MEDIENINFO MEDIENINFO MEDIENINFO MEDIENINFO 08.02.2006

Thema: KLINIKUMSFUSION - INSOLVENZ ev. KRANKENHAUS RHEDA

Betr.: ERGEBNIS AKTENEINSICHT KLINIKUMSFUSION
         
VERWALTUNGSVORSTAND UNTERSAGT ANLAGE ZUM PROTOKOLL

Die folgende Erklärung gebe ich in meiner Funktion als Ratsherr im Rat der Stadt Gütersloh ab und beziehe mich dabei auf die von mir abgegebene Verpflichtungserklärung zu Beginn der Ratsperiode:

  • „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

Ebenfalls beziehe ich mich auf § 43 der Gemeindeordnung des Landes NRW in dem die Ratsmitglieder verpflichtet werden,

  • „… in ihrer Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung zu handeln …“

Mit der Wahl in den Rat der Stadt Gütersloh habe ich Verantwortung, Aufgaben sowie Rechte und Pflichten übernommen.

Sachverhalt:

Aufgrund der Erkenntnisse der vom Hauptausschuss der Stadt Gütersloh genehmigten Akteneinsicht* sowie der Aussagen und Stellungnahmen seitens der Herren Dr. Wigginghaus und Engelmeyer in den Sitzungen des Klinikumsausschuss zwischen dem 30.11.04 und dem 19. 07. 05 stellte die Rats-fraktion der BfGT der Verwaltung, speziell dem für die Verhandlungen mit der ev. Stiftung zuständigen 1. Beigeordneten, Herrn Dr. Wigginghaus, sowie den Geschäftsführer des Städtischen Klinikums, Herrn Engelmeyer, Fragen zum Ablauf der Gespräche und Verhandlungen. Die Beantwortung der Fragen wurde in der Ratssitzung abgelehnt. Erst am 13.12.2005 wurden die Fragen in der Sitzung des Klinikumsausschusses beantwortet.

Vergleicht man die Antworten von Herrn Dr. Wigginghaus mit den Erkenntnissen, Fakten, Dokumenten und dem Schriftverkehr aus der Akteneinsicht, ergeben sich zweifelsohne gravierende Widersprüche in den Aussagen des Dezernenten.

Auf Antrag der BfGT Ratsfraktion „gestattete“ die Bürgermeisterin im nichtöffentlichen Teil der Hauptausschusssitzung am 16.01.2006 eine „Aussprache“, in der ich mit einer Power-Point-Präsen-tation die Erkenntnisse der Akteneinsicht in Form von Gegenüberstellungen der Aussagen der Verwaltung im zuständigen Klinikumsausschuss (Zitate aus Niederschriften) sowie der vorhandenen Unterlagen darstellte.

Die SPD warf mir „eine falsche Darstellung“ vor, Herr Dr. Wigginghaus behauptete, dass ich „Fakten unterstelle, die nicht der Wahrheit entsprächen“.

Bereits in der Sitzung verwies ich darauf, dass die Präsentation der Niederschrift beigefügt werden soll. Aufgrund § 26 der Geschäftsordnung des Rates

  • „ist auf Wunsch eines Ratsmitgliedes der wesentliche Inhalt bestimmter Erklärungen aufzunehmen“

Am 26.01.2006 teilte das Büro des Rates und der Bürgermeisterin mit,

  • „…dass der Verwaltungsvorstand sich gegen den Versand der Präsentation als Anlage zum Protokoll ausgesprochen hat“

Die Bürgermeisterin wird von mir aufgefordert, die Erkenntnisse in vollem Umfang der Niederschrift beizulegen, so dass alle Mitglieder des Hauptausschusses und des Rates die Möglichkeit haben, die Aussagen zu prüfen und ihre Schlüsse daraus zu ziehen. Ebenfalls werde ich bei der Bürgermeisterin beantragen, die Erkenntnisse zu veröffentlichen.

Der 1. Beigeordnete, Herr Dr. Wigginghaus, wird aufgefordert, öffentlich Stellung zu nehmen und die widersprüchlichen Aussagen gegenüber der Öffentlichkeit zu erklären.

Die Entscheidung zum Zusammenschluss mit dem ev. Krankenhaus Rheda ist mehrheitlich vom Rat beschlossen worden. Meine Kritik und mein Unverständnis richtet sich nicht gegen die demo-kratische Entscheidung im Rat, sondern gegen die Informationspolitik der Verwaltung, in diesem Fall speziell des Verhandlungsführers, Herrn Dr. Wigginghaus.

Letztendlich entscheiden die Fraktionen im Rat und nicht Herr Dr. Wigginghaus. Wer Ent-scheidungen treffen soll und auch muss, hat das Recht, umfassend informiert zu werden. Wer Entscheidungen verlangt, hat die Pflicht, vorhandene Informationen und Wissen rechtzeitig an die Entscheidungsträger weiterzuleiten.

Wie sollen Ratsmitglieder zum Wohle der Stadt entscheiden, wenn die Verwaltung ihren Pflichten nicht nachkommt? Wie soll der Rat seine Aufgabe zur Kontrolle der Verwaltung erfüllen, wenn Entschei-dungswichtige Informationen verspätet oder gar nicht weitergeleitet werden.

Das „Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen“ regelt die Möglichkeiten zur Akteneinsicht. Über die wesentlichen Fakten der Fusion ist bereits öffentlich berichtet worden. Die Verhandlungen mit der ev. Stiftung Rheda sind abgeschlossen.

Aus meiner Sicht besteht somit keine Veranlassung, die Akten weiter unter Verschluss zu halten und den Bürgern wichtige Hintergrundinformationen zu verweigern.

Nobby Morkes

Ratsherr im Rat der Stadt Gütersloh

Anmerkungen zur Akteneinsicht:

  • Das Erstellen von Kopien oder Abschriften war nicht erlaubt.
  • 1. Einsichtnahme: 07.11. – 17 Ordner
  • 2. Einsichtnahme: 15.11. – 17 Ordner
  • 3. Einsichtnahme: 23.11. – 16 Ordner

Anmerkungr zur Medieninfo:

Der Inhalt der Erklärung spiegelt nicht unbedingt die Meinung der BfGT wieder.

BfGT Bürger für Gütersloh e. V. 
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