Zahlen, Daten, Fakten
In der Vorlage 0027/1, die von allen Parteien gegen
die Stimmen der BfGTFraktion beschlossen
wurde, steht unter 3.1.1. Errichtungsbeschluss nach Abschluss der
Detailplanungen auf
Basis einer Kostenrechnung nach DIN 276 Erst bei Vorliegen einer Kostenrechnung nach DIN 276 und nach Abschluß der Detailplanung sowie der Erarbeitung konkreter architektonischer Gestaltungsvorschläge entscheiden die politischen Gremien im Sinne eines Errichtungs- oder Baubeschlusses endgültig über den Bau eines neuen Theaters. Die Verwaltung strebt an, die hierfür erforderlichen Informationen bis zum Ende des ersten Quartals des Jahres 2002 zu ermitteln und zur Beschlussfassung bereitzustellen. Die bis dahin entstehenden Kosten werden den Betrag von 250.000,-- DM (128.000 €) zuzüglich der hierfür in Anspruch genommenen Dienstleistungen der Stadtverwaltung nicht übersteigen. Nach dem Stand per 07.03.2002 sind jedoch bereits 944.000 € für die Planungen bewilligt und teilweise ausgegeben worden. Einzig allein die BfGT hat auf die Nichteinhaltung dieses Beschlusses sowie der Überziehung der festgelegten Obergrenze hingewiesen. Alle anderen Parteien schwiegen zu diesem Thema. Vorläufige Kostenschätzung (Stand 15.12.2000) Die Kostenschätzung des Büros Gerling und Arendt musste
um die Kostengruppe 200 ergänzt und in den Kostengruppen 400
(Haus- und Betriebstechnik) und 700 (Baunebenkosten) angepasst werden
(z.B. Bauherrenleistung/Projektsteuerung). |
| 100 | Grundstück |
kein Ansatz
|
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| Vermessung / Notariatsgebühren / Grenzregulierung | |||
| 200 | Herrichten und Erschließung |
150.000
|
|
| öffentl. und nichtöffentl. Erschließung Hochrechnung Kostenangabe Stadtwerke / Wettbewerb | |||
|
300 |
Bauwerk - Baukonstruktion |
25.795.000
|
|
| ca. 3.500 DM/m2 HNF Kostenschätzung G.u.A. | |||
| 400 | Bauwerk - Technische Anlagen |
16.945.000
|
|
| Heizung/Lüftung/Sanitär/Elektro (ca. 815 DM/m2 HNF) |
6.000.000
|
||
| Bühnentechnik (siehe Kostenschätzung G.u.A.) |
8.245.000
|
||
| Bühnenlicht (siehe Kostenschätzung G.u.A.) |
2.700.000
|
||
| 500 | Außenanlagen |
875.000
|
|
| (Kostenschätzung G.u.A.) | |||
| 600 | Ausstattung |
740.00
|
|
| (Kostenschätzung G.u.A.) | |||
| 700 | Baunebenkosten |
10.736.000
|
|
| (ohne Finanzierung) | |||
| Bauherrenleistung |
935.000
|
||
| Projektsteuerung |
9.346.000
|
||
| Architekten- und Ingenieurleistungen (21 %) |
41.000
|
||
| allgern. Baunebenkosten |
180.000
|
||
| Gutachten |
34.000
|
||
| Machbarkeitsstudie | |||
| Gesamtsumme in DM: |
55.241.000
|
Abweichungen von +/- max. 10 % (+/- 3.000.000,-
DM) zwischen Kosten-schätzung und Kostenfeststel-lung sind aufgrund
des Genauigkeitsgrades der Schätzung möglich. Deshalb
wird vorgeschlagen, das weitere Vorgehen schrittweise aufzubauen
(siehe Erläuterungen zum Zeit- und Terminplan).
Die nachfolgende Übersicht stellt abschließend die derzeitig und zukünftig für den Theater- und Konzertbetrieb veranschlagten Einnahmen und Ausgaben in den Vergleich und beleuchtet so einen möglichen kommunalen Zuschussbedarf für ein künftiges Theaterhaus Gütersloh: |
| Kosten Theater und Konzerte |
Ist 1999
|
Soll 200
|
Projektion 2005
|
|
DM
|
DM
|
DM
|
|
| Einnahmen | |||
| Eintrittsgelder |
837.911,50
|
880.000,00
|
1.089.900,00
|
| Programm-/Plakatverkauf |
6.304,20
|
8.500,00
|
10.000,00
|
| Mieten/Pachten |
7.284,48
|
3.700,00
|
20.000,00
|
| Werbung |
16.635,00
|
19.000,00
|
25.000,00
|
| Mehrwertsteuer |
2.995,12
|
3.000,00
|
3.000,00
|
| Zuschüsse |
50.000,00
|
25.000,00
|
75.000,00
|
| Summe |
921.130,30
|
939.200,00
|
1.222.900,00
|
| Ausgaben | |||
| Einrichtungen und Geräte |
28.055,62
|
27.860,00
|
30.000,00
|
| Theater/Mieten |
76.755,40
|
77.600,00
|
50.000,00
|
| Gastspielhonorare |
2.057.654,95
|
2.074.380,00
|
2.000.000,00
|
| Tantiemen/GEMA/Auff Rechte |
140.431,57
|
164.150,00
|
170.000,00
|
| AV der Künster |
14.053,82
|
13.350,00
|
15.000,00
|
| Druck- und Werbungskosten |
241.074,73
|
225.900,00
|
200.000,00
|
| Theaterausstellungen |
41.710,68
|
43.850,00
|
45.000,00
|
| Sonstige Betriebskosten |
17.477,57
|
14.680,00
|
20.000,00
|
| Mehrwertsteuer |
2.995,12
|
3.000,00
|
3.000,00
|
| Reisekosten/Provisionen |
6.845,00
|
8.100,00
|
10.000,00
|
| Geschäftsausgaben |
972,42
|
950,00
|
1.000,00
|
| Innerbetr.Leist.Verr.Personalausgaben Theater |
508.374,40
|
504.340,00
|
438.612,00
|
| lnnerbetr Leist.Verr.Personalausg. Reinigungsdienst |
106.936,58
|
100.000,00
|
100.000,00
|
| Innerbetr.Leist.Verr. Gebäudekosten |
226.615,61
|
255.500,00
|
100.000,00
|
| Innerbetr.Leist.Verr. Telefon/EDV/Porto, etc.- |
103.386,89
|
115.800,00
|
100.000,00
|
| Unterhaltung Außenanlagen |
4.290,50
|
2.000,00
|
5.000,00
|
| Dienst-/Schutzkleidung |
651,78
|
660,00
|
700,00
|
| Bewirtungskosten |
7.258,54
|
4.500,00
|
5.000,00
|
| Innerbetr.Leist.Verr.ant.Personalausg. FB 41 |
559.436,06
|
563.720,00
|
650.000,00
|
| Summe |
4.144.977,24
|
4.200.340,00
|
3.943.312,00
|
| Zuschussbedarf |
3.223.846,94
|
3.261.140,00
|
2.720.412,00
|
Die BfGT zweifelt die
Aufstellung an und wird rechtzeitig ihre Stellungnahme zu den Zahlen
veröffentlichen. Nachfragen werden gerne beantwortet.
Auszug aus den FINANZWIRTSCHAFTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN (Stand 10.01.2001) (Erstellt durch den Fachbereich Finanzen / Verantwortlich: Kämmerer Herr Dr. Wigginghaus) Bereits im Januar 2001 verwies die Verwaltung auf Unsicherheiten bei der Investitionssumme sowie auf Risiken bei der Finanzierung des Projektes: |
Bei der Ermittlung der Investitionssumme ist davon
auszugehen, dass unterschiedliche architektonische An-sprüche
und Lösungen in der Folge zu unterschiedlichen Investitionssummen
führen können. Zur weiteren Betrachtung wird - unabhängig
von Preissteigerungen sowie einer Feinanalyse der Gebäudestrukturen
- von den derzeit ermittelten 55,2 Mio DM für das eigentliche
Theater ausgegangen. Hierbei ist hinsichtlich einer Risikoanalyse zu
bedenken, dass im jetzigen Stadium methodisch bedingt eine Unsicherheit
von +/- 30 % = +/- 16 Mio DM gegeben ist.
Unabhängig von der sich aus dem Bauvolumen herzuleitenden Investitionssumme sind die notwendig mit dem Bau des Theaters im Zusammenhang stehenden Maßnahmen (z.B. Parkeinrichtungen) zu berücksichtigen. Diese werden unter Berücksichtigung eines Landeszuschusses von 0,7 Mio DM mit 5,3 Mio DM angesetzt, wobei auch hier eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich der endgültigen Investitionssumme besteht. Nachfolgend wird im Ergebnis von einer zu finanzierenden Gesamtinvestition von 60,5 Mio DM ausgegangen. Diese Projektion ist mit erheblichen Risiken - was auch schon für die laufende Finanz-planung gilt - behaftet. Ab dem Jahr 2005 wird auch die Stadt Gütersloh von den Auswirkungen des Inkrafttretens der bereits beschlossenen weiteren Stufe der Steuerreform getroffen. Nach den hierzu vom Bundesministerium der Finanzen und den kommunalen Spitzenverbänden vorgelegten. Berechnungen werden die Mindereinnahmen durch das Inkrafttreten der 2. Stufe der Steuerreform in diesem Jahr die Ausfälle der 1. Stufe der Steuerreform bei weitem übertreffen. Finanzwirtschaftlich bedeutet dies, dass in der Folge die Einnahmeseite des Finanzbudgets nach unten korrigiert werden müsste. Wird die Investitionstätigkeit an anderer Stelle stärker zurückgefahren, wird die Finanzierung des Theaterprojektes entsprechend erleichtert Wegen der finanzwirtschaftlichen Auswirkungen eines Theaterprojektes werden zukünftige Investitionen mit Sicherheit einer noch strengeren Überprüfung unterzogen werden müssen als bisher. Bei negativen Abweichungen der vorstehend entwickelten finanzwirtschaftlichen Projektion würden Kürzungen auch hier unaus-weichlich. Einsparungen in dieser Gesamthöhe müssen notwendig zur erheblichen Einschnitten in andere Politikbereiche führen. Mehreinnahmen in dieser Höhe sind entweder nicht zu erwarten - z.B. bei Schlüsselzuweisungen - oder führen zu erheblichen Belastungen - z.B. bei kommunalen Steuern. Beide Wege müssen deshalb beschritten werden, um den erforderlichen Finanzbedarf decken zu können. Die Basisfinanzierung zeigt erhebliche Belastungen für die gesamtstädtische Finanz-wirtschaft der folgenden Jahre, die durch Ergänzungsfinanzierungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht entscheidungserheblich gesenkt werden können. Auszug aus den FINANZWIRTSCHAFTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN (Stand
22.02.2002) Aufgrund der drastisch veränderten Haushaltslage sowie der zu erwartenden weiteren Verschlechterung der Einnahmesituation musste die Verwaltung die im Januar 2001 erstellte Vorlage neu erstellen und inhaltlich korrigieren. Die der Ermittlung der Schuldenlastquote zugrunde liegenden Einnahmen haben sich gravierend verschlechtert. Das gilt sowohl für die Gewerbesteuer als auch für die Einkommensteuerbeteiligung und die Schlüsselzuweisungen. Die Schuldenlastquote verschlechtert sich dementsprechend. Ziffer 4.2 des Beschlusses der DS 27/1 - Finanzierung mit einer Ansparrate - ist durch die wegbrechenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes nicht mehr umzusetzen. Bereits ohne diese Ansparrate in Höhe von 2,5 Mio € besteht im Finanzplan 2003 eine Finanzierungslücke von 6,1 Mio €, die durch Ausgabeminderung im Verwaltungshaushalt aufzufangen ist. Bereits jetzt ist abzusehen, dass die um Ansparmodell akzeptierte Schuldenlastquote in 2007 überschritten werden wird. Diese Steigerung der Schuldenlastquote von 0,44 % ist aufzufangen. Der Schuldendienst ab 200612007 ist um 420.000 € (360.000 Zinsen u. 60.000 E Tilgung) jährlich zu reduzieren. Ein Schuldendienst in dieser Höhe entsteht bei einer Kreditaufnahnie von 6 Mio €.
Gravierende Abweichungen von der Finanzplanung durch Einnahmeausfälle Kosten-steigerungen des Theaterneubaues Bedingt durch den derzeitigen Planungsstand besteht bei der Grobplanung / Kostenschätzung me-thodisch bedingt eine Unsicherheit von +/- 30%. Selbst bei der sich anschließenden Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung verbleibt noch ein Risiko von +/- 10 Ein Großteil der Investitionen für das Theater wird erst zum Ende des Finanzplanungszeitraumes fällig werden. Zeitgleiche Projekte, auf die verzichtet werden soll, sind überhaupt noch nicht in die Finanzplanung / Investitionsprogramm eingestellt. Die Prüfung eines Verzichts muss daher auf alle freiwilligen Investitionen ausgedehnt werden, die in 2002 oder später anfinanziert werden sollen. Die gegenwärtige finanzwirtschaftliche Situation lässt eine Erwirtschaftung der Ansparraten auf der Grundlage des bisher verfolgten Finanzierungsmodells nicht mehr zu. Zur Begrenzung der Verschuldung muss ggfs. auf die Rücklage zurückgegriffen oder auf die Realisierung von Investitionsvorhaben verzichtet werden. Dr. Wigginghaus |