BÜRGERBEGEHREN zur Öffnung des Kreuzungsbereiches BLESSENSTÄTTE / KIRCHSTR. :

FREIE FAHRT IN ALLE RICHTUNGEN

Anfrage Bezirksregierung Detmold: / Antwort

Stadterneuerung; Sanierungsgebiet Innenstadt

Ihre Anfrage vom 23.03.2004

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Morkes,

mit Ihrer Anfrage vom 23.03.2004 bitten Sie um Auskunft, ob bei einer veränderten Verkehrsführung des Kreuzungsbereiches Blessenstätte/Kirchstr./Dalkestr./Berliner Str. mit einer anteiligen Rückzahlung der Fördergelder zu rechnen ist und wenn ja, in welcher Höhe.

Wie ich Ihnen bereits telefonisch erläutert habe, ist bei Änderungen einer geförderten Maßnahme grundsätzlich eine Rückforderung, ggf anteilig, zu prüfen. Maßgeblich für die Entscheidung ist, ob der ursprüngliche Zuwendungszweck weiterhin erfüllt wird. Der von Ihnen genannte Bereich ist Teil des geförderten Sanierungsgebietes Innenstadt und kann nur im Gesamtzusammenhang gewertet werden. Ziel der Förderung war u.a. die Verkehrsberuhigung im Innenstadtbereich. Selbst wenn die hierzu geförderten baulichen Anlagen weiterhin erhalten bleiben, der Verkehr aber wieder im ursprünglichen Umfang durchgeleitet wird, wäre der Förderungszweck nicht mehr erfüllt.

Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ohne weitere Angaben zur Machbarkeit und den Auswirkungen eine Beurteilung des Gesamtzusammenhanges und den sich daraus ergebenden Konsequenzen nicht möglich ist. Es ist daher beabsichtigt, in einem Gespräch mit Vertretern der Stadtverwaltung Gütersloh den Sachverhalt weitergehend aufzuklären.

Sobald mir weitere Erkenntnisse vorliegen, werde ich unaufgefordert auf Ihre Anfrage zurückkommen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

(Pampel)

Bezirksregierung Detmold, 32754 Detmold

Aktenzeichen: 35.34-02

Detmold, 08. April 2004