JUGENDHILFEAUSSCHUSS 24.11.2005

die BfGT Fraktion bittet, folgenden Tagesordnungspunkt auf die Sitzung des JUGENDHILFEAUS-SCHUSSES am 24.11.2005 zu setzen:

  • RICHTLINIEN ZU FÖRDERUNG DER JUGENDARBEIT

Die BfGT Fraktion beantragt:

  • Die Verwaltung erstellt eine Aufstellung von Jugend- und Freizeiteinrichtungen, die mit städtischen Mitteln gefördert werden

Die Aufstellung enthält u. a. folgende Merkmale:

  • Öffnungszeiten / Anzahl der Mitarbeiter (fest Angestellte mit Tarifangabe - Honorarkräfte / Zivildienstleistende) - Besucherstatistik (Anzahl der Besucher – aus welchen Ortsteilen Ausländeranteil etc. ) - Angaben zur Nutzung der Einrichtung
  • Weiterhin erteilt die Verwaltung Auskunft zu folgenden Fragen
  1. Wurden eingereichte Anträge auf die Richtigkeit der Angaben geprüft

  2. Gab es vor der Bewilligung der Zuschüsse Nach- / Rückfragen seitens der Verwaltung (u. a. zu Personalkostenangaben)

  3. In welchem Umfang und nach welchen Kriterien werden ausbezahlte Zuschüsse für Betriebskosten (Personal- und Sachkosten) im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit geprüft.

  4. Gab es Überprüfungen von Räumlichkeiten, die auch von Erwachsenen genutzt werden

  5. Gab es Rückzahlungen, sofern Verwendungsweise nicht oder nicht vollständig eingereicht wurden?

Begründung:

Über die eingegangenen Förderanträge ist im Rahmen der Haushaltsberatungen 2006 zu entscheiden. Die erbetene Aufstellung dient der besseren Darstellung der jeweiligen Maßnahmen. Die gestellten Fragen könnten zu einer eventuellen Erweiterung der Richtlinien hilfreich sein.

Mit freundlichen Grüßen

BfGT Ratsfraktion

Barbara Witt

 

Nobby Morkes

(Fraktionsvorsitzender)

 11. November 2005