BÜRGERBEGEHREN zur Öffnung des Kreuzungsbereiches BLESSENSTÄTTE / KIRCHSTR. :

FREIE FAHRT IN ALLE RICHTUNGEN

Wortbeitrag der BfGTFraktion im Planungsausschuss vom 17.03.2005:

Dem Ausschuss liegt der Gemeinschaftsantrag von BfGT und FDP zur Öffnung des Kreuzungsbe-reiches Blessenstätte vor. Die Bemühungen der BfGT, im Vorfeld eine Einigung mit CDU und GRÜNEN zu erzielen, fand leider keine Resonanz. Schade.

Ein wenig Chronologisches:

Bereits im Jahre 1996 sprachen sich im Rahmen einer Bürgerbefragung fast 12.000 Bürger gegen die geplante Verkehrsführung aus. Das eindeutige Votum wurde von der politischen Mehrheit und der Verwaltung trotzdem ignoriert. SPD und GRÜNE beschlossen gegen die Stimmen der CDU am 28.08.1997 in einer 35minütigen Sitzung die derzeitige Verkehrsregelung.

1998 übergaben Vertreter des Bürgerbegehrens „Blessenstätte – so nicht“ 15.431 Unterschriften, um Rat und Verwaltung durch eine demokratische Entscheidung in der Umsetzung ihrer Pläne zu stoppen. Erneut vergebens. Das Bürgerbegehren wurde für unzulässig erklärt.

Seitdem laufen die Gütersloher vergeblich „Sturm“ gegen die Verkehrsführung im Kreuzungsbereich Blessenstätte / Kirchstr. Die Umsetzung der Planungen gehört zu den umstrittensten Verkehrsentscheidungen unserer Stadt.

Seit Einzug der BfGT in den Rat versuchte unsere Fraktion immer wieder, eine Änderung der Verkehrsführung im Sinne der mehrheitlichen Bürgermeinung zu erreichen. Die Anträge sind von der politischen Mehrheit abgelehnt worden.

Durch den Start des Bürgerbegehrens im September 2004 gab es jedoch ein Umdenken. FDP (die seit Jahren einen Kreisverkehr favorisieren) und CDU erklärten, den Kreuzungsbereich nach den Wahlen zu öffnen. Wörtlich erklärte die CDU in einer Presseerklärung:

„...den Kreuzungsbereich von der Blessenstätte zur Kirchstraße wieder in alle Richtungen (außer für den Schwerlastverkehr) freizugeben und versuchsweise durch einen provisori-schen Kreisverkehr zu regeln“.

Eine Umsetzung sollte direkt nach den Kommunalwahlen erfolgen.

Die Ratsfraktionen der BfGT und FDP beantragen deshalb in der heutigen Sitzung die Öffnung des Kreuzungsbereichs in alle Richtungen sowie die Regulierung der Verkehrsführung durch einen vorläufi-gen provisorischen Kreisverkehr.

Die BfGT stehen nun zu ihren Wahlaussagen, um unabhängig vom laufenden Bürgerbegehren die FREIE FAHRT IN ALLE RICHTUNGEN durch einen mehrheitlichen Ausschussbeschluss zu erreichen. Hält sich die CDU an ihre Wahlaussage, ist die Mehrheit gesichert und auch die GRÜNEN wollen sich lt. Wahlaussage einem mehrheitlichen Votum nicht verschließen.

Der Gemeinschaftsantrag von BfGT und FDP,dervom Einzelhandelsverband begrüßt wird, beinhaltet folgende Punkte:

  • Der Kreuzungsbereich Blessenstätte wird für den Verkehr in alle Richtungen freigegeben.
  • Die Verkehrsführung wird vorerst durch einen provisorischen Kreisverkehr geregelt.
  • Bauliche Veränderungen, die in der Kirchstr. verkehrsberuhigende Maßnahmen betreffen, werden nicht vorgenommen. Das Tempolimit wird beibehalten.
  • Die Änderung der Verkehrsführung wird versuchsweise auf 2 Jahre durchgeführt.
  • Der Kreuzungsbereich ist für den Schwerlastverkehr zu sperren .

Mit der Öffnung des Kreuzungsbereiches wäre eine optimierte Zu- und Abfahrt in die Innenstadt gewährleistet. Die durch die derzeitige Verkehrsführung betroffenen Bereiche wie. z.B. Bismarckstr., Bultmannstr., Daltropstr., Dammstr., Feuerbornstr., Friedhofstr., Lindenstr., Neuenkirchener Str., Unter den Ulmen würden entsprechend entlastet. Die Verkehrssicherheit wird optimiert, Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (unerlaubtes Abbiegen und Geradeausfahren) würden der Vergangenheit angehören.

Um zu prüfen, wie sich die Öffnung auf die Verkehrsbelastung der Kirchstraße auswirkt, wird eine Testphase empfohlen.

Um den Durchgangsverkehr nicht nennenswert zu erhöhen, sollen die zur Verkehrsberuhigung getroffenen Maßnahmen in der Kirchstr. beibehalten bzw. nicht zurückgebaut werden.

Mit einer positiven Bescheidung des Antrages können zudem erhebliche Kosten für den bevorstehenden Bürgerentscheid gespart werden. Nach Angaben der Verwaltung mussten für den Bürgerentscheid „Theaterneubau“ ca. 74.000 € aufgewandt werden (ca. 29.000 € Sachkosten / 42.000 € Personalkosten / 3.000 € Einwohnerversammlungen).

Eine zeitnahe Umsetzung der Öffnung des Kreuzungsbereiches ist für uns von größter Prio-rität. Nach Aussagen der Verwaltung ist eine Öffnung des Kreuzungsbereiches innerhalb von 4 Wochen realisierbar.

Aus diesem Grunde beantragen wir zusätzlich:

  • Die zeitnahe Umsetzung unseres Antrages bzw. einen Vorschlag der Verwaltung bis spätestens zur Sitzung vom 12. Mai.

Zur Verkehrsregelung per Kreisverkehr haben CDU/GRÜNE und BfGT zur Zeit noch unterschiedliche Meinungen. Wir favorisieren zwar den Kreisverkehr und halten diese Regelung für optimal, stehen aber auch einer provisorischen Regelung durch kostengünstige Änderung der Ampelschaltung aufgeschlos-sen gegenüber.

Vorrangig ist – mit welcher provisorischen Regelung auch immer – die Öffnung in alle Richtungen.

Im Gegensatz zu CDU/GRÜNEN ist die BfGT -Fraktion der Meinung, weder auf Erfahrungen des Aachener Verkehrsbüros zurückzugreifen, noch ein neues und auch teures Gutachten erstellen zu lassen. Ein Büro, dass sich 1996 gegen einen Kreisverkehr ausgesprochen hatte, wird heute nicht anders entscheiden.

nobby morkes

BfGT Ratsfraktion