PLANUNGSAUSSCHUSS 12.05.2005 Die BfGT Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der PLANUNGSAUSSCHUSSsitzung am 12. Mai 2005 zu setzen: SEX IN THE CITYDie BfGT-Fraktion beantragt folgende Beschlussfassung:Die Verwaltung wird beauftragt,
Die Ausübung der Prostitution ist in Deutschland grundsätzlich zulässig. Verbote gelten nur für besondere Formen, wie etwa belästigende Handlungen. Ein Verbot der Straßen- und Wohnungs-prostitution ist nur beschränkt möglich. Die Länder werden durch Bundesgesetz dazu ermächtigt, Sperrbezirksverordnungen zu erlassen, in denen die Ausübung der Tätigkeit untersagt werden kann. Die Länder haben diese Kompetenz meistens an die Bezirksregierungen delegiert. Das heißt, die Kommunen können ihre Vorschläge für eine städtische Sperrbezirksverordnung bei der Bezirks-regierung einbringen. In Gütersloh sind zur Zeit ca. 50-60 Prostituierte tätig, die zum größten Teil in Appartements, Terminwohnungen oder bordellartigen Betrieben direkt im Innenstadtbereich tätig sind. Zwischenzeitlich soll auch im Bereich des Bahnhofes Straßenprostitution praktiziert bzw. Anbahnungen stattgefunden haben. Besonders im nahen Umkreis des Rathauses existieren Etablissements, in denen Frauen ihre „Dienste“ anbieten.
„…es ist kein Laufhaus sondern ein ganz normal runter gekommenes Hochhaus (Wohnungsprostitu-tion), mitten in der City, wo die Mädels es auch schon mal mit den Service nicht so genau nehmen. Unten ist ein Imbiss, welche Leute aus dem Morgenland betreiben. Die Location kannst du vergessen. Überall Dreck und Müll. Im Hausflur haben sich die Sprayer ausgetobt. Hinterhof Berlin Kreuzberg…“
Zwei weitere Bordellbetriebe befinden sich in der Friedrich-Ebert-Str. 131 / Kreuzung Carl-Bertelsmann-Str. (Wolke 7 und Six Team) In Avenwedde-Bahnhof (Dieselstr.) findet man den „Lusttreff 30“. Weitere Wohnungen befinden sich an der Marienfelder Str. / Kreuzung Grenzweg sowie an der Herzebrocker Str. Entsprechende Angebote soll es auch in einem Wohnhaus in der Jägerstr. geben. Das Haus 408 an der Verler Str. sowie das Relax an der Berliner Str. befinden sich an den Ein-/ Ausfahrtstraßen von Gütersloh. Durch den Erlass einer Sperrbezirksverordnung könnte es möglich sein, die illegale Prostitution durch geeignete Maßnahmen einzuschränken bzw. ganz auszuschließen. Der Schutz der Öffentlichkeit, insbesondere der Schutz der Jugend vor Kriminalität und unzumutbaren Beeinträchtigungen für Anwohner muss gewährleistet werden. Um die Sicherheit im Gütersloher Stadtgebietzu stärken, sollte zur Überprüfung der Einhaltung die usammenarbeit mit der Polizei ausgebaut werden. Durch Installierung verschiedener Maßnahmen kann es dem Fachbereich Ordnung ermöglicht werden, gegen Verstöße der Sperrbezirksverordnung vorzugehen. BfGT Ratsfraktion Nobby Morkes (Fraktionsvorsitzender) 29. April 2005 |