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Tagesordnung / Ergebnisse zur 29. Sitzung des PLANUNGSAUSSCHUSSESS der Stadt Gütersloh Ort: Ratssitzungssaal Raum-Nr. 705 - Datum: 08.04..2002, 17.00 Uhr |
TOP |
Beratungsgegenstand / Öffentliche_Sitzung |
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Niederschrift der letzten Sitzung |
| Keine | |
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Bürgerantrag (Anregung) der GNU nach § 24
GO vom 6.3.2002: |
| Auf Antrag
der CDU wurde die Abstimmung einstimmig vertagt. Zuerst sollte das Ergebnis
des Erörterungstermins abgewartet werden. Einstimmig angenommen wurden die Anträge der SPD (Externes Gutachten nach dem Erörterungstermin) sowie der Antrag der GRÜNEN auf Überprüfung zur Änderung des Bebauungsplanes. Der inhaltlich fast identische Antrag der BfGT (Überprüfung zur Änderung des Bebauungsplanes - siehe TOP-THEMA - wurden von CDU, UWG und FDP gegen die Stimmen von SPD und GRÜNEN abgelehnt. |
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3 |
Umgestaltung des Dreiecksplatzes |
| Die CDU beantragte die Zurückstellung des Umbauvorhabens. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. | |
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4 |
Verschiedenes |
| SIE möchten mehr über die o.a. Sitzung erfahren? Kein Problem!
Selbstverständlich stellt Ihnen die BfGT auch
die Vorlagen, Berichte und Informationen aus der o.a. Sitzung zur Verfügung.
Ebenfalls können Sie das Protokoll bei uns anfordern. Rufen SIE uns
an.
Sollten SIE Vorschläge und Anregungen zu diesen Themen haben - schicken SIE uns eine e-mail oder rufen SIE uns an. Schreiben SIE uns, worum sich die BfGT kümmern soll und welches Thema wir in IHREM Interesse anpacken sollen. Alles können wir schließlich auch nicht wissen......... |
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| (TOP-THEMA) |
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2
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Bürgerantrag (Anregung) der GNU nach § 24
GO vom 6.3.2OO2: Errichtung und Betrieb einer Konditionierungsanlage
für anorganische Abfälle durch die (TOP-THEMA) |
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Die BfGTFraktion wird in der Sitzung vom 08.04. den nachfolgenden Antrag stellen. Über das Abstimmungsergebnis und den Verlauf der Debatte informieren wir Sie am Tag nach der Sitzung.
Sehr geehrter Herr Rosenthal, sehr geehrter Herr Eckert - in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 08.04.2002 stellt die BfGTFraktion zum Tagesordnungspunkt 2 "Bürgerantrag (Anregung) der GNU nach § 24 GO vom 6.3.2002: folgenden Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit zur Zeit und bei zukünftigen Planungen im B-Plan 260 / Teilplan Nr. 3 - 113 A/B (Industriepark Isselhorst) die Möglichkeiten zur Errichtung und Betrieb von Konditionierungsanlagen für anorganische Abfälle sowie ähnlich oder gleichartig konzipierter Anlagen im Bereich des abfallwirtschaftlichen Gewerbes ausgeschlossen werden können. Bei der Prüfung sollten entsprechend notwendige Änderungen des Bebauungsplanes berücksichtigt werden. Die Verwaltung wird beauftragt ebenfalls zu prüfen, ob durch Änderung des B-Planes Schadensersatzansprüche des Antragstellers zu erwarten sind und befriedigt werden müssten. Begründung: Die letzte Änderung des B-Plans erfolgte im Juni 1996. Hier ging es im wesentlichen um die Nichtzulassung von Einzelhandels- und Gewerbebetrieben mit Verkaufsflächen. Unter Berufung auf das Einzelhandelsgutachten wurden in den letzten Monaten etliche Bebauungspläne durch den Beschluss des Rates geändert. Speziell in diesem Fall geht es jedoch nicht um die Durchsetzung von Gutachten und Erlassen, sondern um Sorgen, Ängste und Nöte der Anwohner in Bezug auf Gesundheit und Leben. Die BfGTFraktion vertritt die Ansicht, dass diese ernstzunehmenden Probleme über rechtlich fundierten Entscheidungen und Beschlüssen stehen sollten, um den unzähligen Einwendungen der direkt betrof-fenen Bewohner in den Ortsteilen Avenwedde und Isselhorst gerecht zu werden. Die Planungsfehler der Vergangenheit könnten mit einer erneuten Änderung des B-Planes korrigiert werden und allen Betroffenen die entsprechenden Sicherheiten für die Zukunft geben. BfGTRatsfraktion
Die letzte Änderung des zur Diskussion stehenden B-Planes erfolgte im Juni 1996. Hier ging es im wesentlichen um die Nichtzulassung von Einzelhandels- und Gewerbebetrieben mit Verkaufsflächen. Unter Berufung auf das Einzelhandelsgutachten wurden in den letzten Monaten etliche Bebauungspläne durch den Beschluss des Rates geändert. Heute jedoch geht es nicht um die Durchsetzung von Gutachten und Erlassen, sondern um Sorgen, Ängste und Nöte der Anwohner in Bezug auf Gesundheit und Leben. Die BfGTFraktion vertritt die Ansicht, dass diese ernstzunehmenden Probleme über rechtlich fundierten Entscheidungen und Beschlüssen stehen sollten, um den unzähligen Einwendungen der direkt betroffenen Bewohner in den Ortsteilen Avenwedde und Isselhorst gerecht zu werden. Die Diskussion in Bezug auf die Emmissionsproblematik und die damit verbundenen Grenzwerte wird ab morgen im Erörterungstermin beginnen. Fachleute werden dies bei weitem besser beurteilen können, als wir Politiker hier im Ausschuss. Aus Fehlern der Vergangenheit sollte man lernen und die Fraktionen, die die Entwicklung in diesem Gebiet über Jahre hinweg in den Ausschüssen mit ihrem Abstimmungsverhalten positiv begleitet haben, sollten ihre Entscheidung revidieren. Die Planungsfehler der Vergangenheit könnten mit einer erneuten Änderung des B-Planes korrigiert werden und allen Betroffenen die entsprechenden Sicherheiten für die Zukunft geben. Unverständlich für die BfGTFraktion ist es, dass sich besonders die seit vielen, vielen Jahren im Rat vertretenen Fraktionen erst jetzt intensiv um dieses Thema kümmern. Abgesehen von der Aufstellung des Bebauungsplanes und den entsprechenden nachfolgenden Änderungen ist allen bekannt, dass der Zimmermann-Antrag bereits im Sommer 1999 bei der Stadt eingegangen ist und den Protest der Bürgerinnen und Bürger hervorrief. Wenn die damaligen Ausschussmitglieder bereits zu diesem Zeitpunkt das Instrument der Bebauungsplanänderung im Sinne der betroffenen Bürgerinnen und Bürger genutzt hätten, wäre allen Betroffenen so manches erspart geblieben, was heute - kurz vor Toresschluss - zu beraten und entscheiden ist. Die Fa. Zimmermann sowie über 4.800 besorgte Menschen hätten seit dem in Ruhe und ohne das Damoklesschwert der Entscheidung schlafen können. Für die BfGTFraktion geht es heute weder um die Mehreinnahme von Gewerbesteuern für die Stadtkasse noch um die Durchsetzung von Genehmigungen. Schlicht und einfach geht es um das Wohl und die Gesundheit der Menschen, die unmittelbar die Folgen der geplanten Konditionierungsanlage für anorganische Abfälle auf sich nehmen müssten. Und genau dieser Punkt, müsste auch bei allen anderen hier im Saal an oberster Stelle stehen. Jeder von den hier anwesenden Ausschussmitgliedern hat sich mit der von ihm ausgesprochenen Verpflichtungserklärung dazu bekannt, zum Wohle der Gemeinde zu handeln und seine Aufgaben im Rat und in den Ausschüssen entsprechend zu erfüllen und nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen. Sind es die Einnahmen, die uns das Wohl bringen oder sind es die Bürgerinnen und Bürger, die die Basis unserer Stadt bilden? Menschen, die wir vertreten sollen! Dies muss jeder für sich selbst entscheiden - für die BfGTFraktion war diese Frage kein Thema - deshalb stimmen wir gegen den Beschlussvorschlag und fordern die Verwaltung auf, das gemeindliche Einvernehmen zurückzuziehen und der Einholung eines externen Fachgutachtens zuzustimmen.
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