HAUPTAUSSCHUSS 13.02.2006 zu Tagesordnungspunkt 6 der Hauptausschusssitzung am 13.02.2006 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2006 beantragt die BfGTFraktion
sowie
die BfGTFraktion beantragt weiterhin
Begründung: Aufgaben und Stelleninhalte verändern sich im Laufe der Zeit, zum Beispiel durch Modernisierung-sprozesse. Die Stellenbewertung kann ein betriebswirtschaftlich wichtiger Schritt zu mehr Wirtschaft-lichkeit sein. Ihre eigentlichen Ziele: Mitarbeiter gerecht eingruppieren und Personalkosten optimie-ren. Sie bildet somit die Grundlage für die Ermittlung des Personalbedarfs und den damit verbundenen Personalentscheidungen. Bis auf den Hinweis „Aufwertung aufgrund des Ergebnisses der Stellenbewertung“ liegen den politi-schen Entscheidungsträgern keine weitere Angaben vor, die zur Entscheidungshilfe dienlich sein könnten. Zulagen, Ortszuschlag, Funktionszulagen, Vergütungsgruppenzulagen, allgemeine Zulagen, Besitz-standszulage, das sind u. a. die Stichworte, die eventuell zu beachten sind. Welcher Entgeltgruppe, welcher Stufe ist der/die Beschäftigte wirklich zuzuordnen? Welche weiteren Schlüsse sind aus dieser Zuordnung zu ziehen? Hat ein Bewährungsaufstieg, ein Zeitaufstieg, ein Tätigkeitsaufstieg Einfluss auf diese Zuordnung? All dies sind Fragen, die ein Bericht über die Kriterien der Bewertungen beantworten könnten. BfGT Ratsfraktion Nobby Morkes (Fraktionsvorsitzender) 09. Februar 2006 |