BÜRGERBEGEHREN zur Öffnung des Kreuzungsbereiches BLESSENSTÄTTE / KIRCHSTR. :FREIE FAHRT IN ALLE RICHTUNGEN Seit Jahren laufen die Gütersloher vergeblich „Sturm“ gegen die Verkehrsführung im Kreuzungsbereich Blessenstätte / Kirchstr. Die Umsetzung der Planungen gehört zu den umstrittensten Verkehrsentscheidungen unserer Stadt. Seit Einzug der BfGT in den Rat versuchte die Fraktion immer wieder, eine Änderung der Verkehrsführung im Sinne der mehrheitlichen Bürgermeinung zu erreichen. Die Anträge sind von allen anderen Fraktionen abgelehnt worden. Auch von denjenigen, die sich heute – wenige Wochen vor der Kommunalwahl – plötzlich für eine Öffnung aussprechen. Sinnvolle Vorschläge aus der Bürgerschaft zur Optimierung der Verkehrsführung im allgemeinen Interesse wurden immer wieder abgelehnt oder nach so genannten Testphasen zurückgenommen. Bereits im Jahre 1996 sprachen sich im Rahmen einer Bürgerbefragung fast 12.000 Bürger gegen die geplante Verkehrsführung aus. Das eindeutige Votum wurde von der politischen Mehrheit und der Verwaltung trotzdem ignoriert. 1998 übergaben Vertreter des Bürgerbegehrens „Blessenstätte – so nicht“ 15.431 Unterschriften, um Rat und Verwaltung durch eine demokratische Entscheidung in der Umsetzung ihrer Pläne zu stoppen. Erneut vergebens. Das Bürgerbegehren wurde für unzulässig erklärt. Seit Anfang März 2004 laufen die Vorbereitungen für das Bürgerbegehren “FREIE FAHRT IN ALLE RICHTUNGEN – Öffnung des Kreuzungsbereiches Blessenstätte.” Akten wurden gewälzt, Protokolle und Vorlagen bis ins Jahr 1996 zurückverfolgt und ausgewertet. Gespräche und Korrespondenz in Bezug auf mögliche Rückzahlung von Fördermitteln mit der Bezirksregierung geführt. Im April wurde die Verwaltung über das geplante Bürgerbegehren informiert. Nach mehreren Erinnerungen nahm die Verwaltung im Mai Stellung und erklärte in einer Pressemitteilung das Bürgerbegehren für unzulässig. Um mögliche Kosten zu ermitteln, wurde der Verwaltung am 15.05. eine weitere Anfrage übermittelt, die wiederum nach mehrmaliger Erinnerung mit erneut großer Verzögerung erst am 05.07. beantwortet wurde. Die Verwaltung erklärt Kosten in Höhe von ca. 530.000 € für angebliche Umbaumaßnahmen, die in dieser Höhe selbst von Fachleuten nicht nachzuvollziehen sind. Vieles spricht dafür, dass die Aufstellung des Fachbereiches Tiefbau auf eine "Nobelausstattung" der fiktiven Änderung abzielt, um die Kosten möglichst hoch zu treiben . Dies ist allerdings keine Erscheinungsweise im Einzelfall, sondern offensichtlich eine Strategie , die auf entsprechende Vorgaben des Städte- und Gemeindetages NRW zurückgeht. Diese Vermutung ist insoweit gerechtfertigt, als praktisch in fast jedem Bürgerbegehren, dass Kostendeckungsvorschläge aufzuweisen hat, sich eine vergleichbare Problematik stellte. Um weiterhin die bestehende Verkehrsberuhigung zu gewährleisten, ist weder ein Rückbau der Maßnahmen in der Kirchstr., eine Änderung der Straßenführung noch die Errichtung einer neuen Signalanlage im Bereich Blessenstätte / Unter den Ulmen notwendig. Durch die bestehende Regelung sind die Teilnehmer angehalten, mit Schritttempo in den Bereich einzufahren. Die Verwaltung führt in ihrer Kostenaufstellung Rückzahlungen von Fördermitteln in Höhe von 830.000 € an. Auch diese Aufstellung muss in Frage gestellt werden, da für den Kreuzungsbereich Blessenstätte (Südtor) nur 313.400 € an Fördermitteln gezahlt wurden. Die Verwaltung scheint zudem übersehen zu haben, dass die Bezirksregierung Detmold auf BfGT Anfrage mitteilte, „dass ohne konkretes Konzept zur veränderten Regelung der Verkehrsführung, keine weitergehenden Aussagen, insbesondere zur Höhe des voraussichtlichen Rückzahlungsbetrages, möglich sind.“ Die Gesamtkosten für die Maßnahmen zur Öffnung des Kreuzungsbereiches Blessenstätte (Südtor) - Umstellung der Ampelanlage, Änderung von Hinweisschildern, Fahrbahnmarkierungen - dürften incl. einer eventuellen anteilmäßigen Rückzahlung von Fördermitteln 500.000 € nicht überschreiten. Das Bürgerbegehren schlägt vor, diese sowie eventuell real mehr anfallende Kosten wie folgt zu finanzieren: Der Restbetrag aus dem Erlös des anteiligen Verkaufes der Stadtwerke beträgt nach Angaben der Verwaltung 7,5 Mio €, ist Bestandteil der allgemeinen Rücklage und dient zurzeit nicht als Einsatz für Deckungsmittel. Die Kostendeckung der notwendigen Maßnahmen wäre somit gewährleistet. Zur Klärung der Zulässigkeit beauftragen die BfGT eine Anwaltskanzlei, die bundesweit Bürgerbegehren und Bürgerentscheide betreut. Das umfangreiche Rechtsgutachten erklärt das Bürgerbegehren für zulässig. Letztendlich jedoch entscheidet der neue Rat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Die Parteien und Kandidaten, die sich in ihren Wahlaussagen und Programmen für eine Öffnung des Kreuzungsbereiches ausgesprochen haben, können dann unter Beweis stellen, wie glaubwürdig ihre Versprechen sind. 38.000 Gütersloher Haushalte erhalten in diesen Tagen unsere Unterschriftenlisten zum Bürgerbegehren FREIE FAHRT IN ALLE RICHTUNGEN – Öffnung des Kreuzungsbereiches Blessenstätte. Die Bürger können mit ihrer Unterschrift dazu beitragen, dass nach dem erfolgreichen Bürgerentscheid gegen den Theaterneubau erneut die Voraussetzungen für einen weiteren Bürgerentscheid in unserer Stadt geschaffen werden. Ca. 4.500 Unterschriften sind notwendig, um einen Bürgerentscheid herbeizuführen, der jedem wahlberechtigten Gütersloher die Möglichkeit gibt, persönlich zu entscheiden, ob
Am 11./ 18. und 25. September besteht die Gelegenheit, die Unterschriftenlisten direkt im Bürgerwagen vor der Martin-Luther-Kirche abzugeben und sich weiter zu informieren. Weitere Informationen, Daten und Fakten auch auf unserer Homepage www.bfgt.de. Bärbel Schmidt-Hentze - Jutta Winkler - Albrecht Diekötter - Nobby Morkes Was ist ein BÜRGERBEGEHREN Die Kommunalverfassung gibt den Bürgerinnen und Bürgern das Recht, in einer Vielzahl kommunaler Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Wollen die Bürgerinnen und Bürger z B. einen zusätzlichen Kindergarten, eine weitere verkehrsberuhigte Zone, den Umbau eines Hallenbades in ein Spaßbad oder wollen sie z.B. einen Rathaus- oder Theaterneubau verhindern, so können sie diese Entscheidung nunmehr selbst in die Hand nehmen. Die Bürgerschaft beschließt hierbei an Stelle des Rates. Das BÜRGERBEGEHREN ist der formalisierte Antrag einer Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern auf Herbeiführung eines Bürgerentscheids. Ein Bürgerbegehren auf Gemeindeebene muss von einer bestimmten Zahl von Wahlberechtigten unterstützt werden. Die erforderliche Zahl der Unterstützungsunterschriften richtet sich nach der Zahl der Einwohner. Für Gütersloh sind lt. § 26 Abs. 9 GO (Gemeindeordnung) 6% von ca. 72.500 Wahlberechtigten vorgesehen. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens benötigten zum Erfolg also ca. 4.400 Unterschriften. Ist das BÜRGERBEGEHREN eingereicht, dann ist der Rat am Zuge. Er ist aufgerufen, über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen bei dieser Entscheidung keine Rolle spielen. Ist das Begehren form- und fristgerecht eingereicht und sind auch alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt, dann muss der Rat die Zulässigkeit bejahen. Ist das BÜRGERBEGEHREN zulässig, so muss der Rat auch den nächsten Schritt tun. Er muss sich entscheiden, - ob er dem Bürgerbegehren entsprechen will, so dass der BÜRGERENTSCHEID entfällt, oder - ob er sich mit den Bevollmächtigten des Bürgerbegehrens auf eine einvernehmliche Regelung verständigen will und kann, so dass der Entscheid überflüssig wird, oder - ob er einen Termin für den Bürgerentscheid festsetzen will, der innerhalb von 3 Monaten durchgeführt werden muss. Der BÜRGERENTSCHEID ist die 2. Stufe. Bei genügend eingereichten Unterschriften sowie den Wahlaussagen der Parteien und des CDU-Bürgermeisterkandidaten Burkhard Brockbals hofft die BfGT jedoch auf die Einsichtigkeit der anderen Fraktionen und eine einvernehmliche Regelung im Sinne der kommunalen Demokratie. Die Politik könnte somit der Stadt weitere Kosten ersparen und den nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand für die Durchführung vermeiden. BfGT Bürger für Gütersloh e. V. 10. September 2004 |