RAT der STADT GÜTERSLOH SATZUNGSÄNDERUNG zur Durchführung von BÜRGERENTSCHEIDEN / Vertagung Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, die BfGT Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden RATSSITZUNG am 28.05.2004 zu setzen: Zum Thema ÄNDERUNG DER SATZUNG ZUR DURCHFÜHRUNG VON BÜRGERENTSCHEIDEN wird beantragt:
Begründung: Eine Änderung der Satzung im Sinne des Verwaltungsvorschlages (Festlegung eines Abstimmungs-zeitraumes von 2 Wochen, ohne individuelle Benachrichtigung, jedoch mit Abstimmung per Brief) ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr nachzuvollziehen. Aufgrund der unmittelbar bevorstehenden Verordnung des Innenministeriums zur Durchfüh-rung eines Bürgerentscheides gemäß § 26 Abs. 7 GO ist davon auszugehen, dass die Satzung nur wenige Wochen Bestand haben wird und nach dem Erlass in den wichtigsten Punkten erneut zu ändern wäre. Die Erstellung und Versendung eines Abstimmungsbuches, die individuelle Benachrichtigung der Wahlberechtigen sowie die Berücksichtigung der Zahl der Stimmberechtigten je Stimmlokal und Wahlbezirk werden wichtige Bestandteile der Verordnung sein. Da gerade diese Punkte im Verwaltungsvorschlag nicht aufgezeigt bzw. sogar ausgeschlossen werden, würde eine Änderung der Satzung im Vorfeld den Eindruck erwecken, die Stadt Gütersloh würde als Satzungsgeber der Durchführung von Bürgerentscheiden unnötige Schwierigkeiten in den Weg legen. BfGT Ratsfraktion nobby morkes Fraktionsvorsitzender Gütersloh, 14. Mai 2004 |