SOZIALAUSSCHUSS 28.06.2004 Die BfGT-Fraktion bittet, folgendes Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Sozialausschusses (08.07.2004) zu setzen: “Behindertenbeauftragter in der Stadt Gütersloh” Folgende Beschlussfassung wird beantragt:
Unabhängig von den konzeptionellen Ausarbeitungen beantragt die BfGT Fraktion folgenden Beschluss:
Begründung: Das “Europäische Jahr der Behinderten” ist vorüber. Jetzt muss es weitergehen, Versprechen und Ankündigungen sollten umgesetzt werden und nicht in den Verwaltungsschubladen verschwinden. Aus diesem Grund führt die BfGT seit Ende des letzten Jahres Gespräche mit Vertretern der Sozial- und Behindertenverbände, von Initiativen sowie mit Betroffenen selbst. 7.027 Bürger (7,32%) besitzen in Gütersloh einen Schwerbehindertenausweis. Menschen mit einem Behinderungsgrad unter 50% sind leider nicht erfasst . Viele fühlen sich mit ihren Problemen immer noch alleine gelassen und ohne adäquaten Ansprech-partner. Dies trifft nicht nur auf die Entscheidungsbereiche der Stadtverwaltung zu, sondern auch auf viele andere Hemmnisse und Behinderungen des täglichen Lebens. Die Situation in Gütersloh wurde in den Arbeitskreisen ausführlich erörtert und im allgemein für verbesserungswürdig empfunden. Vorschläge zur VERBESSERUNG / OPTIMIERUNG DER SITUATION FÜR BEHINDERTE IN DER STADT GÜTERSLOH wurden erarbeitet. Drei Ziele haben sich in den Arbeitskreisen bisher heraus kristallisiert: Leitfaden / Infobroschüre (Wer ist für was zuständig) Servicestelle in der Innenstadt (zentrale Anlaufstelle für Fragen und Auskünfte) Einrichtung eines Behindertenrates (bereits vorhanden: Ausländerbeirat, Seniorenbeirat, Gestaltungsbeirat, Jugendparlament) Die geplante Bennennung eines ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten reicht nach Ansicht aller Beteiligten nicht aus, um die Situation im Wesentlichen zu verbessern. Die Meinung, dass dadurch ein Ansprechpartner in der Verwaltung zur Verfügung steht, der sich intensiv und ausreichend um die Situation der Behinderten kümmert und zugleich berechtigte Anliegen prüft, wird vom Arbeitskreis nicht geteilt. Zugangsschwellen, Kommunikationsprobleme und die besonderen persönlichen Belastungen und Einschränkungen behinderter Menschen machen gerade den direkten Weg in die Verwaltung oft unmöglich. Um wie viel schwerer haben es behinderte Bürger, wenn man bedenkt, wie viele nicht behinderte Menschen beim alltäglichen Kampf mit den Behörden resignieren. Ein Behindertenbeauftragter sollte hauptamtlich angestellt werden und in der weiteren Phase auch einen Beirat zur Seite bekommen. Die Aufgaben für die Arbeit sind im Gesetz klar geregelt. Behinderte Menschen brauchen eine starke Lobby. Hier kann ein Behindertenbeirat eine wichtige Funktion erfüllen. Die BfGT Fraktion spricht sich deshalb in den weiteren Schritten für die Einrichtung eines Behindertenbeirates aus, dessen Ziel es ist, die Integration behinderter Menschen in ihrem gesellschaftlichen Umfeld zu verbessern und deren Interessen und Bedürfnisse in der Öffentlichkeit und im politischen Raum gezielt zu vertreten. BfGT-Fraktion Nelly Blaha - Kati Kasing - Nobby Morkes 25. Juni 2004 |