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Tagesordnung / Ergebnisse zur 7. Sitzung des Finanzausschusses der Stadt
Gütersloh |
TOP |
Beratungsgegenstand / Öffentliche_Sitzung |
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1 |
Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung |
| Die BfGT bat, die Ankündigung des Antrages zur Zurücknahme der Kürzungen im Nachtragshaushalt (Sitzung vom 11.06.) in das Protokoll aufzunehmen. | |
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Eckdaten des Haushaltes 2003 siehe TOP-THEMA |
| Die Vorlage (siehe unten) wurde von CDU, UWG, FDP + BfGT abgelehnt. Die seitens der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Gewerbesteuer sowie der Grundsteuer wurde somit vorerst abgelehnt. SPD und GRÜNE votierten für Steuererhöhungen, wobei sich die GRÜNEN für den landesweit diskutierten Hebesatz von 403% aussprachen. Die BfGTwarnte davor, die Einnahmenansätze zu hoch anzusetzen und erinnerte an die 2malige Korrektur, die in diesem Jahr zur Haushaltskrise führte. | |
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3 |
Stellungnahme der Stadt Gütersloh zum Kreishaushalt 2003 |
| mündlicher Bericht | |
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4 |
Verschiedenes |
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| Die Top’s der NICHTÖFFENTLICHEN Sitzung
sind aus verständlichen Gründen nicht aufgeführt.
SIE möchten mehr über die o.a. Sitzung erfahren? Kein Problem! Selbstverständlich
stellt Ihnen die BfGTauch
die Vorlagen, Berichte und Informationen aus der o.a. Sitzung zur Verfügung.
Ebenfalls können Sie das Protokoll bei uns anfordern. Rufen SIE uns
an. Sollten SIE Vorschläge und Anregungen zu diesen Themen haben -
schicken SIE uns eine e-Mail oder
rufen SIE uns an. Schreiben SIE uns, worum sich die BfGT kümmern
soll und welches Thema wir in IHREM Interesse anpacken sollen. Alles
können wir schließlich auch nicht wissen...Wir
sind für SIE da, wenn SIE uns brauchen |
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| nächste FINANZAUSSCHUSSSITZUNG | ||||||
| am 12. Dezember 2002 | ||||||
| TOP-THEMA Eckdaten
des Haushaltes 2003
Die BfGT wird dem nachfolgenden Beschlussvorschlag NICHT zustimmen und sich weiterhin dafür einsetzen, das die noch verfügbaren Verkaufserlöse aus dem SWG-Verkauf in Höhe von ca. 30 Mio € zur Schuldentilgung verwandt werden und keine weiteren Kredite aufgenommen werden sollen. Der Schuldenstand per 31.12.01 beläuft sich nach Angaben der Verwaltung auf 128.351.134,64 €, die Zinsbelastung auf 5.802.493,06 €. Solange die Verwaltung an den Großprojekten THEATERNEUBAU und KRANKENHAUS festhält, wird die BfGT einer Erhöhung von Steuern gleich welcher Art eine Absage erteilen. Einer Erhöhung der Gewerbesteuer von 355 auf 395% wird somit NICHT zugestimmt. Ebenfalls abgelehnt wird die Anhebung der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft von 140 auf 175% sowie der Grundsteuer B von 280 auf 330%. Kompromissmöglichkeiten sehen wir jedoch bei der Gewerbesteuer (Erhöhung auf max. 380% sowie der Grundsteuer B auf max. 155%. Beide Erhöhungen würden somit prozentual gleich bei etwa 8% liegen. Voraussetzung dafür jedoch ist mindestens der Verzicht auf den Theaterneubau. Weitere Daten und Fakten unter: www.bfgt.de/bfgtbuergerinfo/index.htm Eckdaten des Haushaltes 2003 Beschlussvorschlag: Die Eckwerte des Haushaltes 2003 werden wie folgt festgestellt: 1. Das Finanzbudget wird festgesetzt auf 66.015.613 €. 2. Die Kreditaufnahme wird in Höhe der letztjährigen Finanzplanung auf 11,557 Mio € festgesetzt. 3. Die Schuldenlastquote (Schuldendienst im Verhältnis zu den Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen) soll den Wert von 7,77 % nicht übersteigen. Sachverhalt: 1. Ausgangslage Die in den letzten Jahren eingetretene Verschlechterung der kommunalen Haushalte setzt sich voraussichtlich in 2003 fort. Sowohl in der mittelfristigen Finanzplanung des Ursprungshaushaltes als auch im Nachtragshaushalt wurde seitens der Verwaltung bereits deutlich gemacht, dass trotz einer auf der Einnahmeseite zugrunde gelegten Steigerung der Realsteuerhebesätze auf die damaligen fiktiven Hebesätze (380 %) nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2002 noch ein Betrag von ca. 4 Mio € - Stand Nachtragshaushalt - durch Kürzung von Ausgabepositionen auszugleichen sein wird. Der Ermittlung dieses Betrages lag die Annahme zugrunde, dass die Ausgabekürzungen in Höhe von 2,2 Mio E im Nachtragshaushalt auch 2003 zu realisieren sind. Gelingt dies nicht, müssen weitere Sparmaßnahmen realisiert werden. Seit der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes sind weitere Risiken bzw. Verschlechterungen hinzugetreten. Damit bleibt der Haushaltsausgleich weiter gefährdet, soweit nicht die zwischenzeitlich eingetretenen Verbesserungen zum Ausgleich ausreichen. Dies hat u.a. zur. Folge, dass die erhebliche Steigerung der Schlüsselzuweisungen zusätzliche Handlungsspielräume nicht eröffnet. Zutreffend wird im Rahmen der Orientierungsdaten zudem darauf hingewiesen, dass zahlreiche Steuerrechtsänderungen der vergangenen Jahre, aber auch die internationale Verzahnung' der Unternehmen die Unsicherheiten der Steuerschätzung wesentlich erhöht haben. Damit entstehen weitere Risiken, die zu berücksichtigen sind. Im einzelnen haben sich zwischenzeitlich folgende Verschlechterungen ergeben:
Daneben haben sich noch weitere Verschlechterungen bei verschiedenen bedeutsamen Positionen des Finanzbudgets ergeben, auf die gesondert eingegangen wird. Vor diesem Hintergrund ist der Hausausgleich 2003 nur sicherzustellen, wenn auf der Einnahmeseite vorhandene Potenziale im Rahmen des rechtlich Möglichen und des Vertretbaren ausgeschöpft werden und im Bereich der Ausgaben eine Aufgaben- und damit Ausgabenkritik vorgenommen wird. Diese Überlegungen sind nicht nur im Verwaltungshaushalt - also im laufenden Betrieb -, sondern auch im Vermögenshaushalt erforderlich. Auch im Finanzplan durchfinanzierte Maßnahmen müssen zur Disposition stehen. Für neue Projekte oder Maßnahmen ist von entscheidender Bedeutung, in welcher Höhe Folgekosten -sowohl hinsichtlich ihrer Finanzierung als auch durch den laufenden Betrieb hervorgerufen werden. Es ist sicherzustellen, dass durch neue Projekte keine Mehrbelastung im Verwaltungshaushalt entsteht. Die Haushaltsplanung der Stadt Gütersloh hat sich weiter an dem Grundsatz der gesamtstaatlichen Verantwortung aller Gebietskörperschaften gegenüber den EU?rechtlichen Konsolidierungsverpflichtungen zu orientieren. In den Jahren 2003 und 2004 sollte deshalb entsprechend den Empfehlungen des Finanzplanungsrates das jährliche Ausgabenwachstum auf jeweils 1 Prozent im Jahresdurchschnitt begrenzt werden. 2. Rahmenbedingungen und Leitlinien Einnahmen Verwaltungshaushalt Nachstehend werden wesentliche Positionen des Finanzbudgets erläutert, soweit diese einer besonderer Bewertung bedürfen, Schlüsselzuweisungen Die Annahmen basieren auf der 1. Probeberechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2003 - GFG - nach der Einbringung des Landeshaushaushaltes in den Landtag NW. Wenn auch diese Daten eine gewisse Sicherheit haben, ist nicht auszuschließen, dass sich im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens noch Veränderungen ergeben werden.. Nach der 1. Probeberechnung zum GFG 2003 wird Gütersloh eine Schlüsselzuweisung 2003 in Höhe von 16,126 Mio E erhalten. Gegenüber der Zuweisung 2002 bedeutet dies eine Steigerung von 8 Mio E. Unter Berücksichtigung der zu leistenden Rückzahlung, die das Land mit der laufenden Zahlung für 2003 verrechnet, verbleibt noch eine Nettosteigerung von 5,171 Mio €. Die Steigerung der Schlüsselzuweisungen ist ursächlich auf die Ist-Erstattung von Gewerbesteuer zurückzuführen. Nach erster Einschätzung des noch nicht vollständig vorliegenden Datenmaterials handelt es sich um einen einmaligen Vorgang, der sich in den kommenden Jahren - jedenfalls in dieser Höhe - nicht wiederholen wird. Einkommens- und Umsatzsteueranteil In den Finanzplan für 2003 ist nach den zugrunde liegenden Steuerschätzungen und den Orientierungsdaten des Landes 2002 von einer Steigerung des Gemeindeanteiles an der Einkommensteuer von 4,8 % zum Haushaltsjahr 2002 ausgegangen worden. Aufgrund der bisherigen Ist?Einnahmen des 1. und 2. Quartals 2002 nimmt der Städtebund für dieses Jahr eine Gesamteinnahme in Höhe der Steuerschätzung vom Mai d. Jahres an. Nach den bisherigen Eingängen wird mit einem um 4,7 % geringeren Aufkommen im Jahr 2002 gerechnet. Der Ansatz 2003 ist deshalb entsprechend zu korrigieren. Eine weitere Korrektur dieses Ansatzes ist aus heutiger Sicht nicht auszuschließen. Kompensationsleistungen Familienlastenausgleich und Solidarbeitrag Den Ansätzen liegt die 1. Modellrechung des Innenministeriums zugrunde, wie sie dem Landtag zur Einbringung des GFG zugeleitet worden ist. Gewerbesteuer Die derzeit gültige mittelfristige Finanzplanung hat Gewerbesteuereinnahmen auf der Basis des fiktiven Hebesatzes nach dem GFG 2002 von 380 % und relativ hoher Messbeträge zugrunde gelegt. Von daher erklärt sich die deutliche positive Abweichung von den Zahlen des Vorjahres. Der Ansatz der Gewerbesteuer in den Eckdaten ist auf der Grundlage des aktuellen Messbetrages zu ermitteln, der deutlich unter dem für die damalige Finanzplanung eingesetzten liegt. Trotz massiver Kürzungen der Ausgabeblöcke ist ein Haushaltsausgleich bei dem gegenwärtigen Aufgabenspektrum mit einem Gewerbesteuerhebesatz von 380 % nicht zu erreichen. Es ist angemessen, im Zuge der nächsten Planungsschritte eine weitere Erhöhung nicht auszuschließen. In das Finanzbudget wurde ein Ansatz aufgenommen, der aufbaut auf den aktuellen Messbeträgen sowie einem Hebesatz von 395 % (bisher 355%) Dieser Hebesatz bleibt deutlich unter dem im GFG vorgesehenen Satz von 424 %, der nach landesweiten Durchschnittssätzen gebildet ist, sowie unter dem landesweit politisch diskutierten Satz von 403 %. Kreisweit erscheint er angesichts des Aufgabenbestandes auch vertretbar, wenn man etwa einen Vergleich mit der Stadt Rheda-Wiedenbrück als nächstgrößere Stadt zieht, die bereits in 2001 einen Hebesatz von 380 % hatte. Im Kreisgebiet haben bereits 6 Städte einen Hebesatz von 380 % und 1 Stadt einen Hebesatz von 370. Grundsteuer A und B Der Veranschlagung der Grundsteuern liegen die fiktiven Hebesätze des GFG 2002 zugrunde. Bei der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) sind dies 175 % (bisher 140) und bei der Grundsteuer B 330% (bisher 280) Gebührenkalkulation Bei den Gebühren für die Abwasserbeseitigung waren Änderungen der Kalkulationsgrundlagen vorzunehmen. Mit dieser Kalkulationsgrundlage bleibt die Verwaltung noch hinter dem rechtlich Zulässigen. Diese Änderung führt zu einer maßvollen Gebührensteigerung für den Bürger, entlastet aber auch den städtischen Haushalt, indem u.a. Oberdeckungen aus Vorjahren ausgeglichen werden. Beteiligungserträge Die Gewinnabführung der Stadtwerke Gütersloh GmbH ist in Höhe von 1,0 Mio €vorgesehen. Der Ansatz orientiert sich an sehr vorläufigen Überlegungen und ist damit im Lauf des Verfahrens möglicherweise an die dann gültigen Planungen anzupassen. Einnahmen aus Geldanlagen Der Ansatz bezieht sich zunächst auf die Erträge aus der Verzinsung von Gewerbesteuernachzahlungen. Angesichts der Vollverzinsung und des gegenwärtig niedrigen Zinsniveaus ist für diese Position 2003 mit geringeren Einnahmen zu rechnen. Hinzu treten jedoch auch in 2003 Erträge aus der Anlage des Verkaufserlöses der Beteiligung SWG. Zuführung vom Vermögenshaushalt Es ist zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 1,0 Mio € vorgesehen. Dieser Betrag ist ein Teil der im Vermögenshaushalt zu veranschlagenden Schulpauschale. Es ist einhellige Auffassung, dass ein Teil der Pauschale im Verwaltungshaushalt zur Deckung der dort vorgesehenen Ausgaben verwendet werden darf. 3. Rahmenbedingungen und Leitlinien Ausgaben Verwaltungshaushalt Gewerbesteuerumlage Diese Mehrbelastung steht aufgrund der Erhöhung der Umlagegrundlagen von 101 auf 114 % fest. Die Belastung für die Stadt Gütersloh ist abhängig von den veranschlagten Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Kreisumlage Die Kreisumlage wurde entsprechend den Eckdaten des Kreises eingeplant. Aufgrund veränderter Umlagegrundlagen ist mit Verbesserungen zu rechnen, die zu gegebener Zeit eingerechnet werden. Zinsausgaben Die Zinsausgaben können gegenüber der Finanzplanung um einen Betrag von 0,383 Mio € auf 5,371 Mio € gesenkt werden. Diese Annahme geht auch von der Erwartung aus, dass bestehende Kreditermächtigungen aus Vorjahren mit der Jahresrechnung 2002 teilweise zurückgegeben werden können. Infolge der Kassenlage war es bisher nicht notwendig, auf bestehende Kreditermächtigungen zurückzugreifen. Aus diesen Entscheidungen ergeben sich positive Effekte bei den Zinsleistungen. Der Rückgang der Kreditzinsen entlastet spürbar den Verwaltungshaushalt. Zuführung an den Vermögenshaushalt 2,535 Mio € Die Mindestzuführung für Kredittilgungen in Höhe von 2,535 Mio € muss im Verwaltungshaushalt erwirtschaftet werden. Eine freiwillige Zuführung wird also zunächst wiederum nicht erwirtschaftet. Aus diesem Grund ist es erforderlich weitere Verbesserungen zu erzielen, die eine Eigenfinanzierung ermöglichen. Das Finanzbudget kann aufgrund dieser Entwicklungen einen Betrag von
66.0115.613 € zur Finanzierung der Fachbereichsbudgets leisten
(Vgl. Anlage). Die jetzt erzielte Steigerung des Finanzbudgets gegenüber
der Finanzplanung fängt die notwendigen Minderausgaben nur teilweise Dies hat zur Folge, dass die Bemühungen zur Senkung der Ausgaben in den Geschäfts- und Fachbereichen unvermindert fortzusetzen sind. 3. Investitionspolitische Rahmenbedingungen und Leitlinien - Vermögenshaushalt Die Finanzierungsstruktur des Vermögenshaushaltes sollte maßgeblich an der Sicherung der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Stadt Gütersloh ausgerichtet sein. Deshalb bedarf das Investitionsprogramm unter den verschlechterten Rahmenbedingungen einer Überprüfung im Hinblick auf Folgekosten der Finanzierung und des laufenden Betriebes. Es wird nicht auszuschließen sein, auf noch nicht begonnene Investitionsmaßnahmen in 2003 zu verzichten bzw.hinauszuschieben, da ihre Finanzierung und Folgekosten die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stadt in den Folgejahren beeinträchtigen. Konkrete Vorschläge werden zur Zeit in der Verwaltungsleitung erarbeitet und Ihnen mit der Einbringung des Haushaltes 2003 vorgelegt. (Die BfGT ist gespannt) Die lnvestitionspauschale wird auf Grund der Festsetzungen
im GFG gegenüber der Finanzplanung um 0,3178 Mio DM steigen auf Die im letzten Jahr erstmals eingeführte Schulbaupauschale ist mit 2,417 Mio € veranschlagt. Dies bedeutet eine Minderung um 0, 199 Mio € Beide Veränderungen sind darauf zurückzuführen, dass das GFG die für diese Zuwendungen zur Verfügung stehende Verbundmasse verändert hat. Aus dem Vermögenshaushalt soll dem Verwaltungshaushalt ein Betrag von 1 Mio € zugeführt werden. Dieser Betrag ist ein Teil der im Vermögenshaushalt zu veranschlagenden Schulpauschale. 4. Kreditpolitische Leitlinien Die Eckdaten sehen neue Kreditaufnahmen vor. Eine solche Kreditaufnahme ist auch im letztjährigen Finanzplan in Höhe von 11,5 Mio € zur Sicherung der Investitionen eingeplant gewesen. Erstellt durch: Herrn Monscheidt / Dr. Wigginghaus / Datum: 19.09.2002 |