RAT 107.12. 2004

Im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Neubesetzung des Gestaltungsbeirates“ in der Ratssitzung vom 17.12.2004 bittet die BfGT-Fraktion um Aufnahme und Beratung folgenden Ergänzungspunktes:

  • ÄNDERUNG der SATZUNG für den GESTALTUNGSBEIRAT der Stadt Gütersloh

Die BfGT-Fraktion beantragt folgenden Beschluss:

  • die Amtszeit der Beiratsmitglieder und ihrer Stellvertreter ist auf 2 ½ Jahre zu verkürzen

(§ 2 – Absatz 4 – bisher: „Die Amtszeit ist an die jeweilige Ratsperiode gekoppelt.“)

  • die Satzung zu ergänzen, in dem festgeschrieben wird,
  1. dass bei der Beratung privater Baumassnahmen dem Entwurfsverfasser oder dem Bauherren des zu beurteilenden Projektes die schriftliche Stellungnahme des Gestaltungsbeirates innerhalb von 8 Tagen nach der Sitzung zu übermitteln ist und
  2. die Benachrichtigungen folgendem Hinweis enthalten sollten: „Stellungnahmen bzw. Empfehlungen des Gestaltungsbeirates sind nicht bindend und unterliegen keiner Vollzugspflicht.“
Begründung:
Die BfGT-Fraktion hat sich im Vorfeld des Antrages mit einer Vielzahl von Architekten unterhalten und vertritt mit ihrem Antrag in Bezug auf die Verkürzung der Amtszeit die mehrheitliche Meinung der Gesprächspartner. Eine Verkürzung der Mitgliedschaft würde zudem einem größeren Kreis von Architekten bzw. Bewerbern für das Amt die Möglichkeit geben, aktiv an der Gestaltung unserer Stadt mitzuarbeiten.

Entwurfsverfassern und Bauherren ist nicht immer bekannt, dass die Stellungnahmen und Empfehlungen des Gestaltungsbeirates keine Rechtswirksamkeit besitzen, sondern lediglich dazu dienen, den Projektentwicklern und Bauherren bei wichtigen stadtgestalterischen Projekten beratend zur Seite zu stehen.

Der Hinweis sollte den Empfängern eventuelle Unsicherheiten in Bezug auf die Umsetzung nehmen.

BfGT-Fraktion

nobby morkes

(Fraktionsvorsitzender)

6. Dezember 2004