Zahlen, Daten, Fakten

In der Vorlage 0027/1, die von allen Parteien gegen die Stimmen der BfGTFraktion beschlossen wurde, steht unter 3.1.1. Errichtungsbeschluss nach Abschluss der Detailplanungen auf
Basis einer Kostenrechnung nach DIN 276

Erst bei Vorliegen einer Kostenrechnung nach DIN 276 und nach Abschluß der Detailplanung sowie der Erarbeitung konkreter architektonischer Gestaltungsvorschläge entscheiden die politischen Gremien im Sinne eines Errichtungs- oder Baubeschlusses endgültig über den Bau eines neuen Theaters. Die Verwaltung strebt an, die hierfür erforderlichen Informationen bis zum Ende des ersten Quartals des Jahres 2002 zu ermitteln und zur Beschlussfassung bereitzustellen. Die bis dahin entstehenden Kosten werden den Betrag von 250.000,-- DM (128.000 €) zuzüglich der hierfür in Anspruch genommenen Dienstleistungen der Stadtverwaltung nicht übersteigen.

Nach dem Stand per 07.03.2002 sind jedoch bereits 944.000 € für die Planungen bewilligt und teilweise ausgegeben worden.

Einzig allein die BfGT hat auf die Nichteinhaltung dieses Beschlusses sowie der Überziehung der festgelegten Obergrenze hingewiesen. Alle anderen Parteien schwiegen zu diesem Thema.

Vorläufige Kostenschätzung (Stand 15.12.2000)
- auf der Basis des überarbeiteten Raumprogramms - / erstellt durch den Fachbereich Hochbau der Stadt Gütersloh

Die Kostenschätzung des Büros Gerling und Arendt musste um die Kostengruppe 200 ergänzt und in den Kostengruppen 400 (Haus- und Betriebstechnik) und 700 (Baunebenkosten) angepasst werden (z.B. Bauherrenleistung/Projektsteuerung).

100 Grundstück  
kein Ansatz
  Vermessung / Notariatsgebühren / Grenzregulierung    
200 Herrichten und Erschließung  
150.000
  öffentl. und nichtöffentl. Erschließung Hochrechnung Kostenangabe Stadtwerke / Wettbewerb    

300

Bauwerk - Baukonstruktion  
25.795.000
  ca. 3.500 DM/m2 HNF Kostenschätzung G.u.A.    
400 Bauwerk - Technische Anlagen  
16.945.000
  Heizung/Lüftung/Sanitär/Elektro (ca. 815 DM/m2 HNF)
6.000.000
 
  Bühnentechnik (siehe Kostenschätzung G.u.A.)
8.245.000
 
  Bühnenlicht (siehe Kostenschätzung G.u.A.)
2.700.000
 
500 Außenanlagen  
875.000
  (Kostenschätzung G.u.A.)    
600 Ausstattung  
740.00
  (Kostenschätzung G.u.A.)    
700 Baunebenkosten  
10.736.000
  (ohne Finanzierung)    
  Bauherrenleistung
935.000
 
  Projektsteuerung
9.346.000
 
  Architekten- und Ingenieurleistungen (21 %)
41.000
 
  allgern. Baunebenkosten
180.000
 
  Gutachten
34.000
 
  Machbarkeitsstudie    
  Gesamtsumme in DM:  
55.241.000
 
Abweichungen von +/- max. 10 % (+/- 3.000.000,- DM) zwischen Kosten-schätzung und Kostenfeststel-lung sind aufgrund des Genauigkeitsgrades der Schätzung möglich. Deshalb wird vorgeschlagen, das weitere Vorgehen schrittweise aufzubauen (siehe Erläuterungen zum Zeit- und Terminplan).


Einnahmen und Ausgabenrechnung (Stand 15.12.2000)
- entnommen dem Wirtschaftsplan - (erstellt vom Fachbereich Kultur)

Die nachfolgende Übersicht stellt abschließend die derzeitig und zukünftig für den Theater- und Konzertbetrieb veranschlagten Einnahmen und Ausgaben in den Vergleich und beleuchtet so einen möglichen kommunalen Zuschussbedarf für ein künftiges Theaterhaus Gütersloh:

 
Kosten Theater und Konzerte
Ist 1999
Soll 200
Projektion 2005
 
DM
DM
DM
       
Einnahmen      
Eintrittsgelder
837.911,50
880.000,00
1.089.900,00
Programm-/Plakatverkauf
6.304,20
8.500,00
10.000,00
Mieten/Pachten
7.284,48
3.700,00
20.000,00
Werbung
16.635,00
19.000,00
25.000,00
Mehrwertsteuer
2.995,12
3.000,00
3.000,00
Zuschüsse
50.000,00
25.000,00
75.000,00
Summe
921.130,30
939.200,00
1.222.900,00
       
Ausgaben      
Einrichtungen und Geräte
28.055,62
27.860,00
30.000,00
Theater/Mieten
76.755,40
77.600,00
50.000,00
       
Gastspielhonorare
2.057.654,95
2.074.380,00
2.000.000,00
       
Tantiemen/GEMA/Auff Rechte
140.431,57
164.150,00
170.000,00
AV der Künster
14.053,82
13.350,00
15.000,00
Druck- und Werbungskosten
241.074,73
225.900,00
200.000,00
Theaterausstellungen
41.710,68
43.850,00
45.000,00
Sonstige Betriebskosten
17.477,57
14.680,00
20.000,00
Mehrwertsteuer
2.995,12
3.000,00
3.000,00
Reisekosten/Provisionen
6.845,00
8.100,00
10.000,00
Geschäftsausgaben
972,42
950,00
1.000,00
Innerbetr.Leist.Verr.Personalausgaben Theater
508.374,40
504.340,00
438.612,00
lnnerbetr Leist.Verr.Personalausg. Reinigungsdienst
106.936,58
100.000,00
100.000,00
Innerbetr.Leist.Verr. Gebäudekosten
226.615,61
255.500,00
100.000,00
Innerbetr.Leist.Verr. Telefon/EDV/Porto, etc.-
103.386,89
115.800,00
100.000,00
Unterhaltung Außenanlagen
4.290,50
2.000,00
5.000,00
Dienst-/Schutzkleidung
651,78
660,00
700,00
Bewirtungskosten
7.258,54
4.500,00
5.000,00
Innerbetr.Leist.Verr.ant.Personalausg. FB 41
559.436,06
563.720,00
650.000,00
       
Summe
4.144.977,24
4.200.340,00
3.943.312,00
Zuschussbedarf
3.223.846,94
3.261.140,00
2.720.412,00
       
Steigerungen, die sich aufgrund tariflicher Veränderungen ergeben können, sind nicht
eingerechnet.
Die BfGT zweifelt die Aufstellung an und wird rechtzeitig ihre Stellungnahme zu den Zahlen veröffentlichen. Nachfragen werden gerne beantwortet.

Auszug aus den FINANZWIRTSCHAFTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN (Stand 10.01.2001) (Erstellt durch den Fachbereich Finanzen / Verantwortlich: Kämmerer Herr Dr. Wigginghaus)

Bereits im Januar 2001 verwies die Verwaltung auf Unsicherheiten bei der Investitionssumme sowie auf Risiken bei der Finanzierung des Projektes:

 
Bei der Ermittlung der Investitionssumme ist davon auszugehen, dass unterschiedliche architektonische An-sprüche und Lösungen in der Folge zu unterschiedlichen Investitionssummen führen können. Zur weiteren Betrachtung wird - unabhängig von Preissteigerungen sowie einer Feinanalyse der Gebäudestrukturen - von den derzeit ermittelten 55,2 Mio DM für das eigentliche Theater ausgegangen. Hierbei ist hinsichtlich einer Risikoanalyse zu bedenken, dass im jetzigen Stadium methodisch bedingt eine Unsicherheit von +/- 30 % = +/- 16 Mio DM gegeben ist.

Unabhängig von der sich aus dem Bauvolumen herzuleitenden Investitionssumme sind die notwendig mit dem Bau des Theaters im Zusammenhang stehenden Maßnahmen (z.B. Parkeinrichtungen) zu berücksichtigen. Diese werden unter Berücksichtigung eines Landeszuschusses von 0,7 Mio DM mit 5,3 Mio DM angesetzt, wobei auch hier eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich der endgültigen Investitionssumme besteht.

Nachfolgend wird im Ergebnis von einer zu finanzierenden Gesamtinvestition von 60,5 Mio DM ausgegangen.

Diese Projektion ist mit erheblichen Risiken - was auch schon für die laufende Finanz-planung gilt - behaftet. Ab dem Jahr 2005 wird auch die Stadt Gütersloh von den Auswirkungen des Inkrafttretens der bereits beschlossenen weiteren Stufe der Steuerreform getroffen. Nach den hierzu vom Bundesministerium der Finanzen und den kommunalen Spitzenverbänden vorgelegten. Berechnungen werden die Mindereinnahmen durch das Inkrafttreten der 2. Stufe der Steuerreform in diesem Jahr die Ausfälle der 1. Stufe der Steuerreform bei weitem übertreffen. Finanzwirtschaftlich bedeutet dies, dass in der Folge die Einnahmeseite des Finanzbudgets nach unten korrigiert werden müsste.

Wird die Investitionstätigkeit an anderer Stelle stärker zurückgefahren, wird die Finanzierung des Theaterprojektes entsprechend erleichtert

Wegen der finanzwirtschaftlichen Auswirkungen eines Theaterprojektes werden zukünftige Investitionen mit Sicherheit einer noch strengeren Überprüfung unterzogen werden müssen als bisher. Bei negativen Abweichungen der vorstehend entwickelten finanzwirtschaftlichen Projektion würden Kürzungen auch hier unaus-weichlich.

Einsparungen in dieser Gesamthöhe müssen notwendig zur erheblichen Einschnitten in andere Politikbereiche führen. Mehreinnahmen in dieser Höhe sind entweder nicht zu erwarten - z.B. bei Schlüsselzuweisungen - oder führen zu erheblichen Belastungen - z.B. bei kommunalen Steuern. Beide Wege müssen deshalb beschritten werden, um den erforderlichen Finanzbedarf decken zu können.

Die Basisfinanzierung zeigt erhebliche Belastungen für die gesamtstädtische Finanz-wirtschaft der folgenden Jahre, die durch Ergänzungsfinanzierungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht entscheidungserheblich gesenkt werden können.

Auszug aus den FINANZWIRTSCHAFTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN (Stand 22.02.2002)
(Erstellt durch den Fachbereich Finanzen / Verantwortlich: Kämmerer Herr Dr. Wigginghaus)

Aufgrund der drastisch veränderten Haushaltslage sowie der zu erwartenden weiteren Verschlechterung der Einnahmesituation musste die Verwaltung die im Januar 2001 erstellte Vorlage neu erstellen und inhaltlich korrigieren.

Die der Ermittlung der Schuldenlastquote zugrunde liegenden Einnahmen haben sich gravierend verschlechtert. Das gilt sowohl für die Gewerbesteuer als auch für die Einkommensteuerbeteiligung und die Schlüsselzuweisungen. Die Schuldenlastquote verschlechtert sich dementsprechend.

Ziffer 4.2 des Beschlusses der DS 27/1 - Finanzierung mit einer Ansparrate - ist durch die wegbrechenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes nicht mehr umzusetzen. Bereits ohne diese Ansparrate in Höhe von 2,5 Mio € besteht im Finanzplan 2003 eine Finanzierungslücke von 6,1 Mio €, die durch Ausgabeminderung im Verwaltungshaushalt aufzufangen ist.

Bereits jetzt ist abzusehen, dass die um Ansparmodell akzeptierte Schuldenlastquote in 2007 überschritten werden wird. Diese Steigerung der Schuldenlastquote von 0,44 % ist aufzufangen. Der Schuldendienst ab 200612007 ist um 420.000 € (360.000 Zinsen u. 60.000 E Tilgung) jährlich zu reduzieren. Ein Schuldendienst in dieser Höhe entsteht bei einer Kreditaufnahnie von 6 Mio €.


Es wird daher notwendig werden, auf andere Projekte gänzlich zu verzichten und eine Umschichtung im Investitionsprogramm vorzunehmen.

Gravierende Abweichungen von der Finanzplanung durch Einnahmeausfälle Kosten-steigerungen des Theaterneubaues Bedingt durch den derzeitigen Planungsstand besteht bei der Grobplanung / Kostenschätzung me-thodisch bedingt eine Unsicherheit von +/- 30%. Selbst bei der sich anschließenden Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung verbleibt noch ein Risiko von +/- 10

Ein Großteil der Investitionen für das Theater wird erst zum Ende des Finanzplanungszeitraumes fällig werden. Zeitgleiche Projekte, auf die verzichtet werden soll, sind überhaupt noch nicht in die Finanzplanung / Investitionsprogramm eingestellt. Die Prüfung eines Verzichts muss daher auf alle freiwilligen Investitionen ausgedehnt werden, die in 2002 oder später anfinanziert werden sollen.

Die gegenwärtige finanzwirtschaftliche Situation lässt eine Erwirtschaftung der Ansparraten auf der Grundlage des bisher verfolgten Finanzierungsmodells nicht mehr zu.

Zur Begrenzung der Verschuldung muss ggfs. auf die Rücklage zurückgegriffen oder auf die Realisierung von Investitionsvorhaben verzichtet werden.

Dr. Wigginghaus
Stadtkämmerer