An dieser Stelle veröffentlichen wir die Eingaben und Begründungen von Initiativen und Einzelpersonen, sofern sie als öffentlicher Brief der BfGT übermittelt wurden. An die Bürgermeisterin der Stadt Gütersloh Frau Maria Unger - Berliner Str. 70 - 33330 Gütersloh Sehr geehrte Frau Bürgenneisterin Unger, wir Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gütersloh bitten die zuständigen Gremien der Stadt Gütersloh (Stadtrat, Planungsaussehuss/Workshop des Planungsausschusses zum Vorentwurf des FNP 2020) auf der Grundlage einer Bürgereingabe gemäß § 24 GO NW folgenden Beschluss zu fassen:
Dieser Beschluss wird wie folgt begründet: -Eine weitere einseitige Massierung von Gewerbeflächen im Norden der Stadt ist nicht mehr verantwort-bar! Die bisherige Trennlinie "Bundesbahnstrecke" (als bisher planerisch qualifizierte völlig unstrittige Zäsur für Gewerbegebiete) darf jetzt in diesem Stadtquartier keinesfalls überschritten werden! Bestehende Wohnquartiere (wie z.B. "Stiller Friede", Avenwedde-West, Hülsbrockstrasse, Reinkebach-siedlung) werden zunehmend in planerisch unzulässiger Weise von Gewerbegebieten umschlossen! Die Erschließung eines Gewerbegebietes"Trendelheide" ist über die Nordhorner Strasse, Osnabrücker Landstrasse und Hülsbrockstrasse wegen der bereits vorhandenen Verkehrsbelastung und nicht leistungsfähiger Verkehrsanlagen keinesfalls verantwortbar! Die Gütersloher"Trendelheide" steht als schützenswertes Gebiet im Biotopverbundplan der Stadt Die Stadt möge die zukünftig freiwerdenden Flächen Pfleiderer an der Holzstrasse/Langer Weg auch weiterhin als Gewerbegebiet ausweisen, um weitere Freiflächeninanspruchnahme zu minimieren! Wir Bürgerinnen und Bürger bitten um entsprechende Beschlussfassung unserer verantwortungsvoll handelnden Politiker in der Stadt Gütersloh! Auf die beigefügten Unterschriftenlisten wird verwiesen! Mit freundlichen Grüßen Ihre Bürgerinitiative Gütersloh, 23.06.2005 Einzelheiten und weitere Informationen auf unserer Sonderseite Für den Inhalt des offenen Briefes / der Erklärung übernimmt der Verein BfGT Bürger für Gütersloh e. V. weder Verantwortung noch Haftung. Der Inhalt muss nicht unbedingt mit der Meinung der BfGT zu diesem Thema übereinstimmen. |