HAUPTAUSSCHUSS der STADT GÜTERSLOH BRIEFWAHL BEI BÜRGERENTSCHEIDEN / BEIBEHALTUNG der WAHLLOKALE Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, Der Antrag der BfGT Fraktion vom 14. Juli 2003 ist in der Ratssitzung vom 25.07.2003 nicht beschieden worden. Stattdessen wurde ein Prüfauftrag der CDU mehrheitlich angenommen. Nach fast 10 Monaten und einer intensiven Nachfrage durch die BfGT Fraktion stellt die Verwaltung jetzt das Ergebnis in der Vorlage 00126/2004 dar. In der HAUPTAUSSCHUSSSITZUNG am 10.05.2004 beantragt die BfGT Fraktion zu Tagesordnungs-punkt 6
folgenden Beschluss:
Begründung des Antrages: Im Vorfeld des durchgeführten Bürgerentscheides “Theaterneubau” kam es seitens der Bürgerschaft zu intensiven Nachfragen in Bezug auf die Stimmabgabe per Briefwahl. Wie viele Bürgerinnen und Bürger sich direkt an die Verwaltung wandten, ist der Antragstellerin leider nicht bekannt. Die Hinweise auf die Satzung vom 15.12.2000, besonders aber die Begründung des Anwesenheitsprinzips bei Ratsentschei-dungen stießen bei den Fragestellern auf Unverständnis. “Über 74.000 Wahlberechtigte können nicht mit 50 Ratsmitgliedern verglichen werden” lautete der mehrheitliche Tenor. Wenn der Rat die Satzung im Jahre 2000 nach Worten der Bürgermeisterin mit “Sachverstand und Weitsicht” beschlossen hatte und eine “tragfähige bürgerfreundliche Regelung” getroffen wurde, ist die Meinung derjenigen, die aufgrund Abwesenheit und fehlender Briefwahl-Möglichkeit nicht am Bürgerent-scheid teilnehmen konnten, leider eine andere. Die Durchführung des ersten Bürgerentscheides in Gütersloh hat gezeigt, dass die Abstimmung per Briefwahl seitens der Bürgerschaft erwünscht ist. In der Satzung der Stadt Gütersloh zur Durchführung von Bürgerentscheiden fehlt die Möglichkeit zur Briefabstimmung. Bereits im Februar 2003 appellierte NRW-Innenminister Behrens an die Gemeinden, die Wahl per Brief zuzulassen. Diese Abstimmungsvariante gehört zu den wichtigen Grundele-menten fast aller Wahlen. Für die Briefwahl gibt es unterschiedliche Gründe. Besonders ältere und körperlich behinderte Mitbürger nutzen dieses Instrument der Mitbestimmung. Ca. 15-20 % der Wählerinnen und Wähler geben heutzutage ihren Stimmen per Briefwahl ab. Die Entscheidung, die Abstimmung per Briefwahl in Zukunft auch für einen Bürgerentscheid zuzu-lassen, würde allen Beteiligten nur Vorteile bringen. Im Sinne der demokratischen Mitbestimmung sowie der Annäherung von Bürgerentscheiden zu Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahlen ist eine Satzungsänderung ein weiterer Schritt, die Bürgerinnen und Bürger an kommunalpolitischen Entscheidungen zu beteiligen und Ihnen die gleichen Abstimmmöglichkeiten einzuräumen , wie sie bei den vorgenannten Wahlen fest-geschrieben sind. Bedauerlicherweise scheint der Verwaltung das bereits vom Kommunalausschuss des Landtags abge-segnete Eckpunktepapier des Innenministeriums nicht vorzuliegen. Hier wird die Verpflichtung der Kommunen auf schriftliche Benachrichtigung, Briefabstimmung, angemessener Zahl von Abstimmungs-lokalen und Abstimmungsbuch angekündigt. Wenn die Mitglieder des Rates sowie die Bürgermeisterin persönlich “grundsätzlich Wert auf die aktive Partizipation mündiger Bürgerinnen und Bürger legen” (Zitat der Bürgermeisterin Maria Unger aus einem Schreiben vom 04. April 2003), ist die Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden mit dem Recht zur Briefwahl der Stimmberechtigten zu ergänzen und entsprechend neu zu beschließen. Sämtliche Fraktionen betonen immer wieder die aktive Einbindung der Bürgerschaft in Entscheidungs-prozesse, die Mitbestimmung, die Bürgerbeteiligung. Sollte die Satzung vom 15.12.2000 nach Vorstellungen der Verwaltung geändert und nur noch ein Stimmbezirk mit einem Wahllokal festgeschrieben werden, würden die Beteuerungen von Politik und Verwaltung ad absurdum geführt. Dies würde ebenfalls für das Streichen der individuellen Wahlbenach-richtungen zutreffen. BfGT Fraktion nobby morkes Fraktionsvorsitzender Gütersloh, 06. Mai 2004 |