MEDIENINFO MEDIENINFO MEDIENINFO MEDIENINFO 21.06.2006Thema: BÜRGERBEGEHREN gegen den THEATERNEUBAU Jetzt Mitbestimmen! Die Verwaltung erklärte in der heutigen Ratssitzung das laufende Bürgerbegehren gegen den Theater-neubau für unzulässig. Primär bezieht sich die Begründung der Unzulässigkeit auf die Aussage, dass „gegenüber dem Neu-bau durch Umbau der Paul-Thöne-Halle ein weiteres Mal ca. 10 Mio. € einzusparen seien“. Die Ver-waltung bezieht sich dabei auf einen Vorentwurf des Bürgerbegehrens. In der Begründung, die auch allen Haushalten zugestellt wurde, erklären die Initiatoren jedoch, dass „im Gegensatz zu einem Neubau, durch Umbau der Paul-Thöne-Halle weitere Millionen € einzusparen sind und die Folgekosten wesentlich niedriger gehalten werden können“. Vor Beginn des Bürgerbegehrens sind Fragestellung und Begründung juristisch überprüft und die Zuläs-sigkeit bestätigt worden. Auch beim Bürgerbegehren zur „Öffnung des Kreuzungsbereiches Blessenstätte“ vertrat die Verwaltung die Meinung der Unzulässigkeit. Das vorgelegte Gutachten konnte die Argumentation der Stadt Gütersloh widerlegen. Da das Bürgerbegehren vor der heutigen Beschlussfassung gestartet wurde , unterliegt die Unterschriftensammlung keinen Fristen und wird fortgesetzt. Die Bürger haben folglich weiterhin die Gelegenheit zum Mitbestimmen!BfGT Bürger für Gütersloh e. V. 21. Juni 2006 |