Stadt Gütersloh - Die Bürgermeisterin Fachbereich: 61 Stadtplanung - Erstellt durch: Herrn Schmidt - Datum: 31.03.2005/lu Beratungsgegenstand: Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Gütersloh (FNP 2020) hier:
Beschlussvorschlag: Das Verfahren der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Gütersloh (FNP 2020) wird gern. § 233 Absatz 1 Satz 2 BauGB nach den Bestimmungen des novellierten BauGB (zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. S. 1359» weitergeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gern. § 3 Absatz 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gern. § 4 Absatz 1 BauGB soll auf der Grundlage des Vorentwurfs zum FNP 2020 durchgeführt werden Sachverhalt: 1. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Gütersloh stammt in seinen Grundzügen aus dem Jahr 1975. Er ist zwar mit der 19. Änderung überarbeitet worden, inzwischen sind aber mehr als zwanzig weitere Änderungen durchgeführt worden bzw, sind im Verfahren. Die Koordinierungs- und Steuerungs-funktion des Flächennutzungsplans für die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung des gesamten Gemeindegebiets soll dadurch gesichert und an die vorhersehbaren Bedürfnisse der Gemeinde angepasst werden. In seiner Sitzung am 17.07.2003 hat der Planungsausschuss die Neuaufstellung des Flächennutzungs-plans der Stadt Gütersloh beschlossen. In der Sitzung des Planungsausschusses vom 09.09.2004 wurde der Aufstellungsbeschluss dahingehend ergänzt, dass im Rahmen der Neuaufstellung auch eine Darstellung von Vorrangflächen für Windenergieanlagen erfolgen soll. Die Neuaufstellung des Flächen-nutzungsplans baut auf den bereits erarbeiteten Grundlagen des Stadtentwicklungskonzeptes und des Gebietsentwicklungsplans auf. Mit der Bearbeitung sind die Büros BPW Hamburg und Landschaft und Plan beauftragt worden. 2. Bisherige Verfahrensschritte Unmittelbar nach dem Aufstellungsbeschluss wurden die Vorgaben übergeordneter und sonstiger städtebaulicher Planungen ermittelt. Das gesamte Verfahren wird von einer interdisziplinär besetzten Arbeitsgemeinschaft begleitet. Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich aus Vertretern aller politischer Fraktionen, sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern, den beauftragten Büros und den betroffenen Fachbereichen zusammen. Die wichtigsten Termine in dieser Phase waren die erste Sitzung der AG FNP am 17.11.2003 und die verwaltungsinterne Auftaktveranstaltung zum Aufstellungsverfahren am 18.11.2003. Im folgenden Verfahrensschritt wurden Themenkarten erarbeitet und abgestimmt (Wohnen und Siedlungsentwicklung, Gewerbe und Arbeitsstätten, Soziale Infrastruktur, Verkehr, Grün- und Freiraum) sowie quantitative Bedarfsanalysen erstellt. Wichtige Meilensteine waren ein Informationsund Beteiligungsforum mit ausgewählten Trägern öffentlicher Belange am 10.02.2004 sowie die zweite Sitzung der AG FNP am 26.04.2004. Im Rahmen einer Bürgerinformation zum Flächennutzungsplan wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, bereits während der Bestandsaufnahme und Aufbereitung der Planungsgrundlagen Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan abzugeben. Die Bürgerinformation fand am 24.06.2004 mit anschließender dreiwöchiger Ausstellung in der Stadtbibliothek statt. Dem Planungsausschuss wurde am 17.06.2004 und am 24.06.2004 ein Sachstandsbericht präsentiert. Im nächsten Schritt wurde über mehrere Entwurfsstadien ein Vorentwurf des Flächennutzungsplans erarbeitet und zwischen den betroffenen Fachbereichen abgestimmt, u.a. am 13.12.2004 und am 31.01.2005. Der Verwaltungsvorstand befasste sich mit dem Vorentwurf am 14.02.2005, am 22,02.2005 und am 08.03.2005. 3. Vorentwurf zum FNP 2020 Zum jetzigen Zeitpunkt liegt ein Vorentwurf des FNP 2020 inkl. Begründung vor, der die bisher erarbeiteten Grundlagen berücksichtigt und stadtverwaltungsintern abgestimmt ist. Dieser Vorentwurf soll die Diskussionsgrundlage für die Politik und mit ggf. einzuarbeitenden Änderungen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange darstellen. Die dritte Sitzung der AG FNP findet am 05.04.2005 statt. Der Planungsausschuss diskutiert den Vorentwurf am 18.04.2005 und am 12.05.2005. Am 12.05.2005 möge der Planungsausschuss den Vorentwurf des Flächennutzungsplans beschließen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange einleiten. 4. Wesentliche Inhalte des FNP 2020 Mit dem FNP 2020 soll eine "Entfeinerung" der Darstellungen erreicht werden, um auf der einen Seite den grundsätzlichen Zielen der Flächennutzungsplanung (Darstellung der Art der Bodennutzung in den Grundzügen) gerecht zu werden und auf der anderen Seite eine bessere Lesbarkeit des Plans zu gewährleisten. Beispiele hierfür sind z.B. die nicht übernommene Unterscheidung zwischen gewerb-lichen Bauflächen und solchen mit Nutzungsgliederung oder die wegfallenden Darstellungen der Senioreneinrichtungen. Derngegenüber erfolgt die Darstellung von Grünflächen im FNP 2020 detaillierter als bisher (Darstellung von festgesetzten Ausgleichsflächen als Grünflächen sowie eindeutige Zweckbestimmungen). Die wichtigsten inhaltlichen Änderungen im Vorentwurf des FNP 2020 im Vergleich zum wirksamen Flächennutzungsplan sind die neu dargestellten Wohnbauflächen (neben der Stadterweiterung West kleinere Flächen in den Ortsteilen) und die Rücknahme von Wohnbauflächen in Avenwedde-Mitte. Die größeren neu dargestellten gewerblichen Bauflächen befinden sich in Spexard (Lupinenweg, Am Hüttenbrink) sowie im Sozialraum Miele (Trendelheide). Geplante Verkehrstraßen im FNP 2020 sind die Querspange West und die Ortsumgehung Friedrichsdorf. Darüber hinaus werden insgesamt fünf Vorrangflächen für Windenergieanlagen dargestellt. 5. Rechtsgrundlage des FNP 2020 Das novellierte BauGB trat am 20.07.2004 in Kraft und damit nach dem Aufstellungsbeschluss zum FNP 2020. Für früher eingeleitete Bauleitplanverfahren gilt, dass sie nach dem alten Recht weitergeführt werden können, wenn sie bis zum 20.07.2006 abgeschlossen werden (§ 244 BauGB). Eriahrungen anderer Städte bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans zeigen, dass die in Anspruch genommenen Zeiträume insbesondere der zu beteiligenden Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Bezirksregierung, die den Flächennutzungsplan genehmigen muss, nur schwer absehbar sind. Es kann daher nicht sicher davon ausgegangen werden, dass der FNP 2020 innerhalb der Oberleitungsfrist wirksam wird. Die wesentliche förmliche Änderung im Verfahren nach neuem Recht ist der Umweltbericht (§ 2a BauGB), auf den bei allen Verfahrensschritten Bezug genommen wird. Spätestens zum Beschluss über die Offenlage muss bestimmt werden, ob der Bauleitplan nach neuem oder altem Recht erstellt wird. Ansonsten müssen ggf. Verfahrensschritte wiederholt werden, falls der Zeitraum der Überleitungs-frist nicht eingehalten werden kann. Im Zusammenhang mit der Erstellung des Vorentwurfs des FNP 2020 und der Begründung hierzu ist deutlich geworden, dass die wesentlichen Anforderungen an den Umweltbericht nach dem neuen BauGB bereits jetzt erfüllt werden können. Dies ist auf die gute Grundlagenerarbeitung zurück zu führen, auf die sich der FNP 2020 stützt. Die Erstellung eines Umweltberichts für den Entwurf des FNP 2020 zum Zeitpunkt der Offenlage bringt also keinen wesentlichen Mehraufwand mit sich. Darüber hinaus wird mit dem Ergänzungsbeschluss zum Flächennutzungsplan vom 09.09.2004 (Darstellung von Vorrangflächen für Windenergieanlagen) die Zurückstellung von Baugesuchen in Anspruch genommen, was nur nach dem neuen BauGB möglich ist. Aus diesen Gründen ist es angebracht, das Verfahren zum FNP 2020 nach den Bestimmungen des neuen BauGB gern. § 233 weiterzuführen. Diese Regelung soll zum anstehenden Beschluss über den Vorentwurf und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange in Anspruch genommen werden. Der Abschluss des Flächennutzungsplan-verfahrens zum Sommer 2006 wird nach wie vor als realistisch eingeschätzt und wird auch als Ziel aufrecht erhalten. 6. Weiteres Verfahren Direkt im Anschluss an den Beschluss über den Vorentwurf zum FNP 2020 und über die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange soll die Phase der umfassenden Öffentlichkeitsarbeit eingeleitet werden. Neben der Nutzung städtischer Medien (Bekanntmachungen im Amtsblatt, NewsIetter Stadtplanung Aktuell) ist eine Ausgabe des GT-Infos mit Schwerpunktseiten zum Vorentwurf des FNP 2020 für die JuniAusgabe vorgesehen. Die örtlichen Medien (insbesondere Lokalzeitungen und Lokalfunk) werden kontinuierlich über den aktuellen Verfahrensstand informiert. Zusätzlich ist die Durchführung einer Telefonaktion angedacht. Das gesamte weitere Verfahren wird darüber hinaus von einem breiten Informationsangebot im Internet begleitet. Neben allgemeinen Informationen zum Flächennutzungsplan werden alle relevanten Dokumente und Pläne zur Ansicht bzw. zum DownIoad angeboten und die Beteiligungsmöglichkeiten aufgezeigt. Vor den Sommerferien (Ende Juni/ Anfang Juli) soll eine gesamtstädtisch ausgerichtete Bürgerversammlung stattfinden, in der die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, der Umgang mit möglichen Planungsalternativen und die im Rahmen der Umweltprüfung erfassten voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen dargelegt und diskutiert werden sollen. Hauswurfsendungen zum FNP 2020 und eine Plakataktion sollen die Bürger zu den Bürgerversammlungen in den Ortsteilen einladen, die nach den Sommerferien (Ende August/ September) mit einer begleitenden Ausstellung durchgeführt werden. In ihnen sollen die für die jeweiligen Teile des Stadtgebiets relevanten Entwicklungsziele und Flächendarstellungen erörtert werden. In einer abschließenden Bürgerversammlung wird Rückschau über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gehalten. Zeitgleich wird dem Planungsausschuss ein Sachstandbericht vorgelegt. 7. Umgang mit Anregungen zum FNP 2020 Bis zur Erstellung des Vorentwurfs sind beim Fachbereich Stadtplanung ca. 50 Anregungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans eingereicht worden. Davon sind ca. die Hälfte am bzw. im Nachgarfg zur Bürgerinformationsveranstaltung am 24.06.2004 in der Stadtbibliothek entgegen genommen worden. Die andere Hälfte sind seit dieser Zeit eingegangene Wünsche insbesondere von Flächeneigentümern bezüglich der Umwandlung landwirtschaftlicher Nutzfläche in Bauland.. die als Anregungen im Rahmen der Neuaufstellung des FNP 2020 zu werten sind. Die bisher eingegangenen und die im weiteren Verfahren eingehenden Anregungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden gesammelt und in Form eines Abwägungsprotokolls dem Planungsausschuss zum Zeitpunkt des Beschlusses über den Entwurf des FNP 2020 und zur Offenlage vorgelegt. Zusammen mit den Anregungen und Bedenken aus der ebenfalls 2005 durchzuführenden Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bilden sie die Grundlage für die Änderung des Vorentwurfs, aus denen der Entwurf zum FNP 2020 erstellt wird. Eine gebündelte Diskussion aller Anregungen zu einem Zeitpunkt ist zweckmäßig, da mit unterschiedlichen bzw. sich widersprechenden Wünschen für bestimmte Bereiche zu rechnen ist und diese in der Gesamtschau besser abzuwägen sind. |