PLANUNGSAUSSCHUSS 01. 06. 2006

zu Tagesordnungspunkt 8 – Neuaufstellung des Flächennutzungsplan (FNP 2020) der Sitzung des Planungsausschusses am 01.06.2006 beantragt die BfGTFraktion folgende Änderungen:

WOHNBAUFLÄCHEN

         1. Die für die Stadterweiterung West vorgesehenen Flächen nördlich der Grünzone              werden aus dem FNP herausgenommen.

         2. Die Flächen südlich der Grünzone werden reduziert und auf den Bereich westliche              Lage „Auf dem Stempel“ beschränkt.

Begründung:

Ein Großteil der neuen Wohnflächen sollen im Ortsteil Pavenstädt ausgewiesen werden. Schon jetzt ist die vorhandene Infrastruktur bis an die Grenzen ausgelastet. Flächenausweisungen in dieser Größenordnung erfordern Investitionen in Millionenhöhe, um die Infrastruktur den neuen Gegebenheiten anzupassen.

Die Reduzierung im südl. Bereich der Grünflächen ist dadurch zu Begründen, dass der Pavenstädter Weg für zusätzliche Verkehrsbelastungen nicht weiter ausgebaut werden kann. Wohnbauflächen westl. der Straße „Auf dem Stempel“ können über die Herzebrocker Str. erschlossen werden.

Durch Flächenverlagerung in andere Ortsteile besteht die Möglichkeit, die bereits vorhandene Infrastruktur optimaler zu nutzen.

        3. Die Fläche Loerpabelsweg / Holzheide (B-Plan 121) wird herausgenommen.

Begründung:

Aufgrund der Biotop-Kartierung ist eine Rücknahme der Wohnbaufläche erforderlich. Ein gesonderter Antrag zur Aufhebung des B-Planes wird gestellt.

         4. In Blankenhagen (Ost) sind die Flächen, wie im Entwurf (bis Piepenbrocks Weg)              dargestellt, beizubehalten.

Begründung:

Mehrheitlich äußerten sich Bürger, Bürgerverein und Sozialraumarbeitsgemeinschaft für die Ausweitung des Ortsteiles. Die bereits bestehende Infrastruktur ist nutzbar und erspart zusätzliche Kosten bei Ausweisungen in Ortsteilen, in denen die Infrastruktur neu geschaffen werden müsste.

          5. Im Gebiet Nord ist die Fläche zwischen Ahornallee und Wulfersweg auszuweisen.

Begründung:

Die bereits bestehende Infrastruktur ist nutzbar und erspart zusätzliche Kosten bei der Ausweisung in den Ortsteilen, in denen die Infrastruktur neu geschaffen werden müsste.

          6. Die Flächen im Bereich der Immelstraße sind als Wohn- bzw. gewerbliche Bau-              flächen auszuweisen

Begründung:

Es wird auf verschiedene Bürgeranträge verwiesen.

GEWERBEFLÄCHEN

          1. Die Fläche in Spexard (Hüttenbrink) sind aus dem FNP herauszunehmen.

Begründung:

Aufgrund ausreichend vorhandener Flächen ist eine zusätzliche Ausweisung nicht erforderlich. Bevor weitere Gebiete geplant werden, sind vorhandene Flächen zu verdichten und Industriegebundene Reserveflächen zu überprüfen. Gegen eine Ausweisung spricht zudem die eindeutige Aussage des Verkehrsgutachtens sowie die als „erheblich negativ“ eingestuften Umweltauswirkungen.

          2. Die Ausweisung des Gebietes „Trendelheide“ wird zurückgenommen.

Begründung:

Aufgrund ausreichend vorhandener Flächen ist eine zusätzliche Ausweisung nicht erforderlich. Bevor weitere Gebiete geplant werden, sind vorhandene Flächen zu verdichten und Industriegebundene Reserveflächen zu überprüfen. Gegen eine Aus-weisung sprechen zudem die aufwändigen und hohe Kosten verursachenden Infra-strukturmaßnahmen, die zur Erschließung notwendig wären.

Zudem wird auf die Einwendungen verschiedenerer Bürgerinitiativen gegen die Ausweisung von Gewerbeflächen verwiesen.

HAUPTVERKEHRSSTRASSEN

  1. Die Darstellung einer geplanten regionalen Verbindungsstraße von der B 512 zur L 788 (Querspange West / Pavenstädt) wird auch als Textdarstellung gestrichen.

Begründung:

Maßgeblich für die Planungen der Querspange West war u. a. die geplante Ausweisung der Gewerbeflächen. Aufgrund der rechtskräftigen GEP-Festsetzung werden die Flächen nicht realisiert.

Die geplanten Wohnflächen im Norden werden aus den Planungen herausgenommen, sodass zusätzliche Erschließungsmaßnahmen nicht mehr erforderlich sind.

Gegen den Korridor sprechen die Erläuterungen im GEP zu den Themen Freizeit und Erholung, AgrarBereiche / Landwirtschaftliche Nutzung sowie Freiraumschutz + Freiraumfunktionen und Natürliche Lebensgrundlagen. Im Falle einer Realisierung muss die zur Zeit sehr hohe klimatische Ausgleichsfunktion in Frage gestellt und die Auswirkungen auf die Innenstadt geprüft werden.

Mehrheitlich hat sich der Planungsausschuss bereits gegen die Realisierung der Trasse ausgesprochen, sodass auch eine textliche Darstellung gestrichen werden kann.

       2. Die Ortsumfahrung Isselhorst ist im FNP zu belassen, jedoch mit einer neuen            Linienführung bis zur Isselhorster Str. / B 61 zu versehen.

Begründung:

Die Problematik des Durchgangs- insbesondere des Schwerlastverkehrs, gibt seit Jahren immer wieder Anlass zu Beschwerden. Der Bau des neuen Wertstoffzentrums an der B 61 lässt ein Zunehmen des Verkehrsaufkommen besonders im Schwerlastbereich erwarten.

Bei entsprechender Verkehrslenkung wird der Ortskern wesentlich entlastet. Eine von den ursprünglichen Planungen abweichende Linienführung würde den Verkehrsfluss optimieren und zudem erhebliche Kosten ersparen.

Obwohl zur Zeit nur eine geringe Entlastungswirkung prognostiziert wird, sollten die Möglichkeiten zur Realisierung beibehalten werden. Für die Neuausweisung von geplanten Trassenverläufen im Zuge von Ortsumfahrungen werden abschließende Stellungnahmen in den anschließenden fachgesetzlichen Verfahren vorbehalten. Die Linienführung einer Ortsumfahrung Isselhorst ist noch nicht festgelegt.

BfGTFraktion

nobby morkes (Fraktionsvorsitzender)

e-Mail / Auch ohne Unterschrift gültig

31. Mai 2006