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Tagesordnung zur 7. Sitzung des JUGENDHILFEAUSSCHUSSESS der Stadt Gütersloh Ort: Ratssitzungssaal Raum-Nr. 705 - Datum: 26.10.2000, 17.00 Uhr |
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TOP |
Beratungsgegenstand / Öffentliche Sitzung |
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Einwendungen gegen die Niederschnft der letzten Sitzung |
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keine einwendungen |
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Antrag der Kinder- und Jugendabteilung des Syrianischen Volksvereins Tur Abdin e.V. auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG |
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OK einstimmig |
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3 |
Antrag des Vereins ,,MütterZentrum Mama Mia e.V." auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG (TOP-THEMA) |
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OK einstimmig |
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4 |
Bericht über die Graffiti-Aktion am 22.123. Sept. 2000 auf dem Vossengelände |
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zur kenntnisnahme |
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5 |
Besonders zu vereinbarende Ziele im Kontrakt 2001 (TOP-THEMA) |
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siehe |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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7 |
Verschiedenes |
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die top’s der NICHTÖFFENTLICHEN sitzung sind aus verständlichen gründen nicht aufgeführt. ebenfalls werden auf dieser seite DIE themen aufgführt, an denen die BfGT im augenblick arbeitet. sollten SIE vorschläge und anregungen haben zu diesen themen haben – schicken sie uns eine e-mail oder rufen sie uns an. schreiben sie uns, worum sich die BfGT kümmern soll und welches thema wir in ihrem interesse anpacken sollen. alles können wir schließlich auch nicht wissen......... |
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TOP-THEMEN 26.10.2000 |
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Antrag des Vereins ,,MütterZentrum Mama Mia e.V." auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG (TOP-THEMA) |
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Sachverhalt: Mit dem Schreiben vom 18.05.2000 beantragt der Verein MütterZentrum Mama Mia e.V. die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75 KJ HG. Die vollständigen Antragsunterlagen liegen seit dem 07.07.2000 vor. Die Beschreibung des Vereins ist in der Anlage beigefügt. Der Verein ,,MütterZentrum Mama Mia e.V. ist wegen seiner Struktur und Aufgabenstellung kein Jugendverband. Die ,,Richtlinien zur Anerkennung von Jugendverbänden als Träger der freien Jugendhilfe im Bezirk des Jugendamtes der Stadt Gütersloh" vom 13.12.1976 werden analog angewendet. Nach dem Satzungszwecken und seinen Aktivitäten übernimmt der Verein Aufgaben der ,,Allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie" (vergleiche § 16 KJHG). Da der Verein seinen Sitz in der Stadt Gütersloh hat und dort auch vorwiegend tätig ist, ist gemäß § 25 AG-KJHG NW der Jugendhilfeausschuss der Stadt Gütersloh für die öffentliche Anerkennung zuständig. Gemäß § 75 Abs. 2 KJHG hat ein Träger einen Anspruch auf Anerkennung, wenn er mindestens 3 Jahre auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig gewesen ist und die Voraussetzungen des § 75 Abs. 1 KJHG erfüllt. Die Arbeit des Vereins ,,MütterZentrum Mama Mia e.V." ist der Verwaltung seit über 5 Jahren bekannt und wird als durchweg positiv beurteilt. Die Voraussetzungen des § 75 Abs. 1 KJHG werden nach Ansicht der Verwaltung erfüllt. Aus Sicht der Verwaltung spricht daher nichts gegen eine sofortige Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 KJ HG. der text ist der verwaltungsvorlage 00475/2000 entnommen und eingescannt worden. fehler, die beim einlesen entstanden sind, bitten wir zu entschuldigen bzw. zu überlesen. vielen dank. die BfGT fraktion untertützt den antrag von MAMA MIA und wird sich nach der öffentlichen anerkennung als träger der freien jugendhilfe für eine bezuschussung bzw. förderung des vereins einsetzen und den das mütterzentrum bei der suche nach dringend erforderlichen neuen räumlichkeiten unterstützen. weitere einzelheiten demnächst auf dieser seite. |
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Besonders zu vereinbarende Ziele im Kontrakt 2001 (TOP-THEMA) |
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Sachverhalt: Im Rahmen der Beratungen des Kontraktes für das Jahr 2000 wurde zwischen dem Jugendhil-feausschuss und der Verwaltung vereinbart, die Zieldiskussion zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen. Mitglieder des Ausschusses haben an diese Vereinbarung in letzten Sitzungen erinnert. Die Verwaltung will mit dieser Vorlage daher die Zieldiskussion aufnehmen und in Vor-bereitung der Haushaltsplanberatungen ihre Vorstellungen dem Ausschuss vorstellen: 1. Allgemeine Ziele Schon der Kontrakt 2000 enthält 3 übergeordnete Ziele; · Sicherung der Erziehung von Kindern und Jugendlichen · Kinder und Jugendliche vor den Gefahren für ihr Wohl schützen und positive Lebens-bedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie kinder- und familienfreundliche Umwelt erhalten oder schaffen (aus Kinder- und Jugendhilfegesetz §1,3). · Diese Ziele sollen sozialräumlich umgesetzt werden. Diese Ziele können als Präambel verstanden werden und sollen im Sinne langfristiger Ver-bindlichkeit auch für den Haushalt 2001 maßgeblich sein. 2. Besonders zu vereinbarte Ziele Hier wird es darum gehen, die Ziele mit besonderem Stellenwert für einen kürzeren Zeitraum (z.B. das nächste Jahr) zu beschreiben. Die Wertentscheidungen nimmt die Verwaltung jährlich zu den einzelnen Produkten vor und legt sie dem Ausschuss als Entwurf vor. Vieles ergibt sich hier sicherlich aus Routine und Zwangsläufigkeiten und ist in diesem Sinne als Fortschreibung des Kontraktes aus der All-tagsarbeit heraus zu verstehen. Hier sollen Leistungsumfang und Qualitäten in den ,,Kenn-zahlen" nachvollziehbar werden. Soweit es darum geht, besondere Schwerpunkte für eine gewisse Zeit zu setzen oder auch Leistungen besonders hervorzuheben, erscheint es sinnvoll, sie als besondere Ziele zu vereinbaren. Sie könnten auch die Veränderungen und Schwerpunktentwicklungen zu den einzelnen Produkten im Sinne von ,,Überschriften" zusammenfassen. Für das Jahr 2001 schlägt die Verwaltung folgende besondere Ziele vor: a) Weiterentwicklung und Stärkung der Sozialraumarbeitsgemeinschaften b) Für den Bereich der Produktgruppe 1 (Förderung von Kindern in Tagesstätten) · Weiterentwicklung der Tagesbetreuung in Einrichtungen durch Fortschreibung der Fachplanung Tageseinrichtungen für Kinder unter besonderer Berücksichtigung von Schulkindern und behinderten Kindern' · Schaffung von Transparenz der pädagogischen Arbeit in den städt. Tageseinrichtungen für Kinder durch Entwicklung von Qualitätsstandards Die Fachplanung hat, soweit es sich um behinderte Kinder handelt, eine Abhängigkeit von Pla-nungen der örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger (Kreis Gütersloh und Landschaftsver- band). Ferner wird die anstehende Fortschreibung zu den Fragen der Nachhaltigkeit von Bedarfen und ihrer Befriedigung räumlich gesehen auf zwei Sozialräume (Nord und Friedrichsdorf) besonders Gewicht legen müssen c) Für den Bereich der Produktgruppe 2 (Förderung von jungen Menschen und ihren Familien) · Schaffung von Transparenz der bestehenden Angebote und Klärung der Bedarfe im Übergang von Schule zum Beruf durch Fachplanung Jugendsozialarbeit (Schwerpunkt Jugendberufshilfe)" · Ermöglichung kurzfristiger Bedarfsbefriedigungen durch Flexibilisierung Jugendarbeit'' Hier sollen die Vorstellungen, die hinter den bisherigen Begriffen ,,Förderung von Initiativgruppen" ,,100.000 DM-Topf" aufgenommen und weiterentwickelt werden. · Stärkere Einbeziehung und Berücksichtigung von Interessen und Meinungen junger Menschen durch die Schaffung von Beteiligungsstrukturen von jungen Menschen am kommunal-politischen Geschehen d) Für den Bereich der Produktgruppe 3 ( Hilfe für junge Menschen und ihre Familien) · Ausbau der Hilfeleistungen unter sozialräumlichen Gesichtspunkten durch Weiterentwicklung und Qualifizierung der Regionalteams Kleine flexible Einheiten sind zum 01.02.2000 geschaffen worden. Die Erreichung des Zieles, integrierte und mit der örtlichen Situation vertraute Hilfeerbringung zu erreichen, muss nun zü-gig angestrebt werden · Steigerung der Effektivität der erzieherischen Hilfen durch Fortschreibung der individuellen Hilfepläne in maximalen Abständen von 9 Monaten" Das Hilfeplanverfahren nach § 36 KJHG ein hervorragendes Controlling- und Qualitätssicherrungsinstrument für die erzieherischen Hilfen .Den Hilfeplanzyklus von derzeit max. 18 Monate auf 9 Monate zu senken, hat einen unmittelbaren Zusammenhang mit den personellen Ressourcen. Als Beispiel; die durchschnittliche Fortschreibung eines Hilfeplanes nach § 36 KJHG einschließlich der vorbereitenden Gespräche und Kontaktaufnahmen, dem eigentlichen Hilfeplangespräch und der Nachbereitung verbraucht rund 8 Arbeitsstunden. Bei derzeitig rund 160 Einzelhilfen würde ein ,,Durchgang" 1.280 Arbeitsstunden oder umgerechnet auf Stellen 0,8 Vollzeitstellen benötigen. Auf Dauer sollte ein Hilfezyklus von max. 6 Monaten angestrebt werden. MEINUNG / STELLUNGNAHME der BfGT die BfGT fraktion wird sich intensiv für die umsetzung sämtlicher o.a. ziele einsetzen. bereits in der JHA-sitzung wiesen wir darauf hin, dass optimale leistungen im fachbereich jugend auch nur mit einer optimalen personalbesetzung erbracht werden können. die personalsituation im fachbereich jugend ist als fast als kastastrophal zu bezeichnen und die mitarbeiter stehen am rande ihrer leistungsfähigkeiten, wobei die kapazitäten mehr als erschöpft sind. in den anstehenden haushalts- und stellenplanberatungen wird die BfGT fraktion den antrag stellen, mindestens 2 zusätzliche stellen speziell für die bereiche ERZIEHERISCHE HILFE und SOZIALER DIENST einzurichten. ebenfalls werden wir uns für die erweiterung / den ausbau der JAZZREIHE einsetzen und für die kommende JHA-sitzung einen antrag zur erhöhung der zuschüsse einbringen. nächste JUGENDHILFEAUSSCHUSSSITZUNG am 16. NOVEMBER 2000 |