PLANUNGSAUSSCHUSS 18.04.2005

zu Tagesordnungspunkt 4 – Neuaufstellung des Flächennutzungsplan (FNP 2020) der Sitzung des Planungsausschusses am 18.04.2005 beantragt die BfGT Fraktion folgende Änderungen:

WOHNBAUFLÄCHEN

Die für die Stadterweiterung West vorgesehenen 70ha sind auf max. 25 ha zu reduzieren. Die restlichen Flächen sind auf andere Ortsteile wie. z. B. Blankenhagen und Spexard aufzuteilen.

Begründung:

Fast 2/3 der neuen Wohnflächen sollen im Ortsteil Pavenstädt ausgewiesen werden. Schon jetzt ist die vorhandene Infrastruktur bis an die Grenzen ausgelastet. Flächen-ausweisungen in dieser Größenordnung erfordern Investitionen in Millionenhöhe, um die Infrastruktur den neuen Gegebenheiten anzupassen. Durch Flächenverlagerung in andere Ortsteile besteht die Möglichkeit, bereits vorhandene Infrastruktur optimaler zu nutzen.

GEWERBEFLÄCHEN

Die Flächen in Spexard (Hüttenbrink + Lupinenweg) sind aus dem FNP herauszunehmen.

Begründung:

Aufgrund ausreichend vorhandener Flächen ist eine zusätzliche Ausweisung nicht erforderlich. Bevor weitere Gebiete geplant werden, sind vorhandene Flächen zu ver-dichten und Industriegebundene Reserveflächen zu überprüfen. Gegen eine Auswei-sung in Spexard sprechen zudem die eindeutige Aussage des Verkehrsgutachten sowie die als „erheblich negativ“ eingestuften Umweltauswirkungen.

HAUPTVERKEHRSSTRASSEN

Die Darstellung einer geplanten regionalen Verbindungsstraße von der B 512 zur L 788 (Querspange West / Pavenstädt) wird gestrichen.

Begründung:

Maßgeblich für die Planungen der Querspange West war u. a. die geplante Ausweisung der Gewerbeflächen. Aufgrund der rechtskräftigen GEP-Festsetzung können die Flächen nicht realisiert werden. Würden die geplanten Wohnflächen zudem auf ein Drittel reduziert, könnten Millionen für den Bau der Verbindungsstraße eingespart werden. Gegen den Korridor sprechen die Erläuterungen im GEP zu den Themen Freizeit und Erholung, AgrarBereiche / Landwirtschaftliche Nutzung sowie Freiraumschutz + Freiraumfunktionen und Natürliche Lebensgrundlagen. Im Falle einer Realisierung muss die zur Zeit sehr hohe klimatische Ausgleichsfunktion in Frage gestellt und die Auswirkungen auf die Innenstadt geprüft werden.

Die Ortsumfahrung Isselhorst ist im FNP zu belassen und mit einer neuen Linienführung bis zur Isselhorster Str. zu versehen.

Begründung:

Die Problematik des Durchgangs- insbesondere des Schwerlastverkehrs, gibt seit Jahren immer wieder Anlass zu Beschwerden. Im Gegensatz zur Verwaltung sind wir der Auffassung, dass bei entsprechender Verkehrslenkung der Ortskern wesentlich entlastet werden könnte. Eine von den Planungen abweichende Linienführung würde den Verkehrsfluss optimieren und zudem erhebliche Kosten ersparen.

Mit freundlichen Grüßen

BfGT Ratsfraktion

Nobby Morkes

14. April 2005