Tagesordnung

zur 13. Sitzung des RATES der Stadt Gütersloh

Ort: Ratssitzungssaal Raum-Nr. 705 - Datum: 24.11.2000 17.00 Uhr

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Beratungsgegenstand / Öffentliche_Sitzung

   

1

Einwendungen gegen die Niederschnft der letzten Sitzung

   

2

Mitteilungen der Bürgermeisterin

   

3

Wahl einer / eines Beigeordneten

 

die BfGT nominiert herrn GÖDDE (potsdam)

   

4

Errichtung der Oberstufe an der Gesamtschule 2

 

die BfGT wird dem antrag zustimmen (siehe SCHULAUSSCHUSSsitzung vom 13.11.2000)

   

5

Auswirkungen des Zweiten Modernisiemngsgesetzes im Bereich der Sozialhilfe hier: Kostenbeteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden für delegierte Sozialhilfeaufgaben

   

6

Änderung der Restabfall- und Kompostgebührensatze ab 01.01.2001 und 2002

hier: Erlass einer XVI. Nachtragssatzung zur Abfallbeseitigungsgebührensatzung vom 27.121978

 

die BfGT wird gegen die erhöhung der kompostgebührensätze stimmen (siehe UMWELTAUSSCHUSSsitzung vom 30.10.2000)

   

7

Senkung der Entwässerungsgebühren ab 01.01.2001

hier: Erlass einer IX. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Grundstücksentwässerung vom 17.12.1984

   

8

Erlass einer Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich selbstständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr

   

9

Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durch führung der Brandschau

   

10

27. Änderung des Flächennutzungsplanes ,,Fritz-Blank-Straße"

hier: Feststellungsbeschluss

   

11

28. Änderung des Flächennutzungsplanes ,,Gewerbegebiet zwischen Verler Straße und der TWE-Bahnlinie"

hier: Feststellungsbeschluss

   

12

29. Änderung des Flächennutz:ungsplanes ,,Neuenkirchener

Straße / Eichenallee (Vossen West) hier: Feststellungsbeschluss

   

13

30. Änderung des rlächennutzungsplanes im Bereich Avenwedde-Mitte ,,Avenwedder Straße/Alte Osnabrücker Straße"

hier: Feststellungsbescnluss

   

14

Bebauungsplan Nr. 71/1 ,Windröschenstraße" (1. Anderung B-Plan Nr. 71) hier: 1. Abwägung der Anregungen aus der Anhörung / Auslegung 2. Satzungsbeschluss

   

15

Antrag der BfGT-Fraktion vom 18.10.2000

Einrichtung einer regelmäßigen Fragestunde für Kinder u.

Jugendliche im Rat der Stadt Gütersloh

 

siehe anmerkungen / anträge

   

16

Antrag der CDU-Fraktion vom 13.11.2000

Haushaltsplan-Entwurf 2001 (sofortiger Einstellungsstopp)

   

17

Antrag der BfGT-Fraktion vom 13.11.2000

Vorbereitung und Durchführung einer Bürgerbefragung

(Theaterneubau)

 

siehe anmerkungen / anträge

   

18

Antrag der BfGT-Fraktion vom 13.11.2000

Abschaffung bzw. Neuregelung nichtöffentlicher Sitzungen

 

siehe anmerkungen / anträge

   

19

Fragen der Ratsmitglieder gemäß § 18 der Geschäftsordnung

 
ANMERKUNGEN / ANTRÄGE

15

Antrag der BfGT-Fraktion vom 18.10.2000

Einrichtung einer regelmäßigen Fragestunde für Kinder u.

Jugendliche im Rat der Stadt Gütersloh

 

die BfGT fraktion im rat der stadt gütersloh bittet sie, folgenden punkt auf die tagesordnung der nächsten ratssizung zu nehmen:

EINRICHTUNG EINER regelmäßigen FRAGESTUNDE für KINDER + JUGENDLICHE im RAT der STADT GÜTERSLOH

zu diesem tagesordnungspunkt beantragt die BfGT fraktion folgenden beschluss:

· der rat möge beschliessen, mindestens 2x jährlich eine FRAGESTUNDE jeweils für KINDER und JUGENDLICHE einzurichten.

· die verwaltung wird beauftragt, ein konzept vorzulegen, so dass spätestens anfang des kommenden jahres die erste FRAGESTUNDE durchgeführt werden kann.

begründung:

aufgrund der ergebnisse des ZUKUNFTSFORUMS wird im JUGENDHILFEAUSSCHUSS die teilnahme von jugendlichen am kommunal-politischen geschehen erörtert. eine entscheidung zur einrichtung eines JUGENDPARLAMENTS / BEIRATS oder OFFENES FORUM wird aller voraussicht nach nicht vor mitte 2001 getroffen.

unabhängig von einem noch zu bildenden gremium sieht die BfGT fraktion die einführung einer frage- und diskussionsrunde.

um möglichst vielen kindern und jugendlichen die gelegenheit zu geben, mit politikern in kontakt zu treten und ihr interesse an der politik zu wecken bzw. fördern, könnte ein erster schritt mit der FRAGESTUNDE gemacht werden, zu der – eventuell im rotationsverfahren – KINDER + JUGENDLICHE aus sämtlichen gütersloher schulen in den ratssaal geladen werden. je nach altersgruppe (z.b. 8-13 + 14–18) könnten insgesamt 2-4 fragestunden im jahr veranstaltet werden. die dauer der jeweiligen frage- und diskussionsrunden sollte flexibel gestaltet werden.

unter vorsitz / moderation der bürgermeisterin oder eines noch zu bestimmenden ratsmitgliedes stehen rats- und ausschussmitglieder der im rat vertreteten fraktionen für fragen und antworten zur verfügung. die fraktionen der CDU und SPD sollten für jede fragestunde mindestens 3 rats- und / oder ausschussmitglieder benennen, die der UWG / GRÜNEN, FDP und BfGT jeweils 2.

von der politik werden – nicht nur von jungen leuten – immer wieder schnelle entscheidungen gefordert. die im rat vertretenen fraktionen können mit ihrer zustimmung zur FRAGESTUNDE unter beweis stellen, daß wünsche und forderungen der bürgerinnen und bürger zumindestens im ansatz schnellstmöglich umgesetzt werden.

BfGT Ratsfraktion

Bürger für Gütersloh

 

IHRE MEINUNG / STELLUNGNAHME ist gefragt!!

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17

Antrag der BfGT-Fraktion vom 13.11.2000

Vorbereitung und Durchführung einer Bürgerbefragung

(Theaterneubau)

 

die BfGT fraktion im rat der stadt gütersloh bittet sie, folgenden punkt auf die tagesordnung der nächsten ratssitzung zu nehmen:

VORBEREITUNG und DURCHFÜHRUNG einer BÜRGERBEFRAGUNG

zu diesem tagesordnungspunkt beantragt die BfGT fraktion folgenden beschluss:

· der rat möge beschliessen, die verwaltung mit der VORBEREITUNG und DURCHFÜHRUNG einer BÜRGERBEFRAGUNG zu beauftragen

· der inhalt der befragung soll sich mit dem geplanten THEATER-NEUBAU befassen und die meinung der gütersloher bürgerinnen und bürger wiedergeben.

· die fragen sind mit dem RAT oder dem KULTURAUSSCHUSS bzw. vertretern der fraktionen abzustimmen

· die bürgerfragung ist so durchzuführen, dass gewährleistet ist, das jede bürgerin und jeder bürger ab 16 einen fragebogen erhält bzw. an der befragung teilnehmen kann.

· das ergebnis wird dem RAT oder dem KULTURAUSSCHUSS vorgelegt und soll als voraussetzung und basis für weitere entscheidungen gelten.

begründung:

eine entscheidung des rates zur errichtung eines neuen theaters wurde vorerst bis januar 2001 vertagt.

die kosten werden zur zeit mit ca. DM 50millionen beziffert, die verwaltung wird einen kostenvoranschlag sowie einen finanzierungsplan vorlegen. nicht beachtet werden zur zeit die folgekosten sowie eine nicht vermeidbare etataufstockung des fachbereichs kultur.

alle fraktionen im rat befürworten einen theaterneubau – jedoch aus unterschiedlichster sicht. für die BfGT fraktion ist eine privatwirtschaftliche finanzierung oberstes gebot.

einig sind sich auch alle fraktionen, die bürger unserer stadt einzubinden und an der projektplanung teilnehmen zu lassen. was spricht also noch gegen eine BÜRGERBEFRAGUNG?

bei projekten dieser größenordnung kann und darf nicht über den kopf der bürgerinnen und bürger hinwegentschieden werden, zumal sie mit ihren steuern und abgaben nicht unerheblich an der finanzierung beteiligt wären.

der theaterverein mit ca. 220 mitgliedern steht für eine handvoll engagierter kulturfreunde, präsentiert jedoch nicht die breite bürgerschaft und ist somit mit seiner wohlwollenden meinung nicht als repräsentativ zu werten.

eine BÜRGERBEFRAGUNG könnte ein (en) BÜRGERBEGEHREN / BÜRGERENTSCHEID überflüssig werden lassen und den güterslohern beweisen, dass sie für projekte dieser größenordnung nicht nur ‚zahlen dürfen‘ sondern auch selbst über JA oder NEIN mitentscheiden können.

BÜRGERFREUNDLICHKEIT und die immer wieder und vieldiskutierte BÜRGERTEILNAHME an entscheidungen können hier in einem praktischem beispiel umgesetzt werden.

allen parteien sowie der verwaltung selbst bleibt die möglichkeit und auch genug zeit, parallel die vorteile eines theaterneubaus aufzuweisen und skeptische bürger unserer stadt für die zustimmung zu gewinnen.

die BfGT fraktion wird entsprechende vorschläge in einer der nächsten KULTURAUSSCHUSSSITZUNGEN einreichen.

BfGT Ratsfraktion

Bürger für Gütersloh

 

IHRE MEINUNG / STELLUNGNAHME ist gefragt!!  

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18

Antrag der BfGT-Fraktion vom 13.11.2000

Abschaffung bzw. Neuregelung nichtöffentlicher Sitzungen

 

die BfGT fraktion im rat der stadt gütersloh bittet sie, folgenden punkt auf die tagesordnung der nächsten ratssitzung zu nehmen:

ABSCHAFFUNG bzw. NEUREGELUNG NICHTÖFFENTLICHER SITZUNGEN

zu diesem tagesordnungspunkt beantragt die BfGT fraktion folgenden beschluss:

· der rat möge beschliessen, § 5 abs. 2 der GESCHÄFTSORDNUNG des RATES der STADT GÜTERSLOH vom 17.12.1999 aufzuheben oder neu zu regeln.

· speziell die punkte e) auftragsvergaben und g) bauangelegenheiten bedürfen einer bearbeitung bzw. neuformulierung.

begründung:

seit jahren wird gegen § 5 abs. 3

die beratungen in nicht öffentlicher sitzung unterliegen der verschwiegenheit

verstoßen, wobei sich die informanten vielleicht an dem folgenden wortlaut orientieren:

dieses gilt für beratungsergebnisse nur, wenn die geheimhaltung besonders vorgeschrieben , ihrer natur erforderlich oder vom rat beschlossen ist.

immer wieder gelangen nicht nur ergebnisse sondern ganze protokolle und aktenauszüge aus nichtöffentlichen sitzungen innerhalb kürzester zeit bei den medien.

die auszüge aus dem gutachten zu einem eventuellen RATHAUSNEUBAU, das erst im dezember der politik vorgestellt werden sollte, die ergebnisse der letzten und auch zur zeit aktuellen BEIGEORDNETEN-vorstellung, die absage des noch nicht gewählten neuen KRANKENHAUSleiters und.....und......und.......

nicht nur dass, bürgerinnen und bürger ein anrecht auf mehr information haben und z.b. über auftragsvergaben (auch ohne namensnennung) in größerem stil genauso informiert werden wollen wie die entscheidungsträger selbst sondern auch die gewissensentscheidung der informanten könnte bei einer abschaffung bzw. neuregelung der geschäftsordnung zu diesem punkt erleichtert werden. die unendlichen verdächtigungen und schuldzuweisungen nach den veröffentlichungen würden dann der vergangenheit angehören und die mitglieder des rates sowie der ausschüsse hätten wieder mehr zeit, um sich der sachlichkeit zu widmen.

last but not least könnten sogar den medienvertretern umfangreiche recherchen erspart bleiben und das geschickte ‚ausfragen‘ ad acta gelegt werden.

die BfGT fraktion bezieht sich bei ihrem antrag auf die GO § 48 abs. 2

die sitzungen des rates sind ÖFFENTLICH – durch die GESCHÄFTSORDNUNG KANN die öffentlichkeit für angelegenheiten einer bestimmten art ausgeschlossen werden.

hier verweisen wir auf das wort KANN – eine GO-vorschrift zur durchführung von NICHTÖFFENTLICHEN SITZUNGEN (ausnahme abs. 3 – schützenswerte interessen einzelner) besteht aus sicht der BfGT fraktion nicht!

eine GESCHÄFTSORDNUNG erfüllt nur dann sinn und zweck, wenn sie von allen beteiligten eingehalten wird. § 5, insbesondere abs. 2, scheint diesen zweck bedauerlicherweise kaum zu erfüllen und kann somit – besonders in den punkten e und g – gestrichen oder neu überarbeitet werden.

vielen dank.

BfGT Ratsfraktion

Bürger für Gütersloh

IHRE MEINUNG / STELLUNGNAHME ist gefragt!!  

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Die Top’s der NICHTÖFFENTLICHEN Sitzung sind aus verständlichen Gründen nicht aufgeführt. Sollten SIE Vorschläge und Anregungen zu diesen Themen haben – schicken SIE uns eine e-Mail oder rufen SIE uns an. Schreiben SIE uns, worum sich die BfGT kümmern soll und welches Thema wir in IHREM Interesse  anpacken sollen. Alles können wir schließlich auch nicht wissen.........
 
nächste RATSSITZUNG

am 15. DEZEMBER 2000