RAT der STADT GÜTERSLOH

SATZUNGSÄNDERUNG zur Durchführung von BÜRGERENTSCHEIDEN / Vertagung

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die BfGT Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden RATSSITZUNG am 28.05.2004 zu setzen:

Zum Thema

ÄNDERUNG DER SATZUNG ZUR DURCHFÜHRUNG VON BÜRGERENTSCHEIDEN

wird beantragt:

  • Die Entscheidung / Abstimmung zu vertagen
  • Die Verwaltung wird beauftragt, sich beim Innenminister des Landes NRW, Herrn Dr. Fritz Behrens, umfassend über den Eckpunktebeschluss des Ausschusses für Kommunalpolitik zur Durchführung eines Bürgerentscheides vom 03.03.2004 zu informieren und die Ergebnisse dem Rat in seiner nächsten Sitzung vorzulegen.

Begründung:

Eine Änderung der Satzung im Sinne des Verwaltungsvorschlages (Festlegung eines Abstimmungs-zeitraumes von 2 Wochen, ohne individuelle Benachrichtigung, jedoch mit Abstimmung per Brief) ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr nachzuvollziehen.

Aufgrund der unmittelbar bevorstehenden Verordnung des Innenministeriums zur Durchfüh-rung eines Bürgerentscheides gemäß § 26 Abs. 7 GO ist davon auszugehen, dass die Satzung nur wenige Wochen Bestand haben wird und nach dem Erlass in den wichtigsten Punkten erneut zu ändern wäre.

Die Erstellung und Versendung eines Abstimmungsbuches, die individuelle Benachrichtigung der Wahlberechtigen sowie die Berücksichtigung der Zahl der Stimmberechtigten je Stimmlokal und Wahlbezirk werden wichtige Bestandteile der Verordnung sein.

Da gerade diese Punkte im Verwaltungsvorschlag nicht aufgezeigt bzw. sogar ausgeschlossen werden, würde eine Änderung der Satzung im Vorfeld den Eindruck erwecken, die Stadt Gütersloh würde als Satzungsgeber der Durchführung von Bürgerentscheiden unnötige Schwierigkeiten in den Weg legen.

BfGT Ratsfraktion

nobby morkes

Fraktionsvorsitzender

Gütersloh, 14. Mai 2004