UMWELTAUSSCHUSS 16.02.2004 Die BfGT-Fraktion bittet, folgendes Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Umweltausschusses (16.02.2004) zu setzen: „Mobilfunksendeanlagen in Gütersloh“ Folgende Beschlussfassung wird beantragt:
Begründung: Die Belastung der Mitbürgerinnen und Mitbürger durch die Strahlungsemissionen von Mobilfunksende-anlagen ist in stetigem Steigen begriffen. Es gibt Anzeichen auf gesundheitsschädliche Wirkungen des Mobilfunks auch innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzwerte durch nichtthermische Strahlungs-wirkungen. So sind z.B. nach Aufstellen einer Mobilfunksendeanlage in Valladolid (Spanien), direkt neben einer Schule dort vermehrt Leukämiefälle aufgetreten, was zur gerichtlichen Stillegung der Anlage führte. Ein Unbedenklichkeitsnachweis wie er z.B. bei Neueinführung von Medizinischen Technologien selbstverständlich ist, konnte für Mobilfunkimmissionen von Seiten der Wissenschaft bisher nicht erbracht werden. Dies führte dazu, dass in vielen Ländern aus Gründen des vorbeugenden Gesund-heitsschutzes (Schweiz, Italien usw.) deutlich schärfere Grenzwerte erlassen wurden, als die zur Zeit in Deutschland gültigen.
2. In einigen Städten (z.B. Nürnberg) gibt es sog. Runde Tische, an denen Stadt, Mobilfunkbetreiber und Bürger gemeinsam geeignete Standorte für Mobilfunksendeanlagen erarbeiten. Die BfGTFraktion sieht darin eine frühzeitige Gewährleistung der Bürgerbeteilung bei der Auswahl von Standorten für neue Mobilfunksendeanlagen. 3. Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes halten wir es für geboten mit erhöhter Vorsicht die Standorte für Mobilfunksendeanlagen auszuwählen. Solange es keine wissenschaftliche Gewissheit gibt, dass negative Folgen dieser Strahlung auszuschließen sind, sollte der Schutz unserer Mitmenschen, insbesondere unserer Kinder, Vorrang haben vor den wirtschaftlichen Interessen der Mobilfunkbetreiber. In der Pharmaindustrie hat man aus der Contergan-Katastrophe gelernt und sehr strenge Maßstäbe bei der Zulassung neuer Produkte eingeführt. Jahrzehntelang galt die Asbestfaser als unbedenklich und wurde zum Schutz gegen Feuer verbaut. Erst nachdem bewiesen wurde, dass sie Krebs erzeugen kann, und unzählige Menschen erkrankt und verstorben waren, wurde die Verwendung verboten. Wir appellieren, dass man mit der gleichen Vorsicht und Sorgfalt auch diese Quelle einer möglichen Gesundheitsgefährdung behandelt und sicherheitshalber Strahlenbelastungen für die Bevölkerung minimiert. Abschließend bitten wir die Verwaltung, folgende Fragen zu beantworten:
Vielen Dank. BfGT-Fraktion Marco Mantovanelli 30. Januar 2004 |