FNP

2020FLÄCHENNUTZUNGSPLAN

CDU ANTRAG

 

PLANUNGSAUSSCHUSS 01.09.2005

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Güterstoh 31.08.2005

Änderungsanträge zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Gütersloh

Anträge zur Änderung des Entwurfs Flächennutzungsplan 2020 Planungsausschuss am 01.09.2005

1. Flächen für Gewerbeansiedlung:

1.1 Das geplante G-Gebiet "Lupinenweg" wird aus der FNP-Planung als Gewerbegebiet herausge-nommen.

1.2 Das Gebiet "Am Flugplatz" (süd-östlich des Flughafens und der Marienfelder Straße) wird als Gewerbegebiet ausgewiesen.

1.3 Entlang der Autobahn sind von der Spexarder Straße bis zur Autobahnauffahrt Verler Straße Lärmschutzmaßnahmen in Form einer Lärmschutzwand oder eines Lätmschutzwalles vorzusehen.

2. Flächen für die Wohnbebauung:

2.1 Isselhorst: Die Flächen Flur 3 zwischen Halter Straße, Niehorster Straße, Steinhagener Straße werden insgesamt unter Freihaltung einer verlegten Kruilsbachaue als W-Gebiet ausgewiesen. Eine Bebauung entlang der Niehorster Straße ist zu ermöglichen.

2.2 Blankenhagen: Die Flächen zwischen Hofbrede, Blankenhagener Weg, Plepenbrocks Weg und den Hofstellen werden unter Einbeziehung der Splittersiedlung und unter Freihaltung einer Nord-Süd-Grünverbindung unter den Hochspannungsleitungen als W-Gebiet ausgewiesen.

3. Grünflächen

3.1 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, die als Maßnahmen zum Ausgleich von Gewerbe- und Wohnbebauung nach § 5 BauGB notwendig sind, sind möglichst im Umfeld der belasteten Bereiche auszuweisen. Im Stadtgebiet ist auf einen größtmöglichen Lastenausgleich zu achten.

3.2 Alle im FNP-Entwurf als "Parkanlage" vorgesehenen Flächen werden als " Grünflächen' / "'Flächen für Ausgleichsmaßnahmen" / 'Naturgeprägte Grünflächen" ausgewiesen. (Ausnahmen: Stadtpark, Mohns Park, Dalkegrünzug im Innenstadtbereich, Auf m Eickholt, Südpark, Reinkebachpark)