allen Schulen im Rahmen von Sportarbeitsgemeinschaften kooperieren und eine intensivierte Zusammenarbeit mit kommunalen Jugendtreffs und Jugendzentren anstreben. Der Stadtsportverband und die durch ihn vertretenen Vereine sind sich der Tatsache bewusst, dass für die Erfüllung der Aufgaben im Kinder- und Jugendsport eine Qualifizierung der Übungsleiter nicht nur in sportlicher, sondern auch in pädagogischer und sozialpädagogischer Hinsicht sinnvoll ist. Der Ausbildung auf diesem Gebiet wird in Zukunft größeres Gewicht beigemessen. Im Rahmen der Weiterentwicklung der städtischen Sportförderungsrichtlinien wird angestrebt, nicht nur Sportlehrgänge, sondern auch Lehrgänge mit dieser Zielsetzung zu fördern. III. Sportstätten Die Stadt Gütersloh verfügt über ein ausreichend großes, gut ausgebautes, breit gefächertes Angebot an Sportstätten im gesamten Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile. Angesichts dessen ist die primäre Aufgabe der Sportstättenförderung die Sicherung des vorhandenen Bestands, die Substanzerhaltung und Modernisierung der vorhandenen Sportstätten. Die Schaffung neuer Sportstätten hat dem gegenüber sekundäre Bedeutung. Die in den vergangenen Jahren in Zusammenarbeit zwischen Stadtsportverband und Sportausschuss durchgeführte Sportstättenbesichtigung hat sich als hervorragendes Instrument der Sportstättenplanung bewährt. Sie soll intensiviert und ausgebaut werden. Ein mittelfristiger Sportstättenentwicklungsplan, der regelmäßig überprüft, aktualisiert und weiterentwickelt wird, ist unverzichtbare Grundlage einer angemessenen Sportstättenförderung. An dieser Aufgabe ist der Stadtsportverband intensiv zu beteiligen. Vorschläge und Initiativen der Vereine bei Investitionen in Sportstätten sind darüber hinaus angemessen zu berücksichtigen. IV. Finanzierung Der Stadtsportverband Gütersloh und die in ihm organisierten Vereine sind sich der Tatsache bewusst, dass die öffentliche Hand aufgrund der wirtschaftlichen Lage gezwungen ist, Förderungen und Subventionen zu reduzieren. Die Stadt Gütersloh ist sich der hohen gesamtgesellschaftlichen Bedeutung des Sports bewusst und wird ihr bei der kommunalen Haushaltsplanung in den kommenden Jahren angemessen Rechnung tragen. Die vom Land Nordhrein-Westfalen zur Verfügung gestellten, zweckgebundenen Mittel werden ausschließlich zur Unterhaltung, Modernisierung und gegebenenfalls Neuerrichtung kommunaler Sportstätten sowie vereinseigener Sportstätten eingesetzt. Die Zuweisung dieser Landesmittel soll nach Möglichkeit nicht zu einer Reduzierung der nach bisheriger Haushaltsplanung aus städtischen Mitteln einzusetzender Gelder führen. Bei einer Verbesserung der Haushaltslage soll die Rücknahme von Kürzungen in der Sportförderung anteilmässig berücksichtigt werden. Unter diesem Blickwinkel sollen die Sportförderungsrichtlinien der Stadt Gütersloh gemeinsam mit dem Stadtsportverband innerhalb der nächsten 2 Jahre überarbeitet werden. Der Stadtsportverband wird bei der Beratung des kommunalen Sportetats gehört und kann Anregungen geben. V. Laufzeit; Verlängerung Mit diesem PAKT FOR DEN SPORT soll die kommunale Sportförderung und die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Gütersloh und dem Stadtsportverband Gütersloh während der nächsten 5 Jahre geregelt werden. Während der Laufzeit des Paktes auftretende neue Tendenzen und Entwicklungen sollen jederzeit Anlass zu einer fruchtbaren Diskussion, Verbesserung und Fortentwicklung des PAKTS FÜR DEN SPORT sein. Die Vertragsschließenden werden rechtzeitig vor Ablauf des PAKTS FÜR DEN SPORT das Gespräch suchen, um den Abschluss eines erneuerten Pakts für den nächsten 5-Jahres-Zeitraum vorzubereiten. |