FNP 2020 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN

  • NEUAUFSTELLUNG

  • VERABSCHIEDUNG

 

PLANUNGSAUSSCHUSS 01.09.2005

Stadt Gütersloh - Die Bürgermeisterin

Fachbereich: 61 Stadtplanung - Erstellt durch: Herrn Schmidt - Datum: 17.08.2005

Beratungsgegenstand:

Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Gütersloh (FNP 2020) hier:

  1. Beschluss des überarbeiteten Vorentwurfs zum FNP 2020
  2. frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
  3. frühzeitige Beteiligung der Behörden,
  4. Beratung und Entscheidung über Eingabe der Bürgerinitiative gegen eine FNP
    Gewerbegebietsausweisung "Trendelheide", vertreten durch Herrn Martin Stork, Liegnitzer Str. 5, 33335 Gütersich, vom 23.06.2005

Beschlussvorschlag:

Das Verfahren der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Gütersloh (FNP 2020) wird gem. § 233 Absatz 1 Satz 2 BauGB nach den Bestimmungen des novellierten BauGB (zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2406.2004 (BGBl. S, 1359» weitergeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gern. § 4 Absatz 1 BauGB soll auf der Grundlage des überarbeiteten Vorentwurfs zum FNP 2020 durchgeführt werden.

Die gewerbliche Baufläche Trelndelheide soll entsprechend der Darstellung im überarbeiteten Vorentwurf zum FNP 2020 die Grundlage für das weitere Verfahren bilden. Somit wird der Eingabe der Bürger-initiative teilweise entsprochen.

Sachverhalt:

1. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans*

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Gütersloh stammt in seinen Grundzügen aus dem Jahr 1975. Er ist zwar.Mit der 19, Änderung überarbeitet worden, inzwischen sind aber mehr als .zwanzig weitere Änderungen durchgeführt worden bzw. sind im Verfahren. Die Koordinierungsund Steuerungsfunktion des Flächennutzungsplans für die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung des gesamten Gemeindegebiets soll dadurch gesichert und an die vorhersehbaren Bedürfnisse der Gemeinde angepasst werden. Der wirksame F(ächenr*iutzungsplan bleibt bis zum Abschluss des Neuaufstellungsverfahrens des FNP 2020 gültig.

In seiner Sitzung am 17.07.2003 hat der Planungsausschuss die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Gütersloh beschlossen. In der Sitzung des Planungsausschusses vom 09.09.2004 wurde der Aufstellungsbeschluss dahingehend ergänzt, dass im Rahmen der Neuaufstellung auch eine Darstellung von Vorrangflächen für Windenergieanlagen erfolgen soll, Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans baut auf den bereits erarbeiteten Grundlagen des Stadtentwicklungskonzeptes und des Gebietsentwicklungsplans auf. Mit der Bearbeitung sind die Büros BPVV Hamburg und Landschaft und Plan beauftragt worden.

1.1 Verfahren

Unmittelbar nach dem Aufstellungsbeschluss wurden die Vorgaben übergeordneter und sonstiger städtebaulicher Planungen ermittelt. Das gesamte Verfahren wird von einer interdisziplinär besetzten Arbeitsgemeinschaft begleitet, Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich aus Vertretern aller politischer Fraktionen, sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern, den beauftragten Büros und den betroffenen Fachbereichen zusammen. Die wichtigsten Termine in dieser Phase waren die erste Sitzung der AG FNP am 17.11.2003 und die verwaltungsinterne Auftaktveranstaltung zum Aufstellungsverfahren am 18.11.2003.

Im folgenden Verfahrensschrittwurden Themenkarten erarbeitet und abgestimmt (Wohnen und Siedlungsen'twicklung, Gewerbe und Arbeitsstätten, Soziale Infrastruktur, Verkehr, Grün- und Freiraum) sowie quantitative Bedarfsanalysen erstellt. Wichtige Meilensteine waren ein Informations- und Beteiligungsforum mit ausgewählten Trägern öffentlicher Belange am 10.02.2004 sowie die zweite Sitzung der AG FNP am 26.04,2004. Im Rahmen einer Bürgerinformation zum Flächennutzungspian wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, bereits während der Bestandsaufnahme und Aufbereitung der Planungsgrundlagen Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan abzugeben. Die Bürgerinformation fand am 24,06.2004 mit anschließender dreiwöchiger Ausstellung in der Stadtbibliothek statt. Dem Planungsausschuss wurde am 17.06.2004 und am 24.06.21504 ein Sachstandsbericht präsentiert,

Im nächsten Schritt wurde über mehrere Entwurfsstadien ein Vorentwurf des Flächennutzungsplans erarbeitet und zwischen den betroffenen Fachbereichen abgestimmt, u.a. am 13.12.2004 und am 31.01.2005. Der Verwaltungsvorstand befasste sich mit dem Vorentwurf am 14.02.2005 am 22.02.2005 und am 08.03.2005. Im Frühjahr 2005 lag schließlich ein erster Vorentwurf des FNP 2020 inkl. Begründung vor, der stadtverwaltungsintern abgestimmt war. Dieser Vorentwurf bildete die Diskussionsgrundlage für eine erste öffentliche Diskussion. Die dritte Sitzung der AG FNP fand am 05.04.2005 statt. Der Planungsausschuss beriet den Vorentwurf am 18.04.2005 und am 12,05.2005.

Aufgrund verschiedener Änderungswünsche wurde am 28.06. ein Workshop mit Mitgliedern der im Rat vertretenen Fraktionen abgehalten. Als Ergebnis des Workshops soll der entsprechend überarbeitete Vorentwurf am 01 09. im Planungsausschuss beraten und beschlossen werden, so dass unmittelbar anschließend die Phase der frühzeitigen Beteiligung begonnen werden kann, Im Vorfeld der Planungsausschusssitzung soll die vierte Sitzung der AG FNP am 22.08. 2005 stattfinden.

Direkt im Anschluss an den Beschluss über den Vorentwurf zum FNP 2020 und über die Einleitung
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange soll die Phase der umfassenden Öffentlichkeitsarbeit eingeleitet werden. Alle Bürgerinnen
und Bürger werden dazu ' aufgerufen, ihre Anregungen zur weiteren Entwicklung der Stadt dem
Fachbereich Stadtplanung mitzuteilen. Neben der Nutzung städtischer Medien (Amtsblatt, News-
ietter Stadtplanung Aktuell) ist eine Ausgabe des GT-Infos mit Schwerpunktseiten zum FNP 2020
für die Oktober-Ausgabe vorgesehen. Die örtlichen werden kontinuierlich über den aktuellen Ver-
fahrensstand informiert. Das gesamte weitere Verfahren wird von einem breiten Informationsange-
bot im Internet begleitet. Neben allgemeinen Informationen zum Flächennutzungsplan werden alle
relevanten Dokumente und Pläne zur Ansicht bzw. zum DownIoad angeboten und die Beteili-
gungsmögiichkeiten aufgezeigt. Hauswurfsendungen zum FNP 2020 und eine, Plakataktion sollen
die Bürger zu den Bürgerversammlungen in den Ortsteilen einladen, die mit einer begleitenden
Ausstellung durchgeführt werden. In ihnen sollen die für die jeweiligen Teile des Stadtgebiets rele-
vanten Entwicklungsziele und Flächendarstellungen erörtert werden. In einer abschließenden Bür-
gerversammlung wird Rückschau über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gehalten. Zeitgleich wird dem Planungsausschuss ein Sachstandbericht vorgelegt.

1.2 Umgang mit Anregungen zum FNP 2020

Bisher sind beim Fachbereich Stadtplanung ca. 50 Anregungen zur Neuaufsteilung des Flächennut-zungsplans eingereicht worden. Davon sind ca. die Hälfte am bzw, im Nachgang zur Bürgerinformations-veranstaltung am 24.06.2004 in der Stadtbibliothek entgegen genommen worden. Die andere Hälfte sind seit dieser Zeit eingegangene Wünsche insbesondere von Flächeneigentümern bezüglich der Umwand-lung landwirtschaftlicher Nutzflächen in Bauland, die als Anregungen im Rahmen der Neuaufstellung des FNP 2020 zu werten sind.

Die bisher eingegangenen und die im weiteren Verfahren eingehenden Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden gesammelt und in Form eines Abwägungsprotokolls dem Planungsausschuss zum Zeitpunkt des Beschlusses über den Entwurf des FNP 2020 und zur Offenlage vorgelegt. Zusammen mit den Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bilden sie die Grundlage für die Änderung des Vorentwurfs, aus denen der Entwurf zum FNP 2020 erstellt wird.

Eine gebündelte Diskussion aller Anregungen zu einem Zeitpunkt ist zweckmäßig, da mit unterschied-lichen bzw. sich widersprechenden Wünschen für bestimmte Bereiche zu rechnen ist und diese erst in der Gesamtschau sachgerecht abzuwägen sind. Der Zeitpunkt der Abgabe einer Stellungnahme zum FNP 2020 im Rahmen des Verfahrens darf dabei keinen Einfluss auf das Abwägungsergebnis haben. Um nicht einen gegenteiligen Eindruck aufkommen zu lassen, sollen die bereits vorliegenden Bürger-anregungen nicht vor dem, Abschluss der frühzeitigen Beteiligur~gsphase behandelt werden.

1 3 Rechtsgrundlage des FNP 2020

Das novellierte BauGB trat am 20.07.2004 in Kraft und damit nach dem Aufstellungsbeschluss zum FNP 2020. Für früher eingeleitete Bauleitplanverfahren gilt, dass sie nach dem alten Recht weitergeführt werden können, wenn sie bis zum 20.07.2006 abgeschlossen werden (§ 244 BauGB), Erfahrungen anderer Städte bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans zeigen, dass die in Anspruch genom-menen Zeiträume insbesondere der zu beteiligenden Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Bezirksregierung, die den Flächennutzungsplan genehmigen mu ss, nur schwer absehbar sind, Es kann daher nicht sicher davon ausgegangen werden, dass der FNP 2020 innerhalb der Überlei-tungsfrist wirksam wird.

Die wesentliche förmliche Änderung im Verfahren nach neuem Recht ist der Umweltbericht (§ 23 BauGB), auf den bei allen Verfahrensschritten Bezug genommen wird.

Spätestens zum Beschluss über die Offenlage muss bestimmt werden, ob der Bauleitplan nach neuem oder altem Recht erstellt wird. Ansonsten müssen ggf. Verfahrensschritte wiederholt werden, falls der Zeitraum der Überleitungsfrist nicht eingehalten werden kann. Im Zusammenhang mit der Erstellung des Vorentwurfs des FNP 2020 und der Begründung hierzu ist deutlich geworden, dass die wesentlichen Anforderungen an den Umweltbericht nach dem neuen BauGB bereits jetzt erfüllt werden können. Dies ist auf die gute Grundlagenerarbeitung zurück zu führen, auf die sich der FNP 2020 stützt. Die Erstellung eines Umweltberichts für den Entwurf des FNP 2020 zum Zeitpunkt der Offenlage bringt also keinen wesentlichen Mehraufwand mit sich. Darüber hinaus wird mit dem Ergänzungsbeschluss zum Flächennutzungsplanvom 09.09.2004 (Darstellung von Vorrangflächen für Windenergieanlagen) die Zurückstellung von Baugesuchen in Anspruch genommen, was nur nach dem neuen BauGB möglich ist.

Aus diesen Gründen ist es angebracht, das Verfahren zum FNP 2020 nach den.Bestimmungen des neuen BauGB gern. § 233 weiterzuführen, Diese Regelung soll zum anstehenden Beschluss über den Vorentwurf und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffe ntlichkeit~und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange in Anspruch genommen werden. Der Abschluss des Flächennutzungsplanver-fahrens zum Sommer 2006 wird nach wie vor als realistisch eingeschätzt und wird auch als Ziel aufrecht erhalten.

2. Anregungen und Beschwerden zur gewerblichen Baufläche Trendelheide

Die Bürgerinitiative gegen eine FNP-Gewerbegebietsausweisung "Trendelheide", vertreten durch Herrn Martin Stork, Liegnitzer Str, 5, 33335 Gütersloh, beantragt mit Eingabe,vom 23.06.2005, auf die im Vorentwurf des Flächennutzungsplanes 2020 ausgewiesene Gewerbefläche zu verzichten und die bisherigen Festsetzungen des Flächennutzungsplanes beizubehalten. Das Anliegen wird von rd., 170 Unterzeichnern unterstützt,

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 04.07.2005 die Entscheidung über die Eingabe als Anregung und Beschwerde gem. § 24 GO NW an den Planungsausschuss überwiesen. Der Einwender ist darüber informiert worden, dass seine Eingabe als Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Planungsausschusses beraten wird. Da über die Verortung neuer gewerblicher Bauflächen im Bereich Trendelheide nicht losgelöst von der Diskussion zum FNP 2020 entschieden werden kann, wird der Einwohnerantrag unter diesem Tagesordnungspunkt behandelt

Im Einzelnen wird gegen die bisher im Vorentwurf des FNP 2020 dargestellte gewerbliche Baufläche Trendelheide angeführt, dass eine einseitige Konzentration von Gewerbeflächen im Norden der Stadt nicht mehr verantwortbar sei und die bisherige Trennlinie der Bahnstrecke nicht überschritten werden sollte. Bestehende Wohnquartiere würden zunehr-nend von Gewerbegebieten umschlossen. Darüber hinaus sei die Erschließung über die Nordhorner Straße, die Osnabrücker Landstraße und die Hüls-brockstaaße aufgrund der bereits vorhandenen Belastung nicht zu verantworten. Der Bereich Trendel-heide sei im Biotopverbundplan der Stadt Gütersloh aufgeführt und habe als Freifläche eine hohe Bedeutung für das Stadtklima und die Naherholung. Um eine weitere Freiflächeninanspruchnahme zu minimieren, sollten die Flächen Pfleiderer an der Holzstraße/ Langer Weg auch weiterhin als gewerb-liche Baufläche dargestellt werden.

Zum Bereich Trendelheide gibt es zwei weitere Anregungen, die sich gegen die Darstellung einer gewerblichen Baufläche aussprechen.

Es handelt sich um eine Eingabe von Frau Heike Schlüter, Thymianstraße 14, 33335 Gütersloh, der sich.rund 15 Unterzeichner angeschlossen haben, Gegen eine gewerbliche Baufläche wird angeführt, dass Familien im Bereich Trendelheide angesiedelt worden seien, um am ehemaligen Wohnort Gewerbegebiete zu errichten. Ein zusätzlicher gewerblicher Standort solle den Sozialräumen Miele und Avenwedde, die bereits in umfangreichen Maße gewerbliche Bauflächen in direkter Nachbarschaft zu Wohngebieten aufweisen, nicht zugemutet werden. Auf die Funktionen des Bereiches Trendelheide für die Naherholung, den Biotopverbund und das Stadtklima wird hingewiesen.

Im Rahmen der Realisierung des gewerblichen Standortes an der Osnabrücker Landstraße sei die Freihaltung dieses Bereiches zugesichert worden. Besonders die verkehrliche Anbindung über die Nordhorner Straße, die Hülsbrockstraße und die Osnabrücker Landstraße und die damit verbundene Beeinträchtigung der Wohnbereiche wird als problematisch angesehen.

Darüber hinaus wenden sich.Friedhelm und Ingrid Heitland sowie Sascha und Sven Heitland, Ulmenweg 59, 33335 Gütersloh, gegen die Überplanung durch eine gewerbliche Baufläche. Auf der Hofstelle der Familie Heitland seien in den letzten Jahren umfangreiche Investitionen getätigt worden im Vertrauen darauf, dass das umliegende Gebiet als Grüngürtel erhalten bleibe. Zudem wird darauf verwiesen, dass der Bezug der Gebäude im Rahmen eines Tausches zustande gekommen sei, um am ehemaligen Wohnort der Realisierung eines Gewerbegebietes nicht entgegen zu stehen. Auch wird die auf die ökologische Bedeutung des Gebietes verwiesen.

Zu den vorgebrachten Argumenten ist grundsätzlich zu sagen, dass die Stadt Gütersloh bei der Neuauf-stellung des Flächennutzungsplanes dafür Sorge zu tragen hat, dass der zukünftige Bedarf an gewerb-lichen Bauflächen gedeckt werden kann (vgl. Kapitel 4.2.3 "Abschätzung des Gewerbeflächenbedarfes" der Begründung). Die bereits gewerblich genutzten Flächen (darunter auch die im Bereich Holzstraße/ Langer Weg) sind bei dieser Betrachtung als gewerbliche Bauflächen in die Bilanz eingestellt worden, Im Stadtgebiet von Gütersloh sind kei-ne großflächigen Standorte vorhanden, die sich konfliktfrei für eine gewerbliche Nutzung herrichten lassen. Vor dem Hintergrund des zu erwartenden Bedarfes sind für die neuen gewerbÜchen Bauflächen im FNP 2020 die Standorte auszu-wählen, die aus städtebaulicher Sicht die größte Eignung bei gleichzeitiger Minimierung potenzieller Konfliktbereiche aufweisen (vgl. Kapitel 4.2.4 "Ermittlung und Darstellung neuer Gewerbeflächen` der Begründung), Zu diesen Stand-orten zählt auch der Bereich Trendelheide

Die gewerbliche Baufläche Trendelheide ist im vorliegenden überarbeiteten Vorentwurf in ihrer Ausdeh-nung gegenüber dem Vorentwurf vom Frühjahr zurückgenommen worden. Im südlichen Bereich wird die Schlangenbachniederung in einem breiten Streifen freigehalten und der Abstand zu den Wohngebieten an der Nordhorner und der Hülsbrockstraße vergrößert, Zusammen mit den freigehaltenen Flächen im Osten, zum Gewerbegebiet an der Osnabrücker Landstraße hin, ergibt sich eine Zäsur in diesem Bereich, die sensible Gebiete der Biotopverbundplanung, bereits festgesetzte Ausgleichsflächen, ein Bodendenkmai (Landwehr) sowie landwirtschaftliche Nutzflächen von einer gewerblichen Nutzung freihält (vgl. Kapitel 4.3.1 "Grün- und"Freiflächenstruktur", Textblöck.e"Grünspange Nordost" und "Grüner Ring" sowie Plan 2 "Freiflächensystem: Stadtteilparkund Grünspangenkonzept" der Begründung). Somit ist der ökologischen und landschaftlichen Bedeutung dieses Bereiches weitgehend entsprochen worden, Die Erschließung der gewerblichen Baufläche soll über die Ernst-Abbe-Straße (Unterführung unter der Bahnlinie) erfolgen (vgl. Kapitel 5.2.2"Gewerbliche Bauflächen", Textblock"Trendelheide"), so dass eine zusätzliche Belastung der umliegenden Wohngebiete nicht zu befürchten ist. Durch die Darstellung einer gewerblichen Baufläche im Flächennutzungsplan werden die aktuellen Nutzungen im Bereich Trendelheide nicht eingeschränkt, Konkrete Festsetzungen, insbesondere auch zur Integration der vorhandenen Gebäude, sind einem späteren Bebauungspianverfahren vorbehalten.

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