Tagesordnung

zur 12. Sitzung des PLANUNGSAUSSCHUSSESS der Stadt Gütersloh

Ort: Ratssitzungssaal Raum-Nr. 705 - Datum: 23.10.2000, 17.00 Uhr

 

TOP

Beratungsgegenstand / Öffentliche_Sitzung

   

1

Einwendungen gegen die Niederschnft der letzten Sitzung

   

2

Verkehrsverhältnisse in den Fußgängerzonen und den angrenzenden Straßen im lnnenstadtbereich hier: Teilaspekt ÖPNV

(TOP-THEMA)

 

entscheidung einstimmig vertagt

3

Antrag der F.D.P.-Fraktion vom 12.09.2000, alle eingerichteten Tempo-30-Bereiche vor Schulen nur auf die Schulzeit zu begrenzen

 

einstimming abgelehnt

4

Eingabe von Detlef und Beate Kahleis, Brackweder Straße 90, 33335 Gütersloh, sowie weiterer ca. 1.400 Unterzeichner/innen vom 01.09.2000 zum Bau eines Rad/Gehweges entlang der Brackweder Straße

 

OK einstimmig

5

Bebauungssplan Nr.117/1 ,,Westlich Spexarder Straße (neu) und

35. Ändemung des Flächennutzungsplanes

 

OK bei einer gegenstimme (GRÜNE)

6

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.269 ,,Nordhorner

Straße/Hofstelle Müther" im Ortsteil Avenwedde hier: Aufsttellungsbeschluss

 

OK einstimmig

7

Änderungs-Bebauungsplan Nr.209 B/3 ,,Schledebrückstraße/Alter Hellweg" (3. Änderung B-Plan Nr.209 B)

1. Aufstellungsbeschluss 2. frühzeitige Bürgerbeteiligung 3. frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicherBelange

 

auf eingabe der BfGT bei einer gegenstimme (UWG) vertagt auf die nächste sitzung am 20.11.

8

Änderungs-Bebauungsplan Nr. 110/9 ,,Rapunzelweg"

(9. Änderung B-Plan Nr.110)

1. Aufstellungsbeschluss 2. frühzeitige Bürgerbeteiligung 3. frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

 

OK - einstimmig

9

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.162 ,,Holler Straße"

1.Durchführungsvertrag 2. Abwägung 3. Satzungsbeschluss

(TOP-THEMA)

 

OK – bei 1 gegenstimme der BfGT

10

Bebauungsplan Nr.97 B/2 „Königstraße/Hohenzollernstraße/Moltkestraße" (2.Änderung B-Plan Nr.97 B)

1. Prüfung der Stellungnahmenund Anregungen 2. Satzungsbeschluss

 

OK einstimmig

11

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.271 ,,Osnabrücker Landstraße"

1. Annahme des Antrages der Fa. Bertelsmann AG

2. Aufstellungsbeschluss 3. frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung 4. frühzeitige Beteiligung der Träger

 

Ok einstimmig

12

Antrag der Golf-Senneland AG zur Ausweisung eines Golfplatzes in Avenwedde Ost - Weiterberatung -

 

mit stimmen von BfGT, SPD GRÜNE + UWG gegen CDU (8:7) wurde der antrag abgelehnt

13

Antrag der F.D.P,-Fraktion vom 25.09.2000 ,Personeller oder finanzieller Aufwand zur Behebung der anscheinend latent vorhandenen Defizite in der Verkehrsplanung"

 

zur kenntnisnahme

14

Mitteilungen der Verwaltung

   

15

Verschiedenes

 

TOP-THEMEN 23.10.2000

2

Verkehrsverhältnisse in den Fußgängerzonen und den angrenzenden Straßen im lnnenstadtbereich hier: Teilaspekt ÖPNV

(TOP-THEMA)

 
Beschlussvorschlag:

Einem Antrag der CDU-Fraktion zur fußgängerfreundlichen Innenstadt wird insofern gefolgt, dass die Regionallinien 71 und 74 die Haltestelle Berliner Platz in der Fußgängerzone nicht mehr anfahren sollen. Die Stadtwerkelinien sollen aber auch weiterhin die Haltestelle Berliner Platz anfahren.

Eine Anordung von Taxi-Warteständen innerhalb der Fußgängerzone wird ausgeschlossen.

Sachverhalt:

1. In der Sitzung am 21.08.2000 hat der Ausschuss bereits zur Kenntnis genommen, dass beabsichtigt ist, aufgrund der Komplexität in den einzelnen Themenkreisen

  • Führung des ÖPNV (Busse und Taxen) in den Fußgängerzonen
  • Liefer- und Anliegerverkehr in den Fußgängerzonen
  • Radfahren in den Fußgängerzonen abzuhandeln
Da Anträge zur Führung des ÖPNV vorliegen und die Entscheidung1 ob die Busse auch weiterhin durch die Fußgängerzone fahren sollen, z.T. Grundlage für die Weiterbearbeitung sind, wird hier zuerst die Führung des ÖPNV behandelt.

Zu diesem Thema liegen folgende Anträge vor:

Antrag der CDU-Fraktion zur fußgängerfreundlichen Innenstadt vom 02.05.2000

Schreiben des Herrn Wilhelm Krümpelmann, Alsenstraße 47, 33330 Gütersloh, bezügl. der Haltestelle Berliner Platz.

Weitergehende bzw. grundsätzliche Anträge zur Führung des ÖPNV:

Antrag des Seniorenbeirates zur Linienführung und Takte des ÖPNV vom 18.05,2000

Antrag der IG Historischer Stadtkern Gütersloh zur drastischen Reduzierung des Busverkehrs auf der Kirchstraße.

 
2. Die Berliner Straße im Fußgängerzonenbereich wird von folgenden Linien befahren;

Linie 40 Heidewaldschule - Städt. Krankenhaus - ZOB (Bedienung durch Solofahrzeug)

Linie 41 Wesif. klinik - ZOB - Kahlertstraße - Blankenhagen (Bedienung durch Solo-/bzw.Gelenkbus)

Linie 45 Kattenstroth - ZOB - Die Welle - Am Hüttenbrink - Auf'm Reck (Bedienung durch SoIo-/Gelenkbus>

Linie 47 Kreishaus - Johannesfriedhof - Pavenstädter Weg - ZOB (Bedienung durch Solo fahrzeug)

Linie 71 (TWE> Versmold - Harsewinkel - Gütersloh - ZOB (Bedienung durch

Solo-/Gelenkbus>

Linie 74 (TWE) Oelde - Lette - Clarholz - Herzebrock - Pixel - Gütersloh (Bedienung durch Solo-IGelenkbus)

Linie 252 ZOB - Städt. Krankenhaus - Bettentmps Siedlung - Kattenstroth - ZOB (Bedie-nung durch Solobus)

Durch die vorgenannten Linien wird die Fußgängerzone zwischen 5 Uhr und 22 Uhr werk-tags insgesamt 152 x angedient. Die Fahrtenhäufigkeit zwischen 9 Uhr bis 19 Uhr beträgt 98 Bewegungen. Davon finden zwischen 13 und 19 Uhr 60 Fahrten statt.

3. a) Zur Beurteilung der Gesamtsituation und Gmndlagenermittelung wurde eine Fahrgastzählung durchgeführt. Der Zähltag bzw. Zählzeitraum wurde damit bewusst in die Ferienzeit (Sommerferien) gelegt, um die Durchmischung mit Schülern zu vermeiden.

Die am 06.07.2000 bzw. 27.07.2000 durchgeführten Zählungen zwischen 9 Uhr und17.30 Uhr ergaben, dass am Haltepunkt Berliner Platz insgesamt 338 Fahrgäste ein bzw.ausstiegen.

244 Fahrgäste davon waren Aussteiger, 94 Einsteiger.

231 Aussteiger benutzten die Linien der Stadtwerke Gütersloh.

Lediglich 13 Aussteiger wurden bei den Regionallinien 71 und 74 gezählt.

Von den 94 Einsteigern wurde 1 Einsteiger bei d~n Regionallinien erfasst.

Aufgrund der ermittelten Zahlen kann festgestellt werden, dass die Haltestelle Berliner Platz eine wichtige Funktion für die Erschließung der Innenstadt hat. Zumal davon aus-zugehen ist, dass an einem Normalwerktag - außerhalb der Ferien - weitere Fahr-gäste (Nichtschüler) das ÖPNV-Angebot nutzen. Anzumerken ist, dass sich insbesondere ältere Mitbürger an den Zähler gewandt und dahin gehend geäußert haben, dass sie es bedauern würden, wenn diese Haltestelle zukünftig enifiele.

Die Sorge um den Erhalt dieser Haltestelle wird auch in dem Schreiben des Herrn krümpelmann, Alsenstraße 47, anden panungsausschuss~Vorsitzenden zum Ausdruck gebracht. Er verweist hier u. a. auch auf die Diskussion im Seniorenbeirat.

Die Linie 40 bedient im näheren Umfeld des lnnenstadtbereiches auf dem Weg zum ZOB die Haltestellen Stadtbibliothek und Berliner Platz. Sollte diese Linie nicht mehr durch die Fußgängerzone geführt werden, müsste sie dann zwangsläufig über die Kirchstraße geführt werden und dort halten. Der heutige komfort wäre eingeschränkt.

Die Linie 41 Richtung ZOB mit den Haltestellen Hallenbad - Feldstraße müsste dann auch die Haltestelle kirchstraße anfahren.

Gleiches gilt auch für die Linie 45, die vorher die Haltestelle Alte Heuwaage anfährt. Bei der Linie 47 könnten die Fahrgäste die Haltestelle Münsterstraße nutzen.

In diesem Zusammenhang.ist auch auf den Beschluss des Planungsausschusses vom 15.,12.1997 hinzuweisen. Der Ausschuss stimmte der Beschlussvorlage zu, dass im Zuge der Neu- bzw. Umgestaltung der Fußgängerzonen durch gestaltensche Zuweisung von Flächen die Busse Berücksichtigung finden sollten.

Unter Berücksichtigung der erhobenen Daten, der Aussteiger und Einsteiger und der notwendigen Änderung der Führung von Buslinien bei Fortfall der Haltestelle Berliner Platz und der daraus entstehenden längeren Wegstrecken sollte auf die Herausnahme von Bussen der Stadtwerke Gütersloh aus der Fußgängerzone verzichtet werden. Nachvollziehbar entsprechend dem CDU-Antrag ist dagegen eine mögliche Änderung für die Regionallinien 71 und 74 der Teutoburger Wald-Eisenbahn (TWE), da entspre-chend der durchgeführten Zählung in der Zeit von 9 Uhr bis 17.30 Uhr 10 Fahrgäste bei der Linie 71 ausstiegen bzw. 1 Einsteiger ermittelt wurde. Bei der Linie 74 wurden nur 3 Aussteiger gezählt.

Bei einem Fortfall dieser Linien würden werktags in der Zeit von 5 Uhr bis 22 Uhr statt 152 Fahrten nur 119 Fahrten durch die Fußgängerzone führen.

Um aber auch eine Anbindung für diese Linien an die Fußgängerzone zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, eine Haltestelle an der Münsterstraße gegenüber der Spiekergasse einzurichten, da hier in der Gegenrichtung die Linie 71 in Richtung Harsewinkel auch abfährt.

Diese Haltestelle kann bei einem entsprechenden Beschluss bei innerstädtischen Ver-anstaltungen (z. B. Weihnachtsmarkt> auch von der Linie 47 mit genutzt werden.

Die vorher erläuterte Änderung der Linienführung müsste noch mit den Betreibem abgestimmt werden und könnte voraussichtlich zum nächsten Fahrplanwechsel erfolgen.

3. b) In dem Antrag wird auch der Taxiverkehr in der Berliner Straße und Kökerstraße angesprochen, für den ein anderer Hatt gefunden werden sollte. Derzeit befinden sich im näheren Umfeld Taxistände an der Berliner Straße (Bereich Rathaus> und an der Kökerstraße. Der letztgenannte Standort wurde den Taxiunternehmen wegen der Umbauphase der Fußgängerzone zugewiesen und entsprechende Wartestände markiert.

Dieser Standort ist nach Auffassung der Taxiunternehmer wegen Funkstörungen un-befriedigend. Auch kommt es zu Klagen der Anwohner bezügl. der Taxen stände, da bei kühler Witterung die Taxifahrer zum Aufwärmen die Motoren entsprechend lange laufen lassen. Deshalb wird über einen neuen Standort nachgedacht.

Eine Aufstellung bzw. Anordnung von Taxiplätzen in der ausgeschilderten Fußgänger-zone wird seitens der Polizei abgelehnt.

Dies ist auch im Zusammenhang mit dem noch zu behandelnden Teilaspekt Anliefer-und Anliegerverkehre zu sehen, da es nur schwer vermittelbar gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern sein dürfte, wenn Taxis zu jeder Tages- bzw. Nachtzeit den für den allgemeinen Verkehr gesperrten Bereich befahren und dort parken dürfen.

Seitens der Taxiunternehmer war auch ein Standort an der Moltkestraße gewünscht, um sich in Sichtweite zum Berliner Platz aufstellen zu können.

Aufgrund der Lage kommt es dann aber wiedemm zu verstärkter Frequentierung des Fußgängerbereiches Känigstraße.

Neben den bereits erwähnten Taxiständen an der Berliner Straße (Bereich Rathaus) wird noch eine Möglichkeit an der Münsterstraße zwischen Daltropstraße und Berliner Straße gesehen.

Dieser Standort wurde aber bereits in der Vergangenheit seitens der Taxiunternehmen nicht angenommen, obwohl sich dieser auch unmittelbar am Anfang der Fu~gängerzo-ne befindet und dort täglich starke Fußgängerströme (Bereich Zebrastreifen) zu ver-zeichnen sind.

Im Zusammenhang mit den bereits vorhandenen Standorten wäre an den Zugängen der Fußgängerzone eine ausreichende Präsenz gegeben.

Das Ansinnen der Betreiber, die Taxistände direkt in der Fußgängerzone anzuordnen, ist aus deren Sicht verständlich.

Bei der immer stärker zunehmenden Nutzung moderner Kommunikationsmittel dürfte es aber möglich und ausreichend sein, wenn die Wartestände ca. 170 bzw. 270 m vom Berliner Platz entfernt liegen.

der text ist der verwaltungsvorlage 00490/2000 entnommen und eingescannt worden. fehler, die beim einlesen entstanden sind, bitten wir zu entschuldigen bzw. zu überlesen. vielen dank.

 

MEINUNG / STELLUNGNAHME der BfGT

BfGT fraktion

bereits im wahlkampf griff die BfGT dieses thema auf. nach mehreren gesprächen mit der CDU-fraktion griff die CDU den vorschlag auf und stellte im ausschuss einen entsprechenden antrag.

Der BfGT fraktion geht der Vorschlag der Verwaltung nicht weit genug. Schon im Kommunalwahlkampf sind wir eindeutig für eine busfreie Zone „Untere Berliner Straße" und „Kökerstraße" eingetreten. Wir haben uns schon immer die Frage gestellt, ob ein wirklich fußgängerfreundlicher Bereich den Namen auch verdient, wenn er jeden Tag von 152 Bussen durchquert wird. Unsere Antwort darauf ist ein eindeutiges „Nein".

Im mathematischen Schnitt fährt alle 6 Minuten 1 Bus durch den Fußgängerbereich „Untere Berliner Straße" – „Kökerstraße". Flanierende Personen, auch ältere Mitbürger und Kinder, müssen diesen Bussen ausweichen und befinden sich anschließend in einer Dunstwolke von Abgasen. Natürlich vermindert das die Aufenthaltsqualität in einem Fußgängerbereich. Außerdem führt das Durchqueren der Busse dazu, dass die Option auf eine vernünftige Außengastronomie in diesem Bereich verlorengeht.

Wenn die BfGT fraktion sich die Zählung am 6.7. bzw 27.7. , die von der Verwaltung in Auftrag gegeben wurde, anschaut, dann haben die Haltestelle „Berliner Platz" von den Linien der Stadtwerke in der Zeit zwischen 9.00 und 17.30 Uhr 324 Personen genutzt. An den 2 Tagen fuhren zwischen 9.00 und 17.30 Uhr ca. 180 Busse durch die Fußgängerzone. Das ergibt einen Schnitt von annähernd 2 Personen pro Fahrt, die an der Haltestelle „Berliner Platz" aus- bzw. eingestiegen sind.

Unserer Meinung nach ist das zu wenig, um die Beeinträchtigungen, die durch die Busse erfolgen, zu rechtfertigen. So plädiert die BfGT fraktion dafür, keine Busse mehr durch die Fußgängerzone fahren zu lassen. Natürlich wollen wir bei unseren Forderungen nicht die älteren und gebrechlichen Mitbürger vergessen. Die BfGT fraktion erkennt sehr wohl, dass der Fortfall der Haltestelle „Berliner Platz" eine Härte für diese Mitbürger darstellen würde. Um dieses zu kompensieren und die Möglichkeit zu schaffen, dass ältere Mitbürger direkt in das Zentrum gelangen, wünscht die BfGT fraktion den Einsatz eines kleinen und vor allem umweltfreundlichen Shuttle-Busses. Dieser kleine Bus könnte neben den „ZOB" andere wichtige innerstädtische Knotenpunkte miteinander verbinden, auch die nahegelegenen Altenheime zu bestimmten Zeitpunkten anfahren. Hiermit wäre ein sinnvoller, von der SPD-Fraktion schon vor geraumer Zeit angedachter, weiterer Einsatz des Shuttle-Busses erreicht.

Zu den Taxis in der Innenstadt hat die BfGT fraktion ebenfalls eine klare Meinung: Taxis haben in den Fußgängerzonen nichts verloren. Mit der einen Ausnahme, der Beförderung von alten, gebrechlichen und behinderten Mitbürgern von und zum Arzt.

Die Taxiwartestände sollten aber in unmittelbarer Nähe der Eingänge zur Fußgängerzone und möglichst kurzem Abstand zum „Berliner Platz" angesiedelt werden. Hier hat sich der jetzige Standort in der Nähe des Rathauses bewährt. Die Möglichkeit in der Münsterstaße, zwischen Daltropstraße und

Berliner Straße, ist für die BfGT fraktion der zweite zu favorisierende Standort. Ein Standort „Moltkestraße" vor der Volksbank scheidet aus, weil die Versuchung, den Fußgängerbereich „Moltkestraße" und „Königstraße" als Abkürzung zur Fahrtzeitreduzierung zu nutzen, sicherlich zu groß und verlockend wäre.

Desweiteren plädiert die BfGT fraktion für die Einrichtung einer Taxinotrufsäule auf dem „Berliner Platz", wie Sie in größeren Städten bereits üblich ist.

ergebnis:

entscheidung einstimmig vertagt

IHRE MEINUNG / STELLUNGNAHME ist gefragt!!  

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9

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.162 ,,Holler Straße"

1.Durchführungsvertrag 2. Abwägung 3. Satzungsbeschluss

(TOP-THEMA)

 

OK – bei 1 gegenstimme der BfGT

 

In dem Baugebiet „Holler Straße" sollen 40-45 Wohneinheiten mittels eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erstellt werden. Das Baugebiet liegt nördlich der Schillstraße und westlich der Holler

Straße, kurz nach dem Abzweig von der Brockhäger Straße.

Der BfGT fraktion fiel auf, dass etliche anliegende Bürger Widerspruch einlegten und ein immer wiederkehrende Forderung die Errichtung einer Spielfläche in diesem neuen Baugebiet war. Die Verwaltung sieht das leider anders und begründet es folgendermaßen: „Eine Spielfläche für Kleinkinder mit einem eventuellen Flächenbedarf von hier 75-100 qm wurde geprüft, jedoch verworfen. Dies erfolgte unter anderem auf Wunsch des Fachbereiches Grünflächen, da in derart kleinen und nur mäßig verdichteten Baugebieten mit Einzel- und Doppelhäusern Gärten und Spielstraßen für Kleinkinder direkt vor der Haustür zur Verfügung stehen und eine Vielzahl isolierter kleinster Grünflächen auf Dauer nicht angenommen wird, der Stadt jedoch erhebliche Kosten verursachen würde."

Die Stellungnahme der Stadt war der BfGT fraktion, übrigens als einzige, der im Ausschuss vertretenen Fraktionen, nicht genug. Eine Nachfrage bei der Leiterin der „Sozialraumarbeitsgemeinschaft Nord", Frau Hedda Zeitzen, ergab dann auch ein völlig anderes Bild. Originalzitat Frau Zeitzen: „Die Spielfläche ist nötig, da wir im Nordbereich laut Grünflächenamt sowieso eine leichte Unterdeckung von Spielflächen haben, dabei aber einen deutlich höheren Kinderanteil als im restlichen Gütersloh. Im Sozialraum Nord gibt es schwerpunktmäßigen Planungsbedarf. Mangel sind allerdings nicht nur Kinderspielplätze, sondern Räume, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, sich ohne Beaufsichtigung oder Beobachtung durch Erwachsene treffen können."

Leider konnten wir die anderen Fraktionen von unseren Argumenten nicht überzeugen. Mit einer

Gegenstimm, die der BfGT fraktion , wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 162 „Holler Straße" als Satzung beschlossen und bekommt keinen Spielplatz.

IHRE MEINUNG / STELLUNGNAHME ist gefragt!!  

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Die Top’s der NICHTÖFFENTLICHEN Sitzung sind aus verständlichen Gründen nicht aufgeführt. Sollten SIE Vorschläge und Anregungen zu diesen Themen haben – schicken SIE uns eine e-Mail oder rufen SIE uns an. Schreiben SIE uns, worum sich die BfGT kümmern soll und welches Thema wir in IHREM Interesse  anpacken sollen. Alles können wir schließlich auch nicht wissen.........
 
nächste PLANUNGSAUSSCHUSSSITZUNG
am 20. NOVEMBER 2000