84. NEWSLETTER - 10.09.2004

Die BfGT sendet Ihnen den 84.NEWSLETTER. Hinweise, Informationen und Aktuelles aus der Gütersloher Kommunalpolitik. Wenn es etwas ganz Aktuelles oder Brandeiliges gibt, erlauben wir uns, Ihnen unseren NEWSLETTER auch mal unter der Woche zu übersenden. Dürfen wir?

Ja, es gibt etwas Aktuelles und deshalb erhalten Sie heute unseren EXTRA-NEWSLETTER. Guten Abend.


BÜRGERBEGEHREN zur Öffnung des Kreuzungsbereiches BLESSENSTÄTTE / KIRCHSTR. :

FREIE FAHRT IN ALLE RICHTUNGEN

Seit Jahren laufen die Gütersloher vergeblich „Sturm“ gegen die Verkehrsführung im Kreuzungsbereich Blessenstätte / Kirchstr. Die Umsetzung der Planungen gehört zu den umstrittensten Verkehrsentscheidungen unserer Stadt.

Seit Einzug der BfGT in den Rat versuchte die Fraktion immer wieder, eine Änderung der Verkehrsführung im Sinne der mehrheitlichen Bürgermeinung zu erreichen. Die Anträge sind von allen anderen Fraktionen abgelehnt worden. Auch von denjenigen, die sich heute – wenige Wochen vor der Kommunalwahl – plötzlich für eine Öffnung aussprechen.

Bereits im Jahre 1996 sprachen sich im Rahmen einer Bürgerbefragung fast 12.000 Bürger gegen die geplante Verkehrsführung aus. Das eindeutige Votum wurde von der politischen Mehrheit und der Verwaltung trotzdem ignoriert. 1998 übergaben Vertreter des Bürgerbegehrens „Blessenstätte – so nicht“ 15.431 Unterschriften, um Rat und Verwaltung durch eine demokratische Entscheidung in der Umsetzung ihrer Pläne zu stoppen. Erneut vergebens. Das Bürgerbegehren wurde für unzulässig erklärt.

Seit Anfang März 2004 laufen die Vorbereitungen für das Bürgerbegehren “FREIE FAHRT IN ALLE RICHTUNGEN – Öffnung des Kreuzungsbereiches Blessenstätte.” Akten wurden gewälzt, Protokolle und Vorlagen bis ins Jahr 1996 zurückverfolgt und ausgewertet. Gespräche und Korrespondenz in Bezug auf mögliche Rückzahlung von Fördermitteln mit der Bezirksregierung geführt. Im April wurde die Verwaltung über das geplante Bürgerbegehren informiert. Nach mehreren Erinnerungen nahm die Verwaltung im Mai Stellung und erklärte in einer Pressemitteilung das Bürgerbegehren für unzulässig.

Um mögliche Kosten zu ermitteln, wurde der Verwaltung am 15.05. eine weitere Anfrage übermittelt, die wiederum nach mehrmaliger Erinnerung mit erneut großer Verzögerung erst am 05.07. beantwortet wurde.

Die Verwaltung erklärt Kosten in Höhe von ca. 530.000 € für angebliche Umbaumaßnahmen, die in dieser Höhe selbst von Fachleuten nicht nachzuvollziehen sind. Vieles spricht dafür, dass die Aufstellung des Fachbereiches Tiefbau auf eine "Nobelausstattung" der fiktiven Änderung abzielt, um die Kosten möglichst hoch zu treiben. Die Kosten für die Umstellung der vorhandenen Ampelanlage im Kreuzungsbereich beziffert die Verwaltung z. B. mit 25.000 €. Ja, Sie haben richtig gelesen.

Dies ist allerdings keine Erscheinungsweise im Einzelfall, sondern offensichtlich eine Strategie , die auf entsprechende Vorgaben des Städte- und Gemeindetages NRW zurückgeht. Diese Vermutung ist insoweit gerechtfertigt, als praktisch in fast jedem Bürgerbegehren, dass Kostendeckungsvorschläge aufzuweisen hat, sich eine vergleichbare Problematik stellte.

Trotzdem schreibt der Gesetzgeber vor, einen Vorschlag zur Deckung anzuführen. Das Bürgerbegehren schlägt vor, diese sowie eventuell real mehr anfallende Kosten wie folgt zu finanzieren:

Der Restbetrag aus dem Erlös des anteiligen Verkaufes der Stadtwerke beträgt nach Angaben der Verwaltung 7,5 Mio €, ist Bestandteil der allgemeinen Rücklage und dient zurzeit nicht als Einsatz für Deckungsmittel. Die Kostendeckung der notwendigen Maßnahmen wäre somit gewährleistet.

Zur Klärung der Zulässigkeit beauftragen die BfGT eine Anwaltskanzlei, die bundesweit Bürgerbegehren und Bürgerentscheide betreut. Das umfangreiche Rechtsgutachten erklärt das Bürgerbegehren für zulässig.

Am 07.05. erklärte der CDU-Bürgermeisterkandidat Burkhard Brockbals, die Verkehrsführung zu ändern und - wie von der BfGT gefordert - einen Kreisverkehr einzurichten, der das Abbiegen in ale Richtungen ermöglichen würde.

Drei Tage später, am 10.05. ging die CDU-Fraktion auf Distanz und erklärte, dass Brockbals mit seinen Vorschlägen dem Wahlprogramm und bestehenden Beschlüssen der CDU widersprechen. Die Medien berichteten ausführlich.

In einer Presseerklärung des CDU-Stadtverbandes von heute heißt es u. a.:

“Der von unserem Bürgermeisterkandidaten Burkhard Brockbals bereits seit geraumer Zeit vorliegende Vorschlag, den Kreuzungsbereich von der Blessenstätte zur Kirchstraße wieder in alle Richtungen (außer für den Schwerlastverkehr) freizugeben und versuchsweise durch einen provisorischen Kreisverkehr zu regeln, würde nach der Kommunalwahl am 26 September bei einem entsprechendem Votum der Wähler für die CDU und unseren Bürgermeisterkandidaten direkt umgesetzt.”

Wer soll nun welche Aussage glauben? Fakt ist, dass die CDU mit Ihrer heutigen Erklärung der Öffnung zugestimmt hat. Ob sie sich beim Einreichen des Bürgerbegehrens noch daran erinnern werden?

In der Planungsausschusssitzung vom 10.04.2003 lehnte die CDU Fraktion den Antrag der BfGT zur Öffnung der Blessenstätte übrigens noch ab! Auch die FDP lehnte unseren Antrag ab und plädiert heute ebenfalls für die Öffnung und die Einrichtung eines Kreisverkehrs.

Die BfGT freut sich über diesen erneuten Sinneswandel und hofft, dass das BÜRGERBEGEHREN aufgrund dieser Aussage von CDU und FDP unterstützt wird. Was bevorstehende Kommunalwahlen so alles bewirken können...

Die SPD hingegen hält das Bürgebegehren für “unverantwortlich und im Ergebnis schädlich für unsere Stadt”. Weiter schreibt die SPD “dass es unverantwortlich wäre, die neu gestaltete Kirchstr. mit Lärm und Abgasen zu vepesten...”.

Was die Anwohner z. B. der Bismarckstr., Bultmannstr., Daltropstr., Dammstr., Feuerbornstr., Friedhofstr., Lindenstr., Neuenkirchener Str., Unter den Ulmen bisher an zusätzlichem Lärm und Abgasen ertragen mussten, scheint die Sozialdemokraten immer noch nicht zu interessieren.

38.000 Gütersloher Haushalte erhalten in diesen Tagen unsere Unterschriftenlisten zum Bürgerbegehren FREIE FAHRT IN ALLE RICHTUNGEN – Öffnung des Kreuzungsbereiches Blessenstätte.

Die Bürger können mit ihrer Unterschrift dazu beitragen, dass nach dem erfolgreichen Bürgerentscheid gegen den Theaterneubau erneut die Voraussetzungen für einen weiteren Bürgerentscheid in unserer Stadt geschaffen werden. Ca. 4.500 Unterschriften sind notwendig, um einen Bürgerentscheid herbeizuführen, der jedem wahlberechtigten Gütersloher die Möglichkeit gibt, persönlich zu entscheiden, ob

  • die Verkehrsführung der Kreuzung Blessenstätte / Kirchstr. so verändert werden soll, dass die freie Fahrt in alle Richtungen gewährleistet ist ?

Sprechen Sie Freunde, Nachbarn und Bekannte an und nutzen Sie erneut die Möglichkeit zur direkten Mitbestimmung.

Am 11./ 18. und 25. September besteht die Gelegenheit, die Unterschriftenlisten direkt im Bürgerwagen vor der Martin-Luther-Kirche abzugeben und sich weiter zu informieren.

Weitere Informationen, Daten und Fakten finden Sie hier.

Wichtiger Hinweis: Die vorbereiteten ausführlichen Seiten zum Start des Bürgergehrens (Protokolle, Beschlüsse, Berechnungen, Schriftverkehr, Aussagen der Parteien aus entsprechenden Sitzungen etc) konnten aufgrund eines schwerwiegenden technischen Defektes nicht - wie vorgesehen - heute Nacht auf unserer Homepage veröffentlicht, unsere Seite nicht akualisert werden. Das Problem wird schnellstmöglich behoben. Wir hoffen die Informationen speziell zum Bürgerbegehren spätestens zum Wochenanfang eingepflegt zu haben und dann wieder auf dem Laufenden zu sein.

Trotzdem wünschen wir uns allen für Zukunft im Kreuzungsbereich

In diesem Sinne mit besten Grüßen für ein schönes Wochenende

nobby morkes

Unseren nächsten NEWSLETTER senden wir Ihnen am Dienstag, 14. September 2004, mit den Berichten aus dem Planungs- und Hauptausschuss.

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