FNP

2020FLÄCHENNUTZUNGSPLAN

CDU ANTRAG

 

PLANUNGSAUSSCHUSS 12.05.2005

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Güterstoh

Änderungsanträge zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Gütersloh

Antrag: Die Flächen Flur 3 zwischen Haller Str., Niehorster Straße, Steinhagener Straße werden unter Freihaltung der Krullsbachaue als W-Gebiet ausgewiesen. Die Fläche "Krulls Kamp" bleibt W-Gebiet mit letzter Priorität (Wohnbaureservefläche)

Antrag: Die Splittersiedlung "Am Hüttenbrink" wird nicht in das vorgesehene G-Gebiet einbezogen, sondern W-Gebiet und mit einer Bautiefe entlang des Hüttenbrinks mit der bestehenden Siedlung verbunden. (Erschließung vorhanden, mit vorgesehenen Gewerbeflächen Übergänge zwischen Gewerbe und Wohnen gestatten Lärmschutz)

Antrag: Die im Entwurf vorgesehene "Stadterweiterung West" wird etwa um die Hälfte reduziert. Die Fläche nördlich der vorgesehenen Grünfläche bleiben Flächen für die Landwirtschaft. Die Flächen südlich des Pavenstädter Weges zwischen Herzebrocker Straße, Thomas Morus Straße, Herze-brocker Straße, Auf dem Stempel werden als ASB-Gebiet ausgewiesen, mit der Möglichkeit, nicht störendes Gewerbe, Dienstleistungen o.ä. anzusiedeln. (Kreishaus und Polizei sind als öffentliche Dienstleistungseinrichtungen vorhanden, Nähe zu vorgesehenen W-Gebieten). Nördlich des Paven-städter Weges werden W-Flächen nur bis zur vorgesehenen Grünschneise ausgewiesen.

Antrag: Die im Ortsteil Blankenhagen vorgesehenen W-Flächen werden um ca. 8-10 ha erweitert in westlicher und südlicher Richtung. Die Flächen unter den Hochspannungsleitungen werden als GrünflächenlAusgleichsmaßnahmen ausgewiesen. (Ortsteilentwicklung ermöglichen, Infrastruktur sichern, Grünverbindung von Innenstadt in Richtung Norden sichern)

Antrag: Die Planung der "Querspange West" wird aus dem FNP-Entwurf herausgenommen. (Keine Gewerbeentwicklung, Erschließung des Gebietes vorwiegend von der Herzebrocker Straße aus. Alternativen für die Erschließung der Siedlungsflächen entwickeln.)

Antrag: Alle neu im FNP-Entwurf als "Parkanlage" vorgesehenen Flächen werden als "Grünflächen" ausgewiesenlFlächen für Ausgleichsmaßnahmen (Zu weit gehende Festlegung, Parkflächen als öffentliche Flächen sind sowohl beim Grunderwerb als auch in der laufenden Unter-haltung sehr kostenintensiv und sollten nur innerhalb der Siedlungsgebiete auf Dauer als öffent-liche Parkflächen entwickelt werden, Sicherung der Bachläufe, Flussauen, Gewässerrandstreifen als "Grünflächen")