RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSS 12. 03. 2004

in der 7. Sitzung des RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSSES am 12.03.2004 beantragt die BfGTFraktion gemäß § 9 Abs. 2 a) zu dem im nichtöffentlichen Teil aufgeführten Tagesordnungspunkt

„Überörtliche Prüfung für die Haushaltsjahre 1999 - 2001“

folgenden Beschluss:

  • Der Rechnungsprüfungsausschuss erörtert in öffentlicher Sitzung den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) NRW

Begründung:

Der Haushalt wird öffentlich beraten und durch die Politik beschlossen. Die Umsetzung erfolgt durch die Verwaltung. Die Bürgerschaft hat ein Anrecht zu erfahren, ob die Umsetzung in unserer Stadt im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt und wie unsere Stadt verwaltet wird.

Gemäss § 101 Abs. 3 sind die Einwohner oder Abgabepflichtigen berechtigt, nach Prüfungen durch den Rechnungsprüfungsausschuss Einsicht in den allgemeinen Berichtsband zu nehmen. Vertrauliche Daten sind in einem gesonderten Bericht darzustellen.

Gemäss § 5 der GO Abs. 3 f sind die Beratungen der im allgemeinen Berichtsband aufgeführten Prüfungsergebnisse von der Verschwiegenheitspflicht ausgenommen.

Die Berichtsbände der GPA enthalten keinerlei Hinweise, die Daten nichtöffentlich zu behandeln. Die Nichtöffentlichkeit ist seitens der Verwaltung festgelegt worden.

Aufgrund des öffentlichen Interesses ist die Vertraulichkeit aufzuheben und der Bericht im öffentlichen Teil zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen

BfGT-Fraktion

nobby morkes

Gütersloh, 04. März 2004