BÜRGERBEGEHREN zur Öffnung des Kreuzungsbereiches BLESSENSTÄTTE / KIRCHSTR. :

FREIE FAHRT IN ALLE RICHTUNGEN

Anfrage Bezirksregierung Detmold:

Guten Tag, Frau Pampel.

Vorab vielen Dank für Ihre Hilfe und die bisherigen Gespräche.

Den Sachverhalt beschreiben wir wie folgt:

Im Rahmen eines Bürgerbegehrens ist beabsichtigt, in der Stadt Gütersloh die Verkehrsführung des Kreuzungsbereiches Blessenstätte / Kirchstr./ Dalkestr. / Berliner Str. zu ändern, um die freie Fahrt in alle Richtungen zu gewährleisten.

Die nach Vorgabe des Bewilligungsbescheides vom 30.12.1997 durchgeführten Maßnahmen im Bereich der Kirchstr. und Blessenstätte würden weder zurückgebaut noch aufgehoben. Beibehalten werden u.a. das Tempolimit (30), die Querungshilfen sowie vorhandene Verkehrsinseln, so dass die durchgeführten punktuellen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen von einer geänderten Verkehrsführung nicht betroffen sind. Die durch die Umbauten erfolgte städtebauliche Aufwertung ist somit ebenfalls weiterhin gewährleistet und das Ziel der Förderungsmaßnahmen beibehalten.

Wie telefonisch besprochen, bitten wir Sie um Beantwortung / Stellungnahme folgender Frage:

Ist bei einer Änderung der jetzigen Verkehrsführung mit einer anteiligen Rückzahlung der Fördergelder zu rechnen? Falls ja, in welcher Höhe?

In diesem Zusammenhang bitten wir um Auskunft, ob ein Abschlussbericht zur sachgerechten Mitteleinsetzung vorliegt bzw. erstellt wurde.

Im voraus vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

nobby morkes

BfGT Bürger für Gütersloh e.V.

Gütersloh, 23. März 2004