FNP 2020 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN

BÜRGERINITIATIVEN GEGEN FNP AUSWEISUNG TRENDELHEIDE

 
  • Kontaktadresse:
    Ernst - Abbe-Str. 81 - 33334 Gütersloh

An dieser Stelle veröffentlichen wir die Eingaben und Begründungen von Initiativen und Einzelpersonen, sofern sie als öffentlicher Brief der BfGT übermittelt wurden.

Rüdiger Maas im Auftrag der Grundbesitzer des geplanten Gewerbegebietes „Trendelheide"

an

Bürgermeisterin der Stadt Gütersloh Frau Maria Unger Berliner Str. 70 33330 Gütersloh

Betr.: Änderung des FNP 2020 im Bezug auf die Flächen der Trendelheide in Gütersloh

Sehr geehrte Frau Unger,

die Stadt Gütersloh möchte in dem oben genannten FNP 19 ha der Flächen im Bereich der Trendel- heide als Gewerbeflächen ausweisen.

Diese Flächen sind im bestehenden FNP als „Flächen mit besonderer Klimafünktion und als Naher-holungsgebiet" für die Stadt Gütersloh ausgewiesen und stehen darüberhinaus im Biotopverbund der Stadt.

Wir, die Grundbesitzer dieser Flächen, sind der Meinung, dass einige Gründe gegen eben diese Nutzungsänderung sprechen:

1. Eine weitere einseitige Ausweisung von Gewerbeflächen im Norden der Stadt ist nicht mehr verant-wortbar. Die bisherige Trennlinie „Bundesbahnstrecke" darf in diesem Stadtgebiet keinesfalls über-schritten werden.

2. Bestehende Wohngebiete (z.B. „Stiller Friede", „Avenwedde-West", „Hülsbrockstrasse" und „Reinke-bachsiedlung") werden mehr und mehr in planerisch unzulässiger Weise von Gewerbegebieten um-schlossen ;

3. Die „Trendelheide" steht als schützenswertes Gebiet im Biotopverbund der Stadt Gütersloh. Sie hat als bisherige grüne Freifläche zudem einen hohen Stellenwert für das Stadtklima und die Naherholung im Sozialraum Miele und im Wohngebiet Reinkebachsiedlung.

4. Die Erschließung über die Unterführung Ernst-Abbe-Straße ist sehr kostenintensiv und steht in keinem Verhältnis zur Größe der zu erschließenden Flächen. Die bestehende Unterführung der viergleisigen Bahnlinie Hannover - Dortmund hat eine Durchfahrtshöhe von 3,6 m und eine Breite von 5,97 m. Diese Unterführung müsste bei laufendem Bahnbetrieb auf eine für LKW s nutzbare Größe gebracht werden.

5. Durch eine teilweise Bebauung der Flächen würden die betrieblichen Abläufe „nicht verkaufsbereiter landwirtschaftlicher Betriebe" in einer unzumutbaren Weise gestört oder gar unmöglich gemacht.

6. Von einer Vielzahl der Bewohner des Gütersloher Nordens werden diese Flächen zu Naherholungs-zwecken genutzt, da sie innerhalb kürzester Zeit zu Fuß zu erreichen sind. Würden diese Flächen bebaut, wäre für die betroffenen Bürger ein Erreichen von Naherholungsgebieten ohne den Einsatz von Fahrzeugen nicht mehr möglich.

7. Laut eines Richtwertes des Deutschen Städteweites stehen jedem Bürger ca. 20-25 m2 öffentliches Grün zur Verfügung. Dazu gehören:

- Öffentliche Grün- und Parkanlagen
- Friedhöfe
- Kinderspielplätze
- Kleingärten

Derzeit kann die Stadt im Norden von Gütersloh nur ca. 10m2 pro Person vorweisen. Die Flächen der Trendelheide fallen zwar nicht in diese Kategorie, sind aber im bisherigen FNP als Naherholungsgebiet ausgewiesen und werden von den Bürgern ausgiebig dazu genutzt. Eine Umwandlung dieser Flächen in Gewerbeflächen ist dem Bürger daher nicht zuzumuten.

8. Nordlich der Bahnlinie wurden 1988 landwirtschaftliche Flächen in Industrieflächen Umgewandelt. Die betroffenen Bürger wurden in den Bereich der Trendelheide umgesiedelt oder bekamen dort, im Tausch, landwirtschaftliche Flächen von der Stadt Gütersloh. Hierbei wurde von der Stadt, mit Hinweis auf die besondere „Klimafunktion für die Stadt" zugesagt, dass diese Flächen nicht in Gewerbe- bzw. Industrie-flächen umgewandelt werden.

Herr Paschke, 1988 Unterzeichner für die Stadt Gütersloh bei dem Grundstückstauschvertrag mit der Farn. Heitland und Unterzeichner beim Tausch der landwirtschaftlichen Flächen der Farn. Maas und der Farn. Bischoff, hat diese Zusage von 1988 „das Gebiet Trendelheide bleibt Grüngürtel von Gütersloh" im Rahmen einer Sitzung des Planungsausschußes im Jahr 2005 wiederholt.

Aufgrund dieser Zusagen der Stadt Gütersloh haben die betroffenen Menschen Anspruch auf einen „Vertrauensschutz" für ihre Lebensplanungen und Investitionen.

9. Im Juni 2004 hat Familie Heitland einen Bauantrag auf Nutzungsänderung der Scheune zu Wohn-zwecken gestellt. Im Dezember 2004 wurde eine Baugenehmigung erteilt. Warum hierbei kein Hinweis auf eine anstehende Umwandlung der Flächen in Gewerbeflächen gegeben wurde, bleibt den Betroffenen bis heute verschlossen und rätselhaft. Diese Information kam im April 2005 erst durch die Presse.

Darüberhinaus sind wir ( die Besitzer der Flächen ) nicht bereit unsere Flächen zu veräußern.

 
Hermann Bischoff, Ernst-Abbe-Str. 89 ca. 6,67 ha der betroffenen Fläche
Annegret Bischoff, Ernst-Abbe-Str. 93 ca. 0,2 ha der betroffenen Fläche
Familie Wiedey, Im Großen Busch 25 ca. 2,5 ha der betroffenen Fläche
Familie Heitland, Ulmenweg 59 ca. 1,67 ha der betroffenen Fläche
Hermann Maas, Ernst-Abbe-Str. 81 ca. 5,35 ha der betroffenen Fläche


Aufgrund der oben genannten Gründe ist eine Umwandlung der landwirtschaftlichen Flächen in Gewerbe flächen unzumutbar. Wir fordern Sie deshalb auf, die Ausweisung des Gebietes der Trendelheide nicht in den Gebietsentwicklungsplan aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüssen

Rüdiger Maas

Gütersloh, 09.12.2005

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Einzelheiten und weitere Informationen auf unserer Sonderseite

Für den Inhalt des offenen Briefes / der Erklärung übernimmt der Verein BfGT Bürger für Gütersloh e. V. weder Verantwortung noch Haftung. Der Inhalt muss nicht unbedingt mit der Meinung der BfGT zu diesem Thema übereinstimmen.