BÜRGEMEISTERIN 07.07.2005

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

in der nichtöffentlichen „Informationsveranstaltung“ zum Thema

Klinikumsfusion / Insolvenz der ev. Stiftung Rheda

sind viele Fragen unbeantwortet geblieben bzw. von den Verantwortlichen nicht plausibel erklärt worden.

Die Fraktionen von BfGT, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und UWG beantragen aus diesem Grund

  • Akten- und Protokolleinsicht
  • Die Bürgermeisterin wird beauftragt zu prüfen, inwieweit nach § 55 Absatz 3 GO ein Ausschuss zur Prüfung der Vorgänge und Unterlagen eingesetzt werden kann.

Begründung:

Laut § 55 der GO (Kontrolle der Verwaltung), Absatz 3 "überwacht der Rat u. a. den Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten und kann zu diesem Zweck Einsicht in die Akten durch einen von ihm bestimmten Ausschuss oder einzelne von ihm beauftragte Mitglieder verlangen".

Nobby Morkes

Hartwig Fischer

Fraktionsvorsitzender BfGT Ratsfraktion

Fraktionsvorsitzende FDP Ratsfraktion

   

Hans-Peter Rosenthal

Peter Kalley

Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ratsfraktion

Fraktionsvorsitzender UWG Ratsfraktion

Gütersloh, 07. Juli 2005