MEDIENINFO MEDIENINFO MEDIENINFO MEDIENINFO 21.06.2006

Thema: BÜRGERBEGEHREN gegen den THEATERNEUBAU

Jetzt Mitbestimmen!
Bürgerbegehren zulässig
Theaterneubau: NEIN, danke!

Die Verwaltung erklärte in der heutigen Ratssitzung das laufende Bürgerbegehren gegen den Theater-neubau für unzulässig.

Primär bezieht sich die Begründung der Unzulässigkeit auf die Aussage, dass „gegenüber dem Neu-bau durch Umbau der Paul-Thöne-Halle ein weiteres Mal ca. 10 Mio. € einzusparen seien“. Die Ver-waltung bezieht sich dabei auf einen Vorentwurf des Bürgerbegehrens. In der Begründung, die auch allen Haushalten zugestellt wurde, erklären die Initiatoren jedoch, dass

„im Gegensatz zu einem Neubau, durch Umbau der Paul-Thöne-Halle weitere Millionen € einzusparen sind und die Folgekosten wesentlich niedriger gehalten werden können“.

Vor Beginn des Bürgerbegehrens sind Fragestellung und Begründung juristisch überprüft und die Zuläs-sigkeit bestätigt worden.

Auch beim Bürgerbegehren zur „Öffnung des Kreuzungsbereiches Blessenstätte“ vertrat die Verwaltung die Meinung der Unzulässigkeit. Das vorgelegte Gutachten konnte die Argumentation der Stadt Gütersloh widerlegen.

Da das Bürgerbegehren vor der heutigen Beschlussfassung gestartet wurde , unterliegt die Unterschriftensammlung keinen Fristen und wird fortgesetzt.

Die Bürger haben folglich weiterhin die Gelegenheit zum Mitbestimmen!

BfGT Bürger für Gütersloh e. V. 
Lindenstr. 16 - 33332 Gütersloh - Postfach 123 - 33242
Internet: www.bfgt.de / e-Mail: info@bfgt.de - Tel: 05241-222 772/Fax: 05241 - 15064

21. Juni 2006