BÜRGERBEGEHREN zur Öffnung des Kreuzungsbereiches BLESSENSTÄTTE / KIRCHSTR. :

FREIE FAHRT IN ALLE RICHTUNGEN

Anfrage Bezirksregierung Detmold: / Antwort 2

Stadterneuerung; Sanierungsgebiet Innenstadt

Ihre Anfrage vom 23.03.2004 Mein Schreiben vom 08.04.2004 - Aktz.: w.o.

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Morkes,

wie mit meinem Bezugsschreiben zugesagt, möchte ich auf der Grundlage des Ergebnisses des mit Vertretern der Stadtverwaltung Gütersloh zum Sachverhalt geführten Gespräches auf Ihre Anfrage vom 23.03.2004 zurückkommen.

Ein wesentliches Ziel der Stadterneuerungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet war eine Reduzierung des innerstädtischen Verkehrs. Dieses Ziel ist durch die bisherige Verkehrsführung, die zu einer Halbierung des Verkehrs in der Kirchstraße geführt hat, erreicht worden.

Ein konkretes Konzept zur Änderung der Verkehrsführung ist seitens der Verwaltung bisher nicht erarbeitet worden, da hierfür kein Beschluss der zuständigen Organe vorliegt.

Festzustellen ist aber, dass alle verkehrstechnisch möglichen und zulässigen Veränderungen der Verkehrsführung zu einer deutlichen Erhöhung der Verkehrsmenge führen werden. Der Zuwendungs-zweck wäre damit mit der Folge einer Rückzahlungsverpflichtung nicht mehr erreicht.

Da die Straßen "Blessenstätte" einschl. Kreuzungsbereich, "Kirchstraße" und Dalkestraße" erst in den Jahren 1999 bzw. 2003 fertig gestellt wurden, ergäbe sich unter Berücksichtigung der Zweckbindungsfrist eine fast vollständige Rückzahlungsverpflichtung der hierfür gewährten Zuwendungen. Darüber hinaus wären auch noch Auswirkungen auf darüber hinausgehende Bereiche des Sanierungsgebietes zu untersuchen, die ggf zu weiteren Rückzahlungsverpflichtungen führen könnten.

Ich hoffe, Ihre Anfrage vom 23.03.2004 hiermit ausreichend beantwortet zu haben und bitte um Ihr Verständnis, dass mir aufgrund der umfangreichen Fördermaßnahmen im Sanierungsgebiet Innenstadt und insbesondere ohne konkretes Konzept zur veränderten Regelung der Verkehrsführung, die grundsätzlich in der Entscheidungszuständigkeit der Stadt liegt, keine weitergehenden Aussagen, insbesondere zur Höhe des voraussichtlichen Rückzahlungsbetrages, möglich sind.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

(Berger)

Bezirksregierung Detmold, 32754 Detmold

Aktenzeichen: 35.34-02

Detmold, 14. Juni 2004