Bürgerinfo zum Thema THEATERNEUBAU

Bereits vor der Entscheidung zur Planung und Errichtung eines Theaters im Januar 2001 beantragte die BfGTFraktion in der RATssitzung vom 24.11.2000 die DURCHFÜHRUNG einer BÜRGERBEFRAGUNG.

Die Bürgerfragung sollte gewährleisten ist, das jede Bürgerin und jeder Bürger ab 16 einen Fragebogen erhält bzw. an der Befragung teilnehmen kann, um über den Bau eines Theaters abstimmen zu können.

Alle Fraktionen waren sich einig, die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt bei den Vorbereitungen einzubinden und an der Projektplanung teilnehmen zu lassen. Bedauerlicherweise waren das nur Lippenbekenntnisse, denn sämtliche Ratsmitglieder von CDU, SPD, UWG, und FDP sprachen sich gegen eine Bürgerbefragung aus. Die von allen Parteien immer wieder hochgepriesene BÜRGERFREUNDLICHKEIT und die immer wieder und vieldiskutierte BÜRGERTEILNAHME wurde hier zweifelsfrei ad absurdum geführt.

Die BfGT wird sich weiter dafür einsetzen, dass bei Projekten dieser Größenordnung nicht über den Kopf der Bürgerinnen und Bürger hinwegentschieden wird, zumal sie mit ihren Steuern und Abgaben nicht unerheblich an der Finanzierung beteiligt sind.

Nach der Ablehnung des Antrages zur Bürgerbefragung erstellte die Verwaltung (Projektgruppe Theater) unter dem Titel: "THEATERHAUS GÜTERSLOH - Ein Projekt der Stadt Gütersloh für ihre Bürgerinnen und Bürger" eine 11seitige Vorlage, die durch 85 Seiten ausführlicher Erklärungen und Berechnungen ergänzt wurde. Für die Errichtung eines Theaters sollte die Politik einen Grundsatzbeschluss fassen.

 
1.
Die Stadt Gütersloh plant und errichtet für ihre Bürgerinnen und Bürger ein neues Theater. Das Gebäude soll der Förderung des Kulturlebens in den Bereichen Theater, Konzert, Ballett, Oper, Operette und Musical dienen und ein integraler Bestandteil einer lebendigen und vielfältigen Kulturlandschaft in Gütersloh und Umgebung werden.
   
2.
Der Rat nimmt die vorliegenden Arbeitsergebnisse (Anlagen) als Grundlage für die weiteren Projektdispositionen zur Kenntnis.
   
3.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, bis spätestens zum 1. Juni 2002 eine hin-reichende Informations- und Beurteilungsgrundlage für weitere Realisierungs-beschlüsse, insbesondere einen Errichtungs- und Baubeschluss auf der Grundlage einer Kostenberechnung nach DIN 276, zu erarbeiten.
   
4.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass
   
4.1
externer Sachverstand (z. B. im Hinblick auf Träger- und Strukturmodelle, Projekt-marketing, technische oder finanzielle Projektsteuerung, nutzungsbezogene Fragen der Ausgestaltung und Funktionalität) bedarfsgerecht hinzugezogen werden soll.
   
4.2
die zur Herstellung der o. g. Informations- und Beurteilungsgrundlage erforderlichen Mittel als Teil einer Ansparrate im Entwurf des Vermögenshaushaltes / Investitionsprogrammes ab 2001 nach Maßgabe der in dieser Vorlage ausgeführten Grundsätze der Finanzierung bereitgestellt werden.
   
5.
Über den Fortgang des Vorhabens wird den zuständigen Fachausschüssen bzw. dem Rat bedarfsgerecht, mindestens jedoch halbjährlich, berichtet.
   
Der Kulturausschuss nahm den Beschlussvorschlag am 25.01.2001 mit Stimmen der CDU, SPD, UWG, BÜNDNIS 90 / GRÜNEN an. Die FDP befürwortete ebenfalls die Planungen, war jedoch nicht stimmberechtigt.

Bereits in dieser Sitzung verwies die BfGTFraktion auf die Kosten und enthielt sich bei der Abstimmung. Intensiv betont wurden bereits die Möglichkeiten einer privatwirtschaft-lichen Finanzierung.

In der entscheidenden RATssitzung vom 23.02.2001 stellte die BfGTFraktion einen Vertagungsantrag sowie den Antrag, einen neuen Standort zu erörtern, um optimale Zuschüsse und Fördermittel zu erhalten. Der Antrag wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Der Grundsatzbeschluss wurde mit 49 JA-Stimmen gegen 2 BfGTStimmen angenommen.

Am 20.09.2001 wurde im Kulturausschuss über die Vergabe der Architekturleistungen beraten. Auch hier fand die BfGTFraktion mit ihrem Hinweis auf private Investoren bei den anderen Parteien kein Gehör. Die Auftragsvergabe an das Architekturbüro wurde abgelehnt. Alle anderen Fraktionen stimmten jedoch zu.

Durch Initiative der BfGT gab es im November 2001 ein Gespräch zwischen Vertretern der Verwaltung und einem privaten Investor, der an der Realisierung des Theaterhauses interessiert war und es auch noch immer ist. Mit dem Hinweis, aufgrund des Wett-bewerbes 1994 vertraglich an den Architekten Friedrich gebunden zu sein, sind die Gespräche seitens der Stadt Gütersloh nicht fortgeführt worden, so dass der Investor bis zum heutigen Tag leider kein konkretes Angebot vorlegen konnte.

Aufgrund der drastischen Verschlechterung der Haushaltslage sowie der angekündigten einschneidenden Sparmassnahmen lehnt die BfGTFraktion die Finanzierung eines Theaters durch kommunale Mittel zur Zeit ab.

Ein Theater, das nur dann finanziert werden kann, wenn auf andere Projekte gänzlich verzichtet wird und die Prüfung weiterer Verzichte auf alle freiwilligen Investitionen ausgedehnt werden muss, darf nicht gebaut werden.

Die BfGT wird sich jedoch weiterhin für eine privatwirtschaftliche Lösung ein-setzen, sofern die Folge- und Betreiberkosten aufgrund der finanziellen Ver-schlechterung tragbar sind.

Der Neubau eines Theaters ist vom Grundsatz her nicht förderfähig. Die entsprechenden Förderrichtlinien sehen eine solche Förderung nicht vor. Eine Förderung über die bestehenden Richtlinien hinaus ist aufgrund der damit entstehenden Präzedenzwirkung zu Lasten der Förderungsmöglichkeiten des Landes auch nicht zu erwarten.

Mit den Planungen und dem Voranbringen des Projektes widerspricht die Verwaltung somit ihrem eigenen Grundsatz, keine kommunalen Bauten ohne Fördermittel zu errichten.

Auf den nachfolgenden Seiten informiert Sie die BfGT über Zahlen, Daten und Fakten für ein neues Theater.

Gerne stellen wir Ihnen weiteres und ausführlicheres Material zur Verfügung, damit Ihnen Ihre Entscheidung für oder gegen einen Theaterneubau leichter fällt.


BfGT
Bürger für Gütersloh

Stand: März 2002