Tagesordnung / Ergebnisse

zur 32. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Gütersloh
Ort: Ratssitzungssaal Raum Nr. 705, Berliner Str. 70, 33330 Gütersloh
Datum: 20.06.2002, 17.00 Uhr

 
TOP

Beratungsgegenstand / Öffentliche_Sitzung

   

1

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung

  Keine 

2

Masterplan Innenstadt -Weiterberatung (s. TOP 2 letzte Sitzung) - (die an die ordentlichen Mitglieder mitgeschickte CD dient der abschließenden Beschlussfassung)

  OK - Einstimmig - nähere Informationen können bei der BfGT angefordert werden.

3

Antrag der CDU-Fraktion "Rechtsabbiegespur an der Kreuzung B61/Ecke Stadtring Nordhorn"

  OK - bei Enthaltung der GRÜNEN 

4

CDU -Antrag Gutachten zur Errichtung und Betrieb einer Konditionierungs-anlage für anorganische Abfälle durch die Firma Zimmermann

 

OK - einstimmig - auf Vorschlag der BfGT werden vor der Auftragsvergabe die Umweltverbände kontaktiert, um den Inhalt bzw. die Aufgaben des Gutachtens abzustimmen.

  siehe TOP-THEMA 2

5

Bürgerantrag der Anlieger Ernst-Buschmann-Straße "Einbeziehung der Ernst-Buschmann-Straße in die verkehrsberuhigte Zone und Sperrung für den durchfahrenden Verkehr"

  OK - Einstimmig

6

Weiterführung der umgestaltung der Neuenkirchener Straße in dem Abschnitt zwischen Schalückstraße und Buschstraße

  OK - Einstimmig 

7

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 263 "Vossen-Areal" - Aufstellungsbeschluss -

  OK - bei Enthaltung der UWG 

8

Änderungs-Bebauungsplan Nr. 24 B/1 "Änderung Volksbank" (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 B "Strengerstraße / Eickhoffstraße / berliner Straße / Kaiserstraße")
1. Feststellung des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung
2. Prüfung der Stellungnahmen und Anregungen
3. Satzungsbeschluss

  OK - Einstimmig 

9

Änderungs-Bebauungsplan Nr. 220 TA 1/4 "Domhof" im Bereich Blessestätte (4. Änderung des bebauungsplanes Nr. 220 Teilabschnitt 1)
1. Aufstellungsbeschluss
2. frühzeitige Bürgerbeteiligung
3. frühzeitige Beteiligung der Träger

  OK - Einstimmig

10

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 231/1 "Änderung Prekerstraße" hier: Entwurf und Auslegung

  OK - Einstimmig 

11

Bebauungsplan Nr. 272 "Vennstraße" hier: Entwurf und Auslegung

  OK - gegen 1 NEIN-Stimme der UWG

12

Mitteilungen der Verwaltung

  Am 24.06. wird die Abbruchgenehmigung für die Sewerin-Gebäude erteilt. Die Abbruchmassnahmen beginnen voraussichtlich Mitte / Ende Juli. 
13
Verschiedenes 
  UWG kritisiert Kompromiss mit der Eisdiele Eickhoffstr.  
 

 

BFGT-Anfrage aus der letzten Sitzung - Antwort der Verwaltung in blauer Schrift:

Stehen die Umbaumaßnahmen der an der NEUENKIRCHENER Straße direkt in Verbindung mit dem Vossengelände?

Die Umbaumaßnahme steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Bebauung des Vossengeländes. Der Ausbau der Neuenkirchener Straße ist in 3 Bauabschnitten zw. Dalkestraße und Buschstraße vorgesehen. Zur Zeit wird der 2. Bauabschnitt ausgebaut. Die Ausbauplanungen erfolgten bereits vor ca. 5 Jahren; bzw. konzeptionell noch früher. Der Ausbau wird nach dem GVFG mit Landesmitteln gefördert.


Das heißt,  ob hier für das Neubaugebiet weitere und vielfältigere Anschlüsse benötigt werden als für das damalige Fabrikgebäude?

Die Anbindung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 263 "Vossen" erfolgt beidseitig über die Neuenkirchener Straße. Hinter dem Finanzamt wird eine entsprechende Kreuzung hergestellt. (Der entsprechende Entwurf des B-Planes wurde im März 2001 im Planungsausschuss und anschließend im Rat vorgestellt.)

Wenn ja, in welcher Höhe werden die Kosten auf den Investor umgelegt und somit die Allgemeinheit entlastet?

Ausbaukosten der Neuenkirchener Straße, die ausschließlich im Zusammenhang mit dem B-Plan 263 stehen, zum Beispiel die Abbiegespuren für das Baugebiet, sind vom Investor zu tragen. Die Allgemeinheit trägt somit keine Kosten, die ursächlich im Zusammenhang mit der Erschließung des Vossengeländes entstehen.


 
Die Top’s der NICHTÖFFENTLICHEN Sitzung sind aus verständlichen Gründen nicht aufgeführt. Sollten SIE Vorschläge und Anregungen zu diesen Themen haben – schicken SIE uns eine e-Mail oder rufen SIE uns an. Schreiben SIE uns, worum sich die BfGT kümmern soll und welches Thema wir in IHREM Interesse  anpacken sollen. Alles können wir schließlich auch nicht wissen.........
 
nächste PLANUNGSAUSSCHUSSSITZUNG
am  11. Juli 2002
 

 
Denkmalausschuss

Tagesordnung

zur 16. Sitzung des Planungsausschusses als Denkmalausschuss der Stadt Gütersloh
Ort: Ratssitzungssaal Raum Nr. 705, Berliner Str. 70, 33330 Gütersloh
Datum: 20.06.2002, 17.00 Uhr

 
TOP

Beratungsgegenstand / Öffentliche_Sitzung

   

1

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung

  Keine  

2

Antrag des Vereins "Bürger für Gütersloh (BfGT)"
Aufnahme der "Paul-Thöne-Halle" in die Denkmalliste der Stadt Gütersloh

  siehe TOP-THEMA 1

3

Verschiedenes

   
 
Die Top’s der NICHTÖFFENTLICHEN Sitzung sind aus verständlichen Gründen nicht aufgeführt. Sollten SIE Vorschläge und Anregungen zu diesen Themen haben – schicken SIE uns eine e-Mail oder rufen SIE uns an. Schreiben SIE uns, worum sich die BfGT kümmern soll und welches Thema wir in IHREM Interesse  anpacken sollen. Alles können wir schließlich auch nicht wissen.........
 
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am  11. Juli 2002
 

 

TOP-THEMA 1

Antrag des Vereins "Bürger für Gütersloh (BfGT) " Aufnahme der "Paul-Thöne-Halle" in die Denkmalliste der Stadt Gütersloh

Der Antrag wurde einstimmig von allen Fraktionen abgelehnt. In harten Tönen wurde der BfGT von der SPD vorgeworfen, den Theaterneubau verhindern zu wollen. Der Antrag wäre in dieser Art und zu diesem Zeitpunkt unglaubwürdig. Moderater waren die Beiträge aus den anderen Fraktionen, die den Antrag im Ansatz für überlegenswert hielten, jedoch aufgrund der Planungen für den Theaterneubau an dieser Stelle das Anliegen ablehnen. Lt. der Verwaltung gab es ein Vorgespräch mit dem Westfälischen Amt für Denkmalschutz, in dem in einer ersten groben Einschätzung auf div. nachhaltige Veränderungen hingewiesen wurde und eine Eintragung in die Denkmalsliste nicht unbedingt zu empfehlen. Herr Löhr wies nochmals darauf hin, dass es sich um eine erste grobe Einschätzung handelte. Die Behauptung in der NW, "dass sich das Amt bereits gegen die Eintragung ausgesprochen habe" ist somit zurückzuweisen. Interessant in diesem Zusammenhang ist, das die CDU in früheren Jahre ebenfalls die Möglichkeit eruierte, das Theater unter Denkmalschutz stellen zu lassen. Aufgrund der entsprechenden Veränderungen wurde jedoch von einer Antragstellung abgesehen. Nachfolgend der Antrag der BfGTim Wortlaut:

Der Verein BfGT Bürger für Gütersloh beantragt,

die PAUL THÖNE HALLE, zur Zeit genutzt als städtisches Theater, unter DENKMALSCHUTZ zu stellen und in die DENKMALLISTE der Stadt Gütersloh aufzunehmen.

Begründung:

Im Jahre 1868 wurde an dieser Stelle die Gütersloher Brauerei errichtet, die in den 20er Jahren schließen musste. Die Gütersloher Margarinewerke übernahmen ihre Räumlichkeiten. Die sehr gut erhaltenen Kellergewölbe sind ein Zeugnis dieser Vergangenheit. 

Das nach dem Krieg zu einem Theater umgebaute Gebäude ist typisch für die Aufbruchstimmung der damaligen Zeit. Durch die Errichtung eines Theaters wollten die Gütersloher den Krieg und die Traurigkeit des Alltags für ein paar Stunden in Vergessenheit geraten lassen. In 3 ½ Jahren Umbauzeit wurde ein Kulturzentrum bestehend aus Kino und Theater geschaffen, das die Gütersloher noch heute regelmäßig aufsuchen. Zwar wird es ‚nur’ noch als städtisches Theater genutzt, doch ist dieser Zweckbau der Vergangenheit seit über 50 Jahren unzertrennlich mit der jüngeren Gütersloher Stadtgeschichte verbunden. Die Paul-Thöne-Halle erinnert nicht nur an den damaligen Bürgermeister und späteren Stadtdirektor, sondern ist auch als Denkmal für den Willen und die Kraft der Gütersloher Bevölkerung in den kargen Nachkriegsjahren einzuordnen.

Die Paul-Thöne-Halle hat folglich für die Stadt Gütersloh eine besondere Bedeutung  sowie einen historisch begründeten Ortsbezug, der eine Eintragung in die Denkmalliste der Stadt rechtfertigt. 

Bei der Theaterpremiere am 26. November 1949 wurde das Trauerspiel „Clavigo“ von Johann Wolfgang von Goethe aufgeführt. Da die PAUL-THÖNE-HALLE zweifelsohne zu den erhaltungswürdigen Gebäuden unserer Stadt gehört, wäre es ein Trauerspiel, wenn dieses Traditionsgebäude, dass im Laufe von mehr als 50 Jahren den Güterslohern an Herz gewachsen ist, den Abrissbaggern zum Opfer fiele. Der Kahlschlag an historischen Gebäuden wie in 60er und 70er Jahren geschehen, darf sich nicht wiederholen.

Auch mit Blick auf den Umweltschutz wäre die Aufnahme in die Denkmalliste mehr als positiv zu bewerten. Da mehr als 60 Prozent des Abfallaufkommens Bauschutt sind, ist es wesentlich umweltschonender, alte Gebäude für neue Nutzungen herzurichten, statt sie abzureißen und neue zu bauen.

Gleichzeitig beantragt der Verein BfGT Bürger für Gütersloh, dass die Stadt Gütersloh prüft, inwieweit Landes- / Fördermittel für dieses Vorhaben zur Verfügung stehen.

Gütersloh, 29.04.2002

 

 

TOP-THEMA 2

CDU -Antrag Gutachten zur Errichtung und Betrieb einer Konditionierungsanlage für anorganische Abfälle durch die Firma Zimmermann

Der Planungsausschuss hat in der heutigen Sitzung einstimmig beschlossen, den TÜV NORD, Hannover – mit der in der Verwaltungsvorlage dargestellten Begutachtung zu beauftragen.

Frau Lang (u. a. Dezernentin für Umwelt und Recht) sicherte auf Anfrage der BfGT zu,  vor der Auftragsvergabe nochmals die Umweltverbände zu kontakten, um den Umfang der Auftragsvergabe abzustimmen.

Die Kosten für das Gutachten würden sich jetzt – entgegen der Vorlage – auf ca. 3.500 € belaufen. Sollte das Gutachten umfangreicher ausfallen, könnten sich die Kosten entsprechend erhöhen.  

In Bezug auf die B-Pläne 108 + 112 betreffs weiterer Ausdehnung der Fa. Zimmermann antwortete herr Löhr auf 2-malige Nachfrage  der BfGT dass er auf Spekulationen und Gerüchte nicht reagieren würde. Eine konkrete Anfrage bzw. Kenntnisse in Bezug auf weitere Planungen seitens Zimmermann liegen ihm nicht vor bzw. sind sind ihm nicht bekannt.