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RAT der Stadt Gütersloh c/o Bürgermeisterin Frau MARIA UNGER Berliner Str. 70 — Rathaus — 33330 Gütersloh Geschäftsbereich 4 (Bau + Verkehr) + Fachbereich Stadtplanung / 12.03.2002 BEBAUUNGSPLAN 67 / WIEDENBRÜCKER STR. Die BfGTFraktion bittet um folgende Auskunft: Im Rahmen des o.a. B-Planes äussert die INITIATIVE WIEDENBRÜCKER STRASSE bedenken, dass die von ihnen erarbeiteten Änderungsvorschläge in Bezug auf die Verkehrsführung bei den weiteren Planungen nicht berücksichtigt werden. Am 31.01.2002 stellte die Initiative ihre Ergebnisse den Fraktionen (Mitglieder des Planungsausschusses) vor. Als Vorsitzender des Ausschusses wurde Herr Eckert beauftragt, eine entsprechende Vorgespräch mit der Verwaltung zu führen. Die anwesenden Mitglieder des Ausschusses waren sich einig, dass die Verwaltung die Vorschläge intensiv und ernsthaft prüfen sollte. Herr Eckert wiederholte dieses Anliegen in seinem Wortbeitrag in der Ratssitzung vom 22.02. Nach Aussagen der Initiative hat die Verwaltung bis zum heutigen Datum nicht auf die Vorschläge reagiert bzw. den Eingang der Unterlagen (11.02.2002) bestätigt. Wir dürfen sie bitten, uns bis zum 17. März 2002 mitzuteilen, in welchen Zeitrahmen die Prüfung der Vorschläge vorgenommen wird und wie sich die Verwaltung die weiteren Schritte vorstellt.
1. Es entspricht nicht den Tatsachen, dass die Verwaltung nicht auf die Aussagen der Initiative reagiert habe. Zum einen ist Herrn Reckmeyer bereits im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (Bürgerversammlung am 9.5.2001) das Protokoll der Versammlung übersandt worden, zum anderen wurde ihm der Hinweis gegeben, dass diese und weitere Anregungen im Rahmen des zweistufigen Verfahrens nochmals im Rahmen der Offenlage vorgetragen werden können (Schreiben vom 5.6.2001). Eine Abwägung in diesem Verfahrensschritt sieht das Baugesetzbuch nicht vor, da es sich hier um die sogenannte frühzeitige Bürgerbeteiligung handelt, bei der "Bürger möglichst früh über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung..." öffentlich unterrichtet werden sollen (§ 3 (1) BauGB). 2. Der Initiative Wiedenbrücker Straße wurde am 4.2.2002 (also noch vor der am 18.2.2002 beginnenden Offenlage des Bebauungsplanes) der Eingang ihres Schreibens bestätigt und um den Hinweis ergänzt, dass die dort vorgebrachten Änderungen im Rahmen der Offenlage geprüft werden. Eine abschließende Entscheidung zu diesem Zeitpunkt liegt nicht im Ermessen der Verwaltung, sondern bedarf einer Entscheidung des Planungsausschusses und - da es sich um eine Satzung handelt - der anschließenden Entscheidung durch den Rat. Hier kann also nicht der Vorwurf konstruiert werden, die Verwaltung würde die auch von den anwesenden Politikern der Versammlung bei der Fa. Reckmeyer geforderte Prüfung der Vorschläge nicht vornehmen. Vielmehr geschieht die Prüfung durch die nach der Offenlage durch den Planungsausschuss im einzelnen gewerteten Anregungen. Diese aufwändige Prüfung wird - unter anderem unter Hinzuziehung des Straßenbaulastträgers, dem Landesbetrieb Straßen NRW - augenblicklich durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Prüfung - ich habe weiter oben das Verfahren geschildert - werden dem Planungsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach augenblicklichem Stand kann der Beschlussvorschlag dem Planungsausschuss in der Sitzung am 23.5.2002 vorgelegt werden. Ob dieser Sitzungstermin einzuhalten ist, ergibt sich aber darüber hinaus durch weitere noch zu klärende Punkte außerhalb der hier angesprochenen Verkehrsproblematik. 3. Nach alledem kann ich nicht erkennen, dass hier irgendwelche Versäumnisse vorliegen. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darüber hinaus auf die Vielzahl von vor Ort bzw. hier im Hause geführten Gespräche mit verschiedenen Teilnnehmern der Initiative. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich - auch kurzfristig - zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Zirbel Leiter Fachbereich |