RAT der Stadt Gütersloh

c/o Bürgermeisterin Frau MARIA UNGER

Berliner Str. 70 - Rathaus - 33330 Gütersloh

Werte Frau Bürgermeisterin,

die BfGTFraktion im Rat der Stadt Gütersloh bittet sie, folgende FRAGEN in der kommenden RATSSITZUNG am 27.10.2000 zu beantworten:


Der RAT der STADT GÜTERSLOH hat beschlossen, das Gelände der Firma VOSSEN vom kommunalen Baulandmanagement (KBM) auszunehmen. die Bebauung des Geländes soll - in Abstimmung mit dem Bauamt - durch die Firma FMS IMMOBILIEN-ENTWICKLUNGSGESELLSCHAFT mbH, Verl, vorgenommen werden.

Zwischenzeitlich ist festzustellen, dass sich das VOSSEN Betriebsgelände (Lager West) an der Neuenkirchener Str. (stadtauswärts rechts) in einem desolaten Zustand befindet. nahezu sämtliche Türen / Tore des Fabrikgebäudes sind aufgebrochen und stehen offen. eine Vielzahl der Fensterscheiben ist zerstört worden und täglich wird mehr Unrat und Müll auf dem Grundstück abgelagert.

Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende fragen der BfGTFraktion an die Verwaltung:

a) wie weit sind die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der STADT GÜTERSLOH und der Firma FMS GmbH fortgeschritten? Zu Denken ist hierbei insbesondere an den Abschluss des Erschließungsvertrages, um den belangen der STADT GÜTERSLOH Rechnung zu tragen.

b) wer übernimmt die Verkehrssicherungspflicht für das Betriebsgrundstück?

c) beabsichtigt das Bauamt der STADT GÜTERSLOH aus bauordnungsrechtlichen Gründen einzuschreiten, um eine weitere Verwahrlosung des Gründstückes, insbesondere das Areal um das Lager West, zu verhindern und ist in diesem Zusammenhang die Firma FMS GmbH aufgefordert worden, für eine Absicherung des Betriebsgeländes sorge zu tragen?


Antwort der Stadt Gütersloh (Geschäftsbereich 4)

Bericht / Antwort der Verwaltung gemäß § 18 der Geschäftsordnung des Rates

Vossengelände westlich der Neunkirchener Strasse'

zu a) die Firma FMS GmbH hat einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt Das Aufstellungsverfahren für diesen B-Plan ist eingeleitet und wird weiterentwickelt. Vertragliche Vereinbarungen, z.B. über Erschließungsmaßnahmen stehen erst am Ende des Verfahrens an. Der Antrag wurde angenommen.

zu b) die Verkehrssicherungspflicht für das Grundstück liegt beim Grundstückseigentümer.

zu c) die Stadt ist tätig geworden und hat Sicherungsmaßnahmen angemahnt. Nach Auskunft der Grundstückseigentümer sind verschiedene Aktivitäten Auslöser für die Verwahrlosung auf dem Grundstück. Zwischenzeitlich ist die Aufstellung eines Bauzaunes beauftragt und darüber hinaus wird bis zum Beginn der Abbrucharbeiten ein Wachdienst tätig sein.