FNP 2020 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN

BÜRGERINITIATIVEN GEGEN FNP AUSWEISUNG TRENDELHEIDE

  Kontaktadresse:
Fam Heitland - Ulmenweg 59 -33335 Gütersloh

An dieser Stelle veröffentlichen wir die Eingaben und Begründungen von Initiativen und Einzelpersonen, sofern sie als öffentlicher Brief der BfGT übermittelt wurden.

Warum wir nicht noch einmal verkaufen und auch keiner Eingliederung ins Gewerbegebiet zustimmen werden:

Anfang 1986 kam ein Mitarbeiter vom Bauamt der Stadt Gütersloh auf uns zu, um über den Verkauf des Hauses Büscherheide 40 an die Stadt Gütersloh zu verhandeln. (1 1/2 Jahre zuvor wurde das Haus renoviert, in dem wir das Treppenhaus so umgebaut hatten, dass ein abgeschlossene obere Etage entstand.) Da wir gerne in dieser Wohngegend bleiben wollten, kam es in weiteren Verhandlungsge-sprächen mit Herrn Paschke (Stadt Gütersloh) zu dem Angebot, das Grundstück Büscherheide 40 mit dem zu der Zeit im Besitz der Stadt Gütersloh befindlichen Grundstück Hof Helling, damals Emst-Abbe-Str. 59 jetzt Ulmenweg 59, zu tauschen.

Wir bekamen die Zusage, dass das Gebiet Trendelheide als "grüner Gürtel" erhalten bleibt.

Am 07.03.1988 wurde der Tauschvertrag unterschrieben. Da der Hof Helfing ca. 2 Jahre unbewohnt war, wurde eine Renovierung von Grund auf notwendig. Im Erdgeschoß mussten neue Fenster eingesetzt werden (die Holzfenster waren teilweise mit Silikon abgedichtet und somit nicht mehr zu öffinen), in ca. 1 m Höhe an der Außenwand im Wohnzimmer befand sich eine Schimmelschicht, neue Wasserrohre mußten verlegt werden, die Elektrik war defekt, eine Wasserauf-bereitungsanlage musste eingebaut werden (eisenhaltiges Wasser), die Heizungsanlage sowie sämtliche sanitären Anlagen mußten erneuert werden um das Haus wieder bewohnbar zu machen. Insgesamt haben wir ca. 100.000,00 DM investiert, zusätzlich noch die Eigenleistungen.

Im Jahre 1990 erhielten wir eine Aufforderung vom Finanzamt, Steuern in Höhe von 59.220,00 DM zu zahlen. Wir legten gegen diesen Steuerbescheid Einpruch durch unseren Steuerberater ein, mit der Begründung, dass eine Aufgabe der Landwirtschaft von Frau Frieda Heitland und Herrn Werner Bischoff ( Pächter der Ländereien an der Büscherheide - persönlich - beim Finanzamt bekanntgegeben wurde. Ein Finanzbeamter hatte das schriftlich festgehalten und beide haben es vor Ort unterschrieben. Nach 10 Jahren wurde die Sache endgültig vor dem Oberfinanzgericht in München abgewiesen, da in diesem Schreiben nicht die Aufgabe der Landwirtschaft erklärt wurde. Aufgrund der 10 jährigen Verhandlungs-dauer entstanden uns nochmals Zinsen in Höhe von 24.661,00 DM.

In den Jahren 2001 und 2002 haben wir Haus und Grundstück am Umenweg 59 renoviert. Es wurde unter anderem ein Vordach gebaut, der Hof gepflastert, der Torbogen Zwischen Wohnzimmer und Eßzimmer entfernt und durch einen Träger stabilisiert, die Holzfußböden im Wohnzimmer, Eßzimmer und Flur durch Fliesen ersetzt, im Obergeschoß neue Fenster, sowie 2 neue Haustüren eingebaut und diverse andere Verschönerungen vorgenommen. Die Kosten für diese Veränderungen betrugen ca. 76.000,00 €, zusätzlich noch die Eigenleistungen.

Im Januar 2004 wurde durch die Presse eine Gesetzesänderung bekannt gemacht, wonach eine Nutzungsänderung für Scheunen und Stallungen, die mindestens 7 Jahre nicht mehr zweckgebunden genutzt wurden, nur in diesem Jahr ( 20 04 ) beantragt werden konnten. Am 28.05.2004 haben wir durch unseren Architekten einen Bauantrag auf Nutzungsänderung der Scheune zu Wohnzwecken gestellt. Dieser wurde am 02. 12.2004 genehmigt. Die Kosten für diesen Umbau werden ca. 105.000,00 € betragen. Die Arbeiten werden zum größten Teil in Eigenleistung erbracht.

Familie Heitland

Gütersloh, 07.09.2005

Einzelheiten und weitere Informationen auf unserer Sonderseite

Für den Inhalt des offenen Briefes / der Erklärung übernimmt der Verein BfGT Bürger für Gütersloh e. V. weder Verantwortung noch Haftung. Der Inhalt muss nicht unbedingt mit der Meinung der BfGT zu diesem Thema übereinstimmen.